Zitat von Rusty im Beitrag #1432
Dann mal viel Glück mit dem Bremslicht.
Ich denke du weißt dass das Bremslicht im Top-Case in Deutschland verboten ist!?!
Zitat von Rusty im Beitrag #1435
Nach meinen Recherchen habe ich einige Gründe für das Verbot gefunden.
1. Laut StVZO ist bei Motorrädern ohne Beiwagen nur ein Bremslicht erlaubt, nach EU-Recht sind wohl zwei Bremsleuchten erlaubt.
Da im Topcase, z.B. von Givi, in der Regel zwei (rechts und links) zusätzliche Bremsleuchten eingebaut werden sind dann drei Bremsleuchten vorhanden. Das Abklemmen des original Bremslicht soll verboten sein.
2. Selbstverständlich muss die Beleuchtung auch ein E-Prüfzeichen haben.
3. Gelesen habe ich auch, dass ein abnehmbares Topcase, wie auch die Seitenkoffer, als Gepäck bezeichnet werden woran dann keine Beleuchtungseinheiten verbaut werden dürfen.
Ob das Festschrauben des TC daran etwas ändert kann ich nicht sagen.
Da ich, was sowas angeht, sehr kritisch bin verzichte ich leider auf den Sicherheitsgewinn bei meinem V47.
Erlaubt ist aber der Anbau eines LED-Rück-/Bremslicht mit E-Prüfzeichen z.B. am Topcaseträger.
Hallo Rusty,
solche Diskussionen sind sehr schwierig und ich rate immer dazu, dass man rechtlich nichts behaupten sollte, wenn man es nicht wirklich ganz genau weiß.
Zumindest Deine Behauptung zu 3. ist hier aber sicher falsch, weil § 53 Abs.9 StVZO lautet:
Zitat
(9) Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler – ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten – dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49a Absatz 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
Und auch Dein 1. ist falsch, da § 53 Abs. StVZO Satz 4 wie folgt lautet:
Zitat
... Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. ...
Und es besteht ein gravierender Unterschied zwischen dem Wörtchen "brauchen" und "dürfen".
Außerdem gibt es jede Menge an Zubehörbremsleuchten für Krafträder, die auch nach EU-Norm zugelassen sind und in Kombination mit Blinkern und Schlussleuchten verkauft werden.
Solche werden besonders bei Custombikes sehr gerne verbaut und es gibt auch schon jede Menge Bikes (insbesondere Roller und vollverkleidete Bikes) die bereits in Serie mit solchen Kombileuchten gebaut und verkauft werden.
Also bleibt eigentlich nur noch die fehlende Homologierung nach EU-VERORDNUNG 168/2013.
Insofern hast Du dann doch zumindest etwas Recht, weil eben diese E-Nr. hier offenbar (noch) fehlt.
Aber seien wir doch mal ganz ehrlich.
Es geht hier um zusätzliche Bremsleuchten, an einem Produkt eines europäischen Markenherstellers die extra für dieses Markenprodukt von dem Hersteller hergestellt werden, also grundsätzlich um mehr Sicherheit für den Nutzer dieses Markenproduktes.
Wenn ich als Kund/Moppedfahrer das will, und es keine Gefährdung für Dritte darstellt (was ich hier doch ganz stark annehme), dann bin ich mir mehr als sicher, dass selbst der miesepetrigste Polizist nur deshalb, weil er keine E-Nr findet, mir niemals ein Bußgeld aufs Auge drücken wird, oder gar mein Mopped aus dem Verkehr zieht.
Als Jurist kann ich mich manchmal nur wundern, über die Rechtshörigkeit von uns Deutschen nur dem Hörensagen nach.
Und sich von Google rechtsberaten lassen zu wollen, ist nicht immer eine gute Idee.
Das reicht wirklich nur um sich vorab zu informieren.
Den Quellencheck kann man sich mit Google & Konsorten nun mal leider NICHT ersparen.