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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#551 von Boris.St , 04.04.2019 10:38

Das könnte ein Kandidat für mich sein, wenn ich jetzt vorhätte, mein 3,x Jahre altes Huawei P8 Lite abzuschaffen. Daran denke ich aber zur Zeit überhaupt nicht.
Aber immerhin so interessant, dass ich den Hersteller mal im Auge behalten werde.


Gruß, Boris


 
Boris.St
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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#552 von Twinfan , 04.04.2019 20:35

Nach 5 Jahren Shoe Neotec mal wieder eine neue Kopfbedeckung. Es ist ein C4 Legacy Red von Schuberth geworden

UVP 749.- € gabs jetzt für 399.-€

Passt, sitzt perfekt fühlt sich sehr gut an.

Freu mich auf die nächste Ausfahrt am Wochenende.

Gruß Gerd|addpics|jui-8-f4a9.jpg|/addpics|


Gruß Gerd


 
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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#553 von Alf.S , 07.04.2019 19:40

So da sind sie endlich.
Hab schon sehnsüchtig drauf gewartet und durfte sie heute endlich in Empfang nehmen.

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Allzeit gute Fahrt

*möge der Grip mit euch sein*

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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#554 von wonda ( gelöscht ) , 08.04.2019 00:03

Zitat von WüKu im Beitrag #535
[...] Also kann der § 19 StVZO schon mal nicht die Rechtsgrundlage für Deine Behauptung sein!
Wenn schon zitieren, dann bitte auch vor dem Zitieren lesen UND verstehen!

Nur irgendwas von seinem (falschem) Halbwissen verbreiten, hilft niemandem und verunsichert nur die, die keine Ahnung haben und sich aufgrund solcher Posts selbst einschränken, aus Angst etwas verkehrt zu machen... [...]


Ich schrieb von einer maßgeblichen baulichen Veränderung, die nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist.
In § 19 StVZO ist beschrieben, unter welchen Bedingungen (EG-Richtlinien etc.) diese Betriebserlaubnis zu erteilen bzw. wieder zu entziehen ist. Damit ist dieser Paragraph sehr wohl eine der Rechtsgrundlagen für meine Behauptung.
Als Anwalt weißt du natürlich, dass man nicht nur an der Oberfläche kratzen darf sondern in die Tiefe gehen muss um kompetente Aussagen treffen zu können. Einfach zu behaupten, dass keiner der von dir aus § 19 zitierten Sätze auf am Fahrzeug fest verschraubte Koffer zutrifft ist vorsichtig ausgedrückt nicht seriös.
Natürlich bist du als Anwalt Experte im Lesen von Gesetzestexten, dass du aber keine Experte in Zulassungsvorschriften bist wird aus deiner Argumentationsweise schnell klar. Es wäre dir sonst ein Leichtes gewesen in die Tiefe zu gehen statt nur recht haltlose Behauptungen aufzustellen.

Um meine angeblich auf „(falschem) Halbwissen“ basierenden „verunsichernden“ Behauptungen hinreichend zu untermauern habe mich nochmals bei einem wirklichen(!) Experten rückversichert:
Ein befreundeter Polizeibeamter* bestätigte vollumfänglich meine Einschätzung, dass nachträglich fest am Fahrzeug verschraubte Koffer sehr wohl eine maßgebliche bauliche Veränderung darstellen, da sie u.a. die Fahreigenschaften insbesondere im Bereich der Höchstgeschwindigkeit deutlich (negativ) beeinflussen können (z.B. durch Pendeln und Kick-back).
Damit ist eine solche bauliche Veränderung, nach vorausgehender Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, auf jeden Fall eintragungspflichtig. Mit der festen Verschraubung überschreitet man die Grenze zum Gepäck. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Kofferträger an sich i.d.R. eintragungsfrei sind. Allerdings war er skeptisch, ob solch ein Mangel bei normalen Kontrollen zuverlässig festgestellt werden würde.

Deshalb wiederhole ich meinen Tipp von oben:
„Sind Koffer nur mit Werkzeug demontierbar sind sie eintragungspflichtig! Da machen schon ein paar Flügelmutter einen großen Unterschied.“


*Mir ist sehr wohl klar, dass ein Polizeibeamter nicht automatisch ein Experte in Rechtsfragen sein muss und meistens auch nicht ist. Meiner ist allerdings explizit ein Experte in Zulassungsvorschriften für Motorräder und schult überregional in Seminaren und in der Praxis seine Kollegen, die uns dann tagtäglich im Rahmen von Fahrzeugkontrollen begegnen können. Auch bei Fahrzeugentwicklern kleiner, neuer Hersteller ist er gern gesehener Gesprächspartner und wird beratend tätig.
Mit diesem Mann in der Hinterhand und da ich mich schon lange für dieses Thema interessiere und auch bereits einen Eigenbau aufgebaut habe, der problemlos abgenommen wurde, kann ich inzwischen recht zuverlässig einschätzen, wem man zuhören sollte und welchem selbsternannten „Experten“ ich ruhig widersprechen kann.


Nichts für ungut
Wolfgang


wonda

RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#555 von ralfr , 08.04.2019 00:40

Zitat von wonda im Beitrag #554


Deshalb wiederhole ich meinen Tipp von oben:
„Sind Koffer nur mit Werkzeug demontierbar sind sie eintragungspflichtig! Da machen schon ein paar Flügelmutter einen großen Unterschied.“




https://hepco-becker.bike/images/pdf/abe...nd%20%20MSB.pdf

ergänzend: http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
Gepäckträger: Dürfen nicht scharfkantig oder instabil sein. Keine Eintragungspflicht


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#556 von onkelferdl , 08.04.2019 11:31

Ich schlage vor, dass Wolfgang sein Gepäcksystem eintragen lässt, alle anderen dürfen es bleiben lassen. So wie ich: Noch nie eintragen lassen, noch nie ein Problem damit gehabt.

Oft werden beim Topcase/Seitenkoffer aus Haftungsgründen auch Gewichts- und Höchstgeschwindigkeitsangaben gemacht. Ob da im Falle eines Unfalls bei nachweislichem Verstoß und nachgewiesener Ursächlichkeit des Gepäcksystems die Versicherung erfolgreich die Zahlungspflicht aushebeln kann weiß ich allerdings auch nicht...


You don't stop riding when you get old, you get old when you stop riding


 
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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#557 von ralfr , 08.04.2019 12:28

Zitat von onkelferdl im Beitrag #556
Ich schlage vor, dass Wolfgang sein Gepäcksystem eintragen lässt, alle anderen dürfen es bleiben lassen.
So wie ich: Noch nie eintragen lassen, noch nie ein Problem damit gehabt.





sofern Gepäcksysteme eintragungs- / abnahmepflichtig wären, würden die großen + etablierten Hersteller diese mit ABE / EG-Gutachten o.ä. anbieten. Machen sie nicht weil nicht notwendig -> siehe zB den eingestellten link von Hepco Becker

bei exotischen An- / Umbauten (zB in Eigenregie) mag der Sachverhalt anders sein


PS: könnte es sein, dass es hier gar nicht wirklich um Gepäcksysteme inkl Halterungen geht, sondern nur ums "Recht haben" + ggf persönliche Animositäten ?


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#558 von VT_Michel , 08.04.2019 23:08

Neueste Anschaffung: eine CB650F für die Gattin.
Dafür ist ihre CBF600 weggegangen.

20190406_164254.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

Ganzschön Vorderradlastig das Teil. Meins ist sie ja nicht so.
Aber Putzen darf ich sie....


Erst die Maschine, dann der Mensch.


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#559 von pietn , 08.04.2019 23:29

Zitat von VT_Michel im Beitrag #558
Neueste Anschaffung: eine CB650F für die Gattin.
Dafür ist ihre CBF600 weggegangen.



Ganzschön Vorderradlastig das Teil. Meins ist sie ja nicht so.
Aber Putzen darf ich sie....

Dann müsen wir ja auf der nächsten Tour mit derGattin in Deckung gehen!


Ride on
Pietn
du kannst di dreihen as du wullt - de Mors blifft jümmers achtern!


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#560 von WüKu , 09.04.2019 01:24

Zitat von wonda im Beitrag #554
Ich schrieb von einer maßgeblichen baulichen Veränderung, die nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist.
In § 19 StVZO ist beschrieben, unter welchen Bedingungen (EG-Richtlinien etc.) diese Betriebserlaubnis zu erteilen bzw. wieder zu entziehen ist. Damit ist dieser Paragraph sehr wohl eine der Rechtsgrundlagen für meine Behauptung.


Ich versuche mal sachlich zu antworten, obwohl es mir in Anbetracht dieses Deines "NACHTRETENS" in meinen Augen schwer fällt!

Du schreibst:

Zitat
Als Anwalt weißt du natürlich, dass man nicht nur an der Oberfläche kratzen darf sondern in die Tiefe gehen muss um kompetente Aussagen treffen zu können. Einfach zu behaupten, dass keiner der von dir aus § 19 zitierten Sätze auf am Fahrzeug fest verschraubte Koffer zutrifft ist vorsichtig ausgedrückt nicht seriös.
Natürlich bist du als Anwalt Experte im Lesen von Gesetzestexten, dass du aber keine Experte in Zulassungsvorschriften bist wird aus deiner Argumentationsweise schnell klar. Es wäre dir sonst ein Leichtes gewesen in die Tiefe zu gehen statt nur recht haltlose Behauptungen aufzustellen.


Darf ich darauf hinweisen, dass ich durchaus konkret und auch in die Tiefe gehend, versucht habe eine allgemeinverständliche Definition für die beiden hier relevanten Tatbestandsvoraussetzung des § 19 StVZO in meinem Beitrag #535, hier für alle zu liefern, in dem ich folgendes schrieb:

Zitat
Eine gute (und hier auch relativ glaubwürdige) Quelle ist der Link HIER

Und da steht ...

Zitat
Eintragungsfrei

Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)




Auch steht in § 19 nichts von maßgebliche bauliche Veränderung, sondern wörtlich nur etwas von Änderungen, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, und 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Die von Dir hier beschriebene maßgebliche bauliche Veränderung umschreibt nur den Text des § 19 Abs.2 N.1 StVZO, Änderungen durch die 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird...

Dass Du diesen Beitrag von mir offenbar nicht gelesen hast und trotzdem solch eine Behauptungen hier aufstellst, ist in meinen Augen nur traurig...

Du dagegen unterstellst mir:
1. "rechtlich haltlose Behauptungen" sowie
2. "in Bezug auf Zulassungsvorschriften keine Ahnung zu haben"

Und als Argument dafür trägst Du nur Hörensagen vor.

Ganz abgesehen davon, dass Du hier nicht gerade sachlich bist, möchte ich doch darauf hinweisen, dass weder Du noch Dein befreundeter "Experte" und Polizeibeamter auch nur ansatzweise einschätzen könnt, über was für ein Wissen ich zu der Thematik verfüge.
Also unterlasse bitte Deine diesbezüglichen haltlosen Spekulationen ok?

Du behauptest, dass mit einer Verschraubung eines Koffers auf einem Gepäckträger die Grenze zum Gepäck überschritten werden würde, was Dir Dein "Experte" auch genau so bestätigt haben soll, weshalb eine Verschraubung per Flügelmutter (Deiner Meinung nach, oder die Deines Experten?) die Lösung sein soll.
Versuch doch mal bitte darüber nachzudenken, wo genau in Bezug auf das von Dir zitierte (negativ) beeinflussen können von Fahreigenschaften insbesondere im Bereich der Höchstgeschwindigkeit (z.B. durch Pendeln und Kick-back) ein Unterschied zwischen einer Verschraubung eines Koffers auf dem Gepäckträger mit Flügelmuttern, mit normalen Muttern, einer extra dafür konstruierten und ggf auch abschließbaren Mechanik oder dem einfachen Verzurren mit geeigneten Riemen bestehen könnte.
Was meinst Du, welche von diesen 4 Befestigungsvarianten könnte am ehesten die Fahreigenschaften negativ beeinflussen und könnte am ehesten die von Dir erwähnten Probleme verursachen? Und was denkst Du? Würde Dein Experte die Befestigungsart mit dem Riemen ernsthaft dann als Eintragunspflichtig bewerten, weil es genau die ist die sich am ehesten negativ auswirken kann, da wir ja in allen 4 Fällen von ein und dem selben Koffer ausgehen müssen?
Meinst Du nicht auch, dass es logischer wäre, wenn überhaupt, auf das zu befestigende Gepäckstück und nicht auf die Art der Befestigung abzustellen?
Evtl. ist es ja ein Fehler an die Sache mit Rechtsverständnis UND Logik heranzugehen, aber für mich macht die angebliche Aussage Deines Experten hier zumindest aus logischen Aspekten absolut keinen Sinn.

Und auch das Argument von "ralfr" hat etwas mit der Logik zu tun, die ich In Deinen Aussagen, bzw. denen Deines "Experten" komplett vermisse, neben den entsprechenden Rechtsgrundlagen, die wie gesagt jedenfalls nicht in § 19 StVZO stehen!

Außerdem gibst Du selbst zu, nicht Dein eigenes Wissen, sondern ausschließlich das Deines Freundes hier weiterzugeben, der Dir das was Du hier wiedergibst angeblich genau so gesagt haben soll, also dass ich einfach nur zu doof bin einen Gesetzestext in die Praxis zu übertragen.
Denn tatsächlich behauptest Du hier genau das!

Könnte Dein "Experte" das bitte auch selbst, also persönlich mit Namen und Adresse in genau diesem Kontext hier als seine eigene persönliche und rechtsverbindliche Aussage zu meinen Aussagen noch einmal wiederholen?
Ich streite mich nämlich nur ungerne mit Personen über Mittelsmänner, welche nach meinem Eindruck nicht einmal ansatzweise begreifen was Sie da erzählen, weil sie meinen genau das aus angeblichen Aussagen Dritter verstanden zu haben...

Wenn Dein Experte Deine/seine Behauptungen auch mit entsprechenden Rechtsnormen wirklich belegen könnte, würde ich Euch sofort zustimmen, aber so habe ich auch den Eindruck, wie ralfr...

Zitat von ralfr im Beitrag #557
...PS: könnte es sein, dass es hier gar nicht wirklich um Gepäcksysteme inkl Halterungen geht, sondern nur ums "Recht haben" + ggf persönliche Animositäten ?


Wenn Du also meinst ohne Argumente Recht zu haben, dann soll es eben so sein ...
Ich bin da relativ leidenschaftslos, auch wenn ich mich über Dein Nachtreten hier ehrlich geärgert habe.
Also, nichts für ungut...
ciao WüKu


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#561 von ralfr , 09.04.2019 19:42

eine weitere (ggf beidseitig tragbare) Möglichkeit zu Zulässigkeit bei Selbstbauten:

"Der Eigenbau von Seitenkoffern für Motorräder ist in Deutschland erlaubt. Dinge, die ohne zusätzliches Werkzeug (abgesehen vom Bordwerkzeug) abnehmbar sind, gelten als Gepäck und müsse nicht vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Darum verwendet man zur Befestigung Flügelschrauben und Flügelmuttern.
Die notwendigen Träger werden zwar fest verschraubt, sind jedoch (wie auch Lampenhalter oder Navi-Halter) eintragungsfrei, solange ihre Kannten nicht spitz sondern abgerundet sind"

aus

http://reisemotorrad.eu/?report=seitenkoffer

die handelsüblichen Koffer inkl Träger umgehen solche Probleme + bleiben eintragungsfrei

damit könte das Thema zur allseitigen Zufriedenheit abgeschlossen werden?


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#562 von Grisu , 09.04.2019 22:19

Zitat von Hasienda im Beitrag #546


Na, das nenne ich mal „niveavoll“ - Repekt! Und das meine ich nicht ironisch.
Hätte ich von einem Anwalt gar nicht erwartet...


Man soll nicht immer von sich auf andere schließen, mein lieber Dirk! ;-)

"Mein" Lieblingsanwalt bleibst Du trotzdem!


Am Abend wird man klug für den vergangenen Tag, doch niemals klug für den, der kommen mag.


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#563 von WüKu , 10.04.2019 00:22

Zitat von ralfr im Beitrag #561
...
damit könte das Thema zur allseitigen Zufriedenheit abgeschlossen werden?


Ja Bitte! Gerne!


einfach nur weg und nie ankommen, das wärs ...
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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#564 von Wamboatfire , 10.04.2019 21:08

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Meine neueste Anschaffung

Ideal für die Stadt und damit die NC ein wenig geschont wird


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#565 von droescheder , 10.04.2019 22:20

Glückwunsch zur Vespa.
Jau, das ist echt das ideale Fahrzeug für die Stadt


Gruß Klaus aus Iserlohn, dem "Tor" zum Sauerland


 
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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#566 von droescheder , 11.04.2019 09:25

Absolut nichts Dolles oder Großartiges, aber sehr zweckmäßig.
Hinterer Spritzschutz für meine neue RC89.


Gruß Klaus aus Iserlohn, dem "Tor" zum Sauerland

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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#567 von aGentleBiker , 11.04.2019 09:35

Zitat von Wamboatfire im Beitrag #564


Meine neueste Anschaffung

Ideal für die Stadt und damit die NC ein wenig geschont wird


Schön, auch der Helm passt super!
Irgendwann hole ich mir auch ein Zweitzweirad.. und schone es mit der NC :D



 
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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#568 von aGentleBiker , 11.04.2019 09:36

Zitat von droescheder im Beitrag #566
Absolut nichts Dolles oder Großartiges, aber sehr zweckmäßig.
Hinterer Spritzschutz für meine neue RC89.


Welcher ist das? Eigentlich würde icha uhc gerne sowas haben. Aber die kosten ja schnell Geld wo ich mich Frage wie man so viel für ein Stück Plastik verlangen kann...



 
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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#569 von droescheder , 11.04.2019 11:12

Zitat von aGentleBiker im Beitrag #568
Zitat von droescheder im Beitrag #566
Absolut nichts Dolles oder Großartiges, aber sehr zweckmäßig.
Hinterer Spritzschutz für meine neue RC89.


Welcher ist das? Eigentlich würde icha uhc gerne sowas haben. Aber die kosten ja schnell Geld wo ich mich Frage wie man so viel für ein Stück Plastik verlangen kann...


Hi,

das ist die “Bodystyle Hinterradabdeckung“. Kostet ca 110,00 Euro unlackiert. Bekommst auch lackiert, aber dann natürlich teurer. Vorteil der “Bodystyle Hinterradabdeckung“ ist, dass eine ABE mit dabei ist. Montage sehr einfach.
Bezugsquellen u.A. die beiden großen Zubehörhändler
Mich störte das dauernd verschmutzte Federbein. Jetzt bleibt alles sauber


Gruß Klaus aus Iserlohn, dem "Tor" zum Sauerland


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#570 von fish , 11.04.2019 11:30

Zitat von droescheder im Beitrag #569
Mich störte das dauernd verschmutzte Federbein. Jetzt bleibt alles sauber thumbright]


Das Federbein kann man auch preiswerter schützen. Gibt bei englischen Versendern so ne Plastikabdeckung für ca. 20,-
Leider gewähnt die Bodystyle-Abdeckung der NC trotzdem Ihre Schweinemanieren nicht ab ;-). Mit kurzem Heck ist bei Regen der Rücken/Rücksitz ganz schnell versifft.


Liebe Grüße von Fish

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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#571 von droescheder , 11.04.2019 11:32

Nö, mit Topcase versaut nichts


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#572 von NC700 , 11.04.2019 12:28

Zitat von fish im Beitrag #570
Das Federbein kann man auch preiswerter schützen. Gibt bei englischen Versendern so ne Plastikabdeckung für ca. 20,-


Oder noch preiswerter, selbermachen mit der Schablone-HR-Federbein-Spritzschutz hier aus dem Forums-Wiki



seh'n wir uns nicht in dieser Welt, . - dann seh'n wir uns in ..Bebra ?..
Grüße aus
Heinz
Zu alt um jung zu sterben,...

Nach dem Treffen ist vor dem Treffen:
NÄCHSTES7. - 9.6.2024


 
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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#573 von droescheder , 11.04.2019 13:33

Hmmm, ich möchte auch ein bisschen was für's Auge haben.
Wenn ich zig Tausend Euro für mein Moped ausgebe, dann schaue ich nicht auf 100 Euro für eine Verbesserung (meine Meinung).
Natürlich, wer es selber machen will, für den ist der Hinweis gut.


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#574 von klaus-0902 , 11.04.2019 14:29

Zitat von droescheder im Beitrag #573
Hmmm, ich möchte auch ein bisschen was für's Auge haben.
Natürlich, wer es selber machen will, für den ist der Hinweis gut.

Eins schließt doch das Andere nicht aus. Wobei ich nicht weiß, ob die Maße auch für deine(n) Integra gelten.
Wenn ich die Schablone im Winter noch auf dem Schirm gehabt hätte... und ein passendes Plastikteil, wäre die Bastelarbeit zusätzlich zu der Radabdeckung
GIVI HRA.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
vielleicht schon montiert. Der Spritzschutz für das Federbein hält sich bei der HRA von GIVI nämlich in Grenzen. Die ist in erster Linie dran, weil sie mir zu dem Zeitpunkt gefallen hat, als sie zufällig jemand wegen Verkaufs seiner NC im Forum angeboten hat.
VG Klaus


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RE: Frisch gekauft - Eure neuesten Anschaffungen

#575 von fish , 11.04.2019 18:20

Zitat von droescheder im Beitrag #573
Hmmm, ich möchte auch ein bisschen was für's Auge haben.
Wenn ich zig Tausend Euro für mein Moped ausgebe, dann schaue ich nicht auf 100 Euro für eine Verbesserung (meine Meinung).
Natürlich, wer es selber machen will, für den ist der Hinweis gut.


Ich doch auch - habe ja selbst die HR-Abdeckung. Aber da wurde ja explizit das Finanzthema angesprochen.


Liebe Grüße von Fish

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