Zitat von Mineralix im Beitrag #100
Deine Einlassung "(nach der zusätzlichen Eintragung eines 150/70-17 Reifens als Zulässig) eine sehr große Auswahl" erstaunt mich. Ich habe auch eine Reifen 150/R17 eintragen lassen und war der Meinung, dann alle Reifen 150/70 fahren zu können. Die Zulassung wurde aber ausdrücklich auf den TKC 70 Rocks eingeschränkt, weil das der Reifen war, den der TÜV Prüfer getestet hat. Wie hast du es geschafft alle 150/70 fahren zu dürfen?
Da hat Dein Prüfer aber irgendwie was falsch verstanden meine ich, denn eine Reifenbindung gibt es doch bei der NC gerade NICHT.
Da das Hinterrad so 2,9 % größer ist und der Tacho sein Signal vom Ritzel, also von der Umdrehung des Hinterrades bekommt und das größere Hinterrad den Tacho unzulässig nachgehen lassen also die NC theoretisch schneller als angezeigt fahren würde, darf das nicht einfach so eingetragen werden ohne dass die Tachoabweichung korrigiert wird.
Von der Größe passt das geringfügig größere Hinterrad (Radius ist 0,9 cm größer) Problemlos in die NC, so dass das auch kein Problem für eine Eintragung darstellt.
Das Problem mit dem 150/70-17 ist also nicht der Reifen selbst, sondern seine Größe, die in die Papiere unserer NC gerade NICHT eingetragen ist und die daraus resultierende unzulässige Tachoabweichung).
Ich habe das Problem für die Eintragung der Reifengröße (nicht eines konkreten Reifens) dadurch lösen können, dass ich sie in Verbindung mit einem um einen Zahn größeren Kettenrad eintragen lassen habe.
(der Umfang des 150/70 ist 2,9 % größer ist als der 160/60 und das 40 Zähne - Kettenrad ist statt des original 39 Zähne - Kettenrads 2,5% größer, so dass die Abweichung zur Originalübersetzung nur noch + 0,4 %, ist was noch zulässig ist)
Deshalb fahre ich jetzt generell einen 150/70-17 mit einem Kettenrad mit 40 statt 39 Zähnen. (DCT).