Zitat von TC Bülent Keskin im Beitrag #73
Hallo
Eine Frage an die Gemeinschaft. Kann man vorne und hinten verschiedene Reifenhersteller fahren in Deutschland. Ich habe momentan Conti Road 3 drauf. Der Vorderreifen müsste gewechselt werden. Da würde ich den Michelin 5 testen wollen. Hinterreifen ist noch ok.
Danke vorab schonmal.
Mit der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.20219 wird die Vorgehensweise
bei der Beurteilung von Rad/Reifen-Kombinationen an Krafträdern neu geregelt. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist verfügbar auf der Website des Verkehrsministeriums.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung und solchen, die diese
nicht haben bzw. verändert wurden. Insgesamt werden vier unterschiedliche Fälle differenziert, drei
davon sind von Bedeutung. Anzuwenden sind diese Neuregelungen für Motorradreifen mit einem Herstellungsdatum nach 2019. Für ältere Reifen, die vor 2020 gefertigt wurden, gelten die bisherigen Regelungen. Ab 2025 werden die neuen Regelungen auf alle Reifen unabhängig von dem Herstellungsdatum angewendet.
1. Regelungen für neue Motorradreifen (Herstellung ab 01/2020)
1.1. Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand entfällt die
Reifenfabrikatsbindung
Laut der genannten Veröffentlichung des Verkehrsministeriums (Fall 1a) dürfen auf Motorrädern mit
EG-Typgenehmigung alle passenden, bauartgenehmigten Motorradreifen gefahren werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Das Fahrzeug entspricht dem Serienzustand, d.h. es weist ansonsten keine Veränderungen auf, die
„Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.“ Zu diesen
Änderungen können im weiteren Sinne u.a. gezählt werden: Nicht serienmäßige Räder (z.B. andere
Felgen), Änderungen an den Kotflügeln vorne oder hinten, Änderungen an der Hinterradschwinge
oder deren Abstützung über Federbeine, Fahrwerkskits z.B. zur Höher- oder Tieferlegung, Änderungen am Sekundärantrieb z.B. Umrüstung von Kette auf Zahnriemen.
2. Die zu montierenden Reifen verfügen über eine Bauteilgenehmigung entsprechend der UNECE-R
75 (oder früher RiLi 97/24/EG). Zu erkennen ist dies an der E-Kennzeichnung auf der Reifenflanke.
Grundsätzlich dürfen in der EU nur solche mit einem „E“ gekennzeichneten Reifen verkauft werden.
Es kann also davon ausgegangen werden, dass diese Voraussetzung bei regulär im Handel erstandenen Reifen generell erfüllt ist. Zur allgemeinen Kennzeichnung von Motorradreifen siehe auch
ADAC Dokument IN 26637.
3. Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU-Übereinstimmungsbescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies die Bauart, die Dimension
(Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letztere dürfen bei dem zu
montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben.
Wichtiger Hinweis! Die Veröffentlichung des BMVI wurde nachträglich an einem Punkt korrigierend
ergänzt: Die Bauart des Reifens, der montiert werden soll, darf von den Vorgaben in den Fahrzeugpapieren abweichen. Alle anderen Spezifikationen müssen mit den Vorgaben übereinstimmen. In
der Praxis dürfen also Radial-Reifen durch Diagonal- oder Bias Belted-Reifen ersetzt werden.
Quelle ADAC
Das heisst du könntest vorne einen Stollenreifen und hinten einen Straßenreifen montierenDer Serviceinformationen der Reifenhersteller (früher Reifenfreigabe ) ist nicht ´bindend und die Hersteller versuchen sich da durch aus der Produkthaftung zu nehmen.
Somit kannst du Vorne Hersteller X und hinten Hersteller Y drauf machen ,ob das sinnvoll ist ,muss jeder für sich selber entscheiden !