Das könnte ein Kandidat für mich sein, wenn ich jetzt vorhätte, mein 3,x Jahre altes Huawei P8 Lite abzuschaffen. Daran denke ich aber zur Zeit überhaupt nicht.
Aber immerhin so interessant, dass ich den Hersteller mal im Auge behalten werde.
Das könnte ein Kandidat für mich sein, wenn ich jetzt vorhätte, mein 3,x Jahre altes Huawei P8 Lite abzuschaffen. Daran denke ich aber zur Zeit überhaupt nicht.
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Gruß, Boris
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Nach 5 Jahren Shoe Neotec mal wieder eine neue Kopfbedeckung. Es ist ein C4 Legacy Red von Schuberth geworden
UVP 749.- € gabs jetzt für 399.-€
Passt, sitzt perfekt fühlt sich sehr gut an.
Freu mich auf die nächste Ausfahrt am Wochenende.
Gruß Gerd
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So da sind sie endlich.
Hab schon sehnsüchtig drauf gewartet und durfte sie heute endlich in Empfang nehmen.
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Allzeit gute Fahrt
*möge der Grip mit euch sein*
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Zitat von WüKu im Beitrag #535
[...] Also kann der § 19 StVZO schon mal nicht die Rechtsgrundlage für Deine Behauptung sein!
Wenn schon zitieren, dann bitte auch vor dem Zitieren lesen UND verstehen!
Nur irgendwas von seinem (falschem) Halbwissen verbreiten, hilft niemandem und verunsichert nur die, die keine Ahnung haben und sich aufgrund solcher Posts selbst einschränken, aus Angst etwas verkehrt zu machen... [...]
Zitat von wonda im Beitrag #554
Deshalb wiederhole ich meinen Tipp von oben:
„Sind Koffer nur mit Werkzeug demontierbar sind sie eintragungspflichtig! Da machen schon ein paar Flügelmutter einen großen Unterschied.“
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Ich schlage vor, dass Wolfgang sein Gepäcksystem eintragen lässt, alle anderen dürfen es bleiben lassen. So wie ich: Noch nie eintragen lassen, noch nie ein Problem damit gehabt.
Oft werden beim Topcase/Seitenkoffer aus Haftungsgründen auch Gewichts- und Höchstgeschwindigkeitsangaben gemacht. Ob da im Falle eines Unfalls bei nachweislichem Verstoß und nachgewiesener Ursächlichkeit des Gepäcksystems die Versicherung erfolgreich die Zahlungspflicht aushebeln kann weiß ich allerdings auch nicht...
Better to die with memories than with dreams
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Zitat von onkelferdl im Beitrag #556
Ich schlage vor, dass Wolfgang sein Gepäcksystem eintragen lässt, alle anderen dürfen es bleiben lassen.
So wie ich: Noch nie eintragen lassen, noch nie ein Problem damit gehabt.
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Neueste Anschaffung: eine CB650F für die Gattin.
Dafür ist ihre CBF600 weggegangen.
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Ganzschön Vorderradlastig das Teil. Meins ist sie ja nicht so.
Aber Putzen darf ich sie....
Erst die Maschine, dann der Mensch.
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Ride on
Pietn
du kannst di dreihen as du wullt - de Mors blifft jümmers achtern!
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Zitat von wonda im Beitrag #554
Ich schrieb von einer maßgeblichen baulichen Veränderung, die nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist.
In § 19 StVZO ist beschrieben, unter welchen Bedingungen (EG-Richtlinien etc.) diese Betriebserlaubnis zu erteilen bzw. wieder zu entziehen ist. Damit ist dieser Paragraph sehr wohl eine der Rechtsgrundlagen für meine Behauptung.
Zitat
Als Anwalt weißt du natürlich, dass man nicht nur an der Oberfläche kratzen darf sondern in die Tiefe gehen muss um kompetente Aussagen treffen zu können. Einfach zu behaupten, dass keiner der von dir aus § 19 zitierten Sätze auf am Fahrzeug fest verschraubte Koffer zutrifft ist vorsichtig ausgedrückt nicht seriös.
Natürlich bist du als Anwalt Experte im Lesen von Gesetzestexten, dass du aber keine Experte in Zulassungsvorschriften bist wird aus deiner Argumentationsweise schnell klar. Es wäre dir sonst ein Leichtes gewesen in die Tiefe zu gehen statt nur recht haltlose Behauptungen aufzustellen.
Darf ich darauf hinweisen, dass ich durchaus konkret und auch in die Tiefe gehend, versucht habe eine allgemeinverständliche Definition für die beiden hier relevanten Tatbestandsvoraussetzung des § 19 StVZO in meinem Beitrag #535, hier für alle zu liefern, in dem ich folgendes schrieb:
Zitat
Eine gute (und hier auch relativ glaubwürdige) Quelle ist der Link HIER
Und da steht ...Zitat
Eintragungsfrei
Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.
Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Auch steht in § 19 nichts von maßgebliche bauliche Veränderung, sondern wörtlich nur etwas von Änderungen, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, und 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Die von Dir hier beschriebene maßgebliche bauliche Veränderung umschreibt nur den Text des § 19 Abs.2 N.1 StVZO, Änderungen durch die 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird...
Dass Du diesen Beitrag von mir offenbar nicht gelesen hast und trotzdem solch eine Behauptungen hier aufstellst, ist in meinen Augen nur traurig...
Du dagegen unterstellst mir:
1. "rechtlich haltlose Behauptungen" sowie
2. "in Bezug auf Zulassungsvorschriften keine Ahnung zu haben"
Und als Argument dafür trägst Du nur Hörensagen vor.
Ganz abgesehen davon, dass Du hier nicht gerade sachlich bist, möchte ich doch darauf hinweisen, dass weder Du noch Dein befreundeter "Experte" und Polizeibeamter auch nur ansatzweise einschätzen könnt, über was für ein Wissen ich zu der Thematik verfüge.
Also unterlasse bitte Deine diesbezüglichen haltlosen Spekulationen ok?
Du behauptest, dass mit einer Verschraubung eines Koffers auf einem Gepäckträger die Grenze zum Gepäck überschritten werden würde, was Dir Dein "Experte" auch genau so bestätigt haben soll, weshalb eine Verschraubung per Flügelmutter (Deiner Meinung nach, oder die Deines Experten?) die Lösung sein soll.
Versuch doch mal bitte darüber nachzudenken, wo genau in Bezug auf das von Dir zitierte (negativ) beeinflussen können von Fahreigenschaften insbesondere im Bereich der Höchstgeschwindigkeit (z.B. durch Pendeln und Kick-back) ein Unterschied zwischen einer Verschraubung eines Koffers auf dem Gepäckträger mit Flügelmuttern, mit normalen Muttern, einer extra dafür konstruierten und ggf auch abschließbaren Mechanik oder dem einfachen Verzurren mit geeigneten Riemen bestehen könnte.
Was meinst Du, welche von diesen 4 Befestigungsvarianten könnte am ehesten die Fahreigenschaften negativ beeinflussen und könnte am ehesten die von Dir erwähnten Probleme verursachen? Und was denkst Du? Würde Dein Experte die Befestigungsart mit dem Riemen ernsthaft dann als Eintragunspflichtig bewerten, weil es genau die ist die sich am ehesten negativ auswirken kann, da wir ja in allen 4 Fällen von ein und dem selben Koffer ausgehen müssen?
Meinst Du nicht auch, dass es logischer wäre, wenn überhaupt, auf das zu befestigende Gepäckstück und nicht auf die Art der Befestigung abzustellen?
Evtl. ist es ja ein Fehler an die Sache mit Rechtsverständnis UND Logik heranzugehen, aber für mich macht die angebliche Aussage Deines Experten hier zumindest aus logischen Aspekten absolut keinen Sinn.
Und auch das Argument von "ralfr" hat etwas mit der Logik zu tun, die ich In Deinen Aussagen, bzw. denen Deines "Experten" komplett vermisse, neben den entsprechenden Rechtsgrundlagen, die wie gesagt jedenfalls nicht in § 19 StVZO stehen!
Außerdem gibst Du selbst zu, nicht Dein eigenes Wissen, sondern ausschließlich das Deines Freundes hier weiterzugeben, der Dir das was Du hier wiedergibst angeblich genau so gesagt haben soll, also dass ich einfach nur zu doof bin einen Gesetzestext in die Praxis zu übertragen.
Denn tatsächlich behauptest Du hier genau das!
Könnte Dein "Experte" das bitte auch selbst, also persönlich mit Namen und Adresse in genau diesem Kontext hier als seine eigene persönliche und rechtsverbindliche Aussage zu meinen Aussagen noch einmal wiederholen?
Ich streite mich nämlich nur ungerne mit Personen über Mittelsmänner, welche nach meinem Eindruck nicht einmal ansatzweise begreifen was Sie da erzählen, weil sie meinen genau das aus angeblichen Aussagen Dritter verstanden zu haben...
Wenn Dein Experte Deine/seine Behauptungen auch mit entsprechenden Rechtsnormen wirklich belegen könnte, würde ich Euch sofort zustimmen, aber so habe ich auch den Eindruck, wie ralfr...
Zitat von ralfr im Beitrag #557
...PS: könnte es sein, dass es hier gar nicht wirklich um Gepäcksysteme inkl Halterungen geht, sondern nur ums "Recht haben" + ggf persönliche Animositäten ?
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eine weitere (ggf beidseitig tragbare) Möglichkeit zu Zulässigkeit bei Selbstbauten:
"Der Eigenbau von Seitenkoffern für Motorräder ist in Deutschland erlaubt. Dinge, die ohne zusätzliches Werkzeug (abgesehen vom Bordwerkzeug) abnehmbar sind, gelten als Gepäck und müsse nicht vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Darum verwendet man zur Befestigung Flügelschrauben und Flügelmuttern.
Die notwendigen Träger werden zwar fest verschraubt, sind jedoch (wie auch Lampenhalter oder Navi-Halter) eintragungsfrei, solange ihre Kannten nicht spitz sondern abgerundet sind"
aus
http://reisemotorrad.eu/?report=seitenkoffer
die handelsüblichen Koffer inkl Träger umgehen solche Probleme + bleiben eintragungsfrei
damit könte das Thema zur allseitigen Zufriedenheit abgeschlossen werden?
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Meine neueste Anschaffung
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Glückwunsch zur Vespa.
Jau, das ist echt das ideale Fahrzeug für die Stadt
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Absolut nichts Dolles oder Großartiges, aber sehr zweckmäßig.
Hinterer Spritzschutz für meine neue RC89.
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Zitat von Wamboatfire im Beitrag #564
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Zitat von droescheder im Beitrag #566
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Zitat von aGentleBiker im Beitrag #568Zitat von droescheder im Beitrag #566
Absolut nichts Dolles oder Großartiges, aber sehr zweckmäßig.
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Welcher ist das? Eigentlich würde icha uhc gerne sowas haben. Aber die kosten ja schnell Geld wo ich mich Frage wie man so viel für ein Stück Plastik verlangen kann...
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Zitat von droescheder im Beitrag #569
Mich störte das dauernd verschmutzte Federbein. Jetzt bleibt alles sauber thumbright]
Liebe Grüße von Fish
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Nö, mit Topcase versaut nichts
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Zitat von fish im Beitrag #570
Das Federbein kann man auch preiswerter schützen. Gibt bei englischen Versendern so ne Plastikabdeckung für ca. 20,-
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Hmmm, ich möchte auch ein bisschen was für's Auge haben.
Wenn ich zig Tausend Euro für mein Moped ausgebe, dann schaue ich nicht auf 100 Euro für eine Verbesserung (meine Meinung).
Natürlich, wer es selber machen will, für den ist der Hinweis gut.
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Zitat von droescheder im Beitrag #573
Hmmm, ich möchte auch ein bisschen was für's Auge haben.
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Zitat von droescheder im Beitrag #573
Hmmm, ich möchte auch ein bisschen was für's Auge haben.
Wenn ich zig Tausend Euro für mein Moped ausgebe, dann schaue ich nicht auf 100 Euro für eine Verbesserung (meine Meinung).
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Liebe Grüße von Fish
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