Zitat von Mineralix im Beitrag #45
Frage: Für den Umbau auf 150/70-17 hinten, welches Ritzel wird dann gebraucht?
Möchte das vorab mit dem TÜV diskutieren wegen Eintrag.
Gruß Mineralix
Das kommt darauf an, was Du für eine Sekundärübersetzung im Original auf Deinem Möpp hast.
(Sekundärübersetzung = Zähne Kettenrad divididiert durch Zähne Ritzel)
Ich erklär es mal (hoffentlich verständlich) anhand meiner Änderung.
Eingetragen ist hinten ja der 160/60-17.
Auf die Felge passt problemlos auch der 150/70-17.
Das Problem ist nur, dass der Radumfang des 150/70-17 größer ist als der des 160/60-17, nämlich exakt 2,9% was dazu führt, dass der Tacho, der bei unserem Möpp ja über den Antrieb seine Daten bekommt, also auch 2,9% zu wenig anzeigt.
(
guggstu)
Und das ist wegen der Tachoabweichung unzulässig.
Der Tacho dürfte nur weniger als 1% weniger bis zu max. 4% mehr durch eine solche Änderung anzeigen.
Das Problem kann man aber mit der Änderung des Kettenrades hinten (bei Beibehaltung der Größe des Ritzels) am Einfachsten lösen, (um wieder annähernd auf die Originale Sekundärübersetzung zu kommen) indem man den Umfang des Kettenrades also analog zum Radumfang vergrößert, wobei nat. eine Änderung um 2,9% am Besten wäre, weil dies der Originalübersetzung dann am Nächsten kommen würde.
Denn wenn das Kettenrad hinten größer wird dreht sich das angetriebene Rad ja auch entsprechend langsamer, so dass der größere Radumfang, der ja zu einer höheren Geschwindigkeit führt, ausgeglichen wird.
In meinem Fall NC750X mit DCT von 2016 ist das Originalkettenrad hinten ein Kettenrad mit 39 Zähnen.
Dieses habe ich bei gleich bleibendem Ritzel (17 Zähne) auf 41 Zähne vergrößert.
Der Unterschied für das Kettenrad ist dabei also (39x100/41)-100 = -4,9%
Die Abweichung der Reifengröße lag wie gesagt bei +2,9%, weshalb die Tachoabweichung bei 2,9% schneller als die Anzeige liegt.
Die Tachoabweichung durch den Reifen bei Änd. der Übersetzung vom original Kettenrad (39 Zähne) auf 41 Zähne ergibt also 2,9% + (-4,9%) = - 2,0% langsamer, was wie gesagt noch zulässig ist.
Man könnte auch ein Kettenrad mit 40-Zähnen hinten drauf setzen, was dann wie folgt aussähe:
(39x100/40)-100 = -2,5% Die Tachoabweichung von wäre dann also 2,9% + (-2,5%) = + 0,4% schneller als die Anzeige.
Im zweiten Fall fährst Du also 0,4% schneller als Dein Tacho anzeigt und im erstem (meinem) Fall 2% langsamer.
Im zweiten Fall reduzierst Du also die vom Hersteller sowieso bereits eingestellte Differenz zur tatsächlichen Geschwindigkeit um 0,4% und im ersten Fall vergrößerst Du die Tendenz des Tachos Deine Geschwindigkeit zu übertreiben um 2%.
Beides ist rechtlich wie gesagt noch zulässig und deshalb auch Eintragungsfähig.
Und dann brauchst Du einen Dekra/TÜV-Menschen der das auch versteht, Dein Möpp mit dem 150/70-17er begutachtet (dass alles auch technisch i.O. ist und ohne zu schleifen passt) und Dir dann eben die Zulässigkeit der Verwendung eines 150/70-17 Reifens einträgt unter der Bedingung dass die Sekundärübersetzung auf 17 zu 40 oder 41 Zähne geändert wird.
Bei mir steht sinngemäß in den Papieren unter Ausnahmen:
zu 15.2 auch gen. 150/70-17 auf Serien-Rad 4.5x17 i.V.m. geänd.Kettenrad Z=41
Wenn Du die NC700 S hast, hast Du aber wahrscheinlich ein 43-er Kettenrad hinten drauf, und müsstest also ein 44-er drauf machen (Abweichung = -2,3%, also Tachoabweichung mit 150/70-17 - 0,2%)
oder eben ein 45-er (Abweichung = - 4,4%) also Tachoabweichung +1,9%...
Die Kettenräder mit der anderen Zahl an Zähnen muss man aber auch erst mal finden im Netz. ich hab mir damals ziemlich die Karten gelegt...
Meins mit 41-Zähnen stammte dann letztendlich von der Vultus.