Zitat von andreas_nc im Beitrag #51
Hallo WüKu,
ich will keinen Streit oder sowas!
Du hast in vielen Bereichen echt Ahnung, aber ich finde es nicht gut wie du deine Meinung über Sinn und Unsinn von Reifen mit Freigabe als Wissen verkaufst. Es sei denn du bist Anwalt oder Richter oder hast eine entsprechende Ausbildung, dann mea culpa.
Denk mal dran, was für Konsequenzen es für den ein- oder anderen haben kann, wenn du dich irrst. Und Meinung beinhaltet, dass man sich irren kann.
Dass dir noch niemand bewiesen hat, dass ein Verfahren so ausgegangen ist, heißt nicht, dass es nicht stimmt.
Ich wünsche dir allzeit gute Fahrt und dass du Recht hast, falls du - Gott bewahre - mal in so einer Situation bist.
Grüße Andreas
P. s. : Ich hätte gerne zuerst persönlich mit dir Kontakt aufgenommen, aber du hast mich ja gesperrt...
Hallo Andreas, auch ich will mich keineswegs mit Dir streiten und ich kann Deine Meinung natürlich als Deine Meinung vollständig akzeptieren.
Und ich erwarte auch nicht, dass jeder meine Meinung teilt.
Allerdings schreibe ich auch nichts, wovon ich nicht wirklich überzeugt bin, was ich in ca. 9 Jahren Jurastudium und Referendarzeit sowie daran anschließende ca. 20 Jahre anwaltlicher Berufspraxis manchmal leider auch zu sehr verinnerlicht habe.
Dies ist dann oft auch der Grund für meine bei manchem doch als Bevormundung empfundene Ausdrucksweise, wofür ich mich wirklich nur entschuldigen kann.
Meine insoweit hier dargestellte Überzeugung resultiert aus folgenden Fakten:
1.
Es gibt kein Gesetz und auch keine einzige anderweitige rechtsverbindliche öffentlich-rechtliche Vorschrift (z.B. VO o.ä.), aus der sich die Verpflichtung ergibt, einen bestimmten Reifen der den in den Papieren stehenden Anforderungen entspricht NICHT auf seinem Motorrad (ohne in den Papieren eingetragene Reifenfabrikatsbindung) montieren zu dürfen.
2.
In den Papieren zu unserem Bike gibt es keine eingetragene Reifenfabrikatsbindung.
3.
Es gibt (meines Wissens) auch keine Versicherungen, die einem Versicherungsnehmer vorschreiben nur Reifen der Marke xyz auf seinem Bike zu montieren.
Wenn es die gäbe, würde sich als nächstes die Frage nach der Wirksamkeit dieser Klausel gem. § 307 BGB stellen.
4.
Habe ich trotz intensiver Suche nach entsprechenden konkreten Fällen, in denen sich eine Versicherung wegen eines solchen Falles angeblich geweigert hat einen Schaden zu regulieren, nichts derartiges gefunden.
5.
Auf meine Bitte an alle, insbesondere diejenigen die etwas derartiges behauptet haben, mir dafür die Quellen zu benennen damit ich das entsprechend prüfen kann, erhielt ich nie eine Antwort.
Aus diesen Gründen bin ich von meiner Meinung doch sehr überzeugt und möchte schlicht nicht, dass sich jemand nur wegen nicht erwiesener Gerüchte selbst beschränkt.
Wenn jemand nicht bereit ist meine Meinung zu teilen, ist das selbstverständlich kein Problem für mich.
Ich fordere auch niemanden auf dies zu tun.
Mir geht es insoweit wirklich nur darum darüber aufzuklären, dass wir nach meiner Auffassung keine Reifenfreigaben benötigen.
Wer mir nicht glaubt kann selbstverständlich auch meine Meinung hinterfragen, z.B. bei entsprechenden Fachleuten, wie einem Sachverständigen von TÜV oder Dekra u.s.w. und sich in dem Fall, dass jemand von diesen Fachleuten tatsächlich etwas derartiges behauptet, einfach die entsprechende Rechtsgrundlage benennen lassen.
(Auch in dem von Dir zitierten Beitrag des ADAC steht keine einzige Rechtsgrundlage oder Benennung entsprechender Rechtsprechung aus einem Streit mit einer Versicherung.)
Ich habe dieses Hinterfragen meiner Meinung für mich jedenfalls getan, und dabei kam für mich als Ergebnis obige Faktenlage heraus.
Also nichts für Ungut und noch viele schöne km auf Deinen Wunschreifen
p.s. Dass ich Dich angeblich gesperrt haben soll, kann ich weder bestätigen noch nachvollziehen