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RE: die neuen Staatsabgaben

#51 von Inti , 28.04.2020 17:29

Zitat von Ymir71 im Beitrag #36
Zitat von Inti im Beitrag #34
Zitat von Ymir71 im Beitrag #33
@Inti - es geht hier aber um die Bussgelder bei geschwindkeitsübertretungen und da ist es aus meiner sicht egal ob mit aufo, motorrad, quad oder sonstwas..

Und wenn ich sehe wie gefährlich viele motorrad fahrer fahren, vor allem die mit den sportbikes ..da kann ich nur mit dem kopp schuetteln..

Ich wäre dafür die strafe bei jedem weiteren verstoss verdoppeln. nach 3 jahren ohne verstoss setzt man den zähler auf 1 zurück,

dann passen alle schön auf und fahren ordentlich..







Wenn Du mich zitieren würdest, wäre deutlich zu erkennen gewesen, dass es nicht egal ist was für ein Fahrzeug eine Geschwindigkeitsübertretung begeht. Ein Motorrad stellt für andere Verkehrsteilnehmer eine geringere Gefahr dar, als ein PKW, LKW. Daher könnte mann Sie auch geringer bestrafen.
Deine Idee der Strafverdoppelung kann ich nicht nachvollziehen. Bei anderen Delikten , wie z.B. Mord, bringen härteste Strafen wie in den USA die Todesstrafe, wenig oder nichts. Also wäre es sinnvoller die am wenigsten gefährlichen Verkehrsteilnehmer zu bevorzugen und zu fördern.

Viele Grüße

Inti



Wir reden hier über Gechwindigkeitsübertretungen und Du kommst mit Mord an. Das bedeutet für mich: Ich steige aus .

Die diskussion macht keinen Sinn..


Das war ein Beispiel dafür, dass selbst die härtesten Strafen nicht zu weniger Delikten führen, im Vergleich mit Staaten, die mildere Strafen anwenden.
Deine Idee der Strafverdoppelung wird also nicht zu Deinem Wunsch führen, "dann passen alle schön auf und fahren ordentlich."

Viele Grüße

Inti


 
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RE: die neuen Staatsabgaben

#52 von Chrissi700XD , 03.05.2020 21:35

Es gibt nicht nur neue Staatsabgaben.
Ich entschuldige mich schon mal für den langen Text.
Inhaltlich habe ich mich gerade für mein bevorzugtes Revier belesen. Bis zum Bußgeldkatalog bin ich noch nicht gekommen.
Blau Vorschlag, Lila Empfehlung Bundesrat, Schwarz Ergebnis

§ 2 wird wie folgt geändert:a) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:„Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“

[Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a (§ 2 Absatz 4 Satz 1 StVO) In Artikel 1 Nummer 1 ist Buchstabe a zu streichen.
Begründung: Die vorgesehene Regelung ist abzulehnen. Mit dem Vorschlag sollte dem „Nebeneinanderfahren“ von Fahrrädern Vorrang vor dem „Hintereinanderfahren“ gewährt werden. Diese Umkehrregelung zum bestehenden Regelungsinhalt des § 2 Absatz 4 StVO kann jedoch zu einem erhöhten Konfliktpotential zwischen Kraftfahrzeugführern und Rad Fahrenden führen. Bereits ein einzelner Rad Fahrender führt in der Regel, besonders durch die Geschwindigkeitsdifferenz, zu einer Behinderung im Verkehrsfluss. Aus der bisherigen Praxiserfahrung ist zu unterstellen, dass Rad Fahrende eine weiterführende Behinderung nicht angemessen werten beziehungsweise werten können. Zu berücksichtigen ist hierbei auch die geistige Reife und die Verfügbarkeit rechtlicher Kenntnisse, welche bei Rad Fahrenden mangels Altersbeschränkungen und verpflichtender verkehrsrechtlicher Ausbildungen sehr heterogen ausgeprägt sind. Im allgemeinen Verkehrsgeschehen sind bereits vielfach nebeneinander fahrende Rad Fahrende feststellbar, welche die Behinderung des übrigen Verkehrs nicht berücksichtigen beziehungsweise bewusst in Kauf nehmen. Mit einer Regelumkehr würden derartige Verhaltensweisen explizit gefördert und können bei Rad Fahrenden ein falsches Verständnis für Regel und Ausnahme hervorrufen. Diesbezüglich dürfte auch provokatives Verhalten bis hin zu Tatbeständen der Nötigung im Sinne des § 240 StGB zu verzeichnen sein. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass durch ein Überholen von nebeneinander fahrenden Radfahrern bei Berücksichtigung der Sicherheitsabstände die Verkehrsräume eingeengt und der Verkehrsfluss nachteilig beeinträchtigt werden. Der entsprechende (Neu-)Regelungsbedarfs wird ebenfalls nicht zureichend dargetan.

Ergebnis:
(4) 1Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.


§ 5 Absatz 4 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:„Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens1,5 m und außerorts mindestens 2 m.


Begründung: Ein ausreichender Seitenabstand ist ein grundsätzliches Erfordernis im Sinne der Verkehrssicherheit. Nach der bisherigen abstrakten Regelung muss schon jetzt (gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 StVO) beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Eine pauschale Abstandsfestlegung für Inner- und Außerorts erscheint nicht sachgerecht und realistisch zielführend, da ausreichende seitliche Abstände grundsätzlich von der jeweiligen Verkehrssituation, den Geschwindigkeitsverhältnissen sowie der Infrastruktur beeinflusst werden. Die infrastrukturellen Bedingungen würden vielfach jegliches Überholen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden von vornherein ausschließen. Es ist zu erwarten, dass derartige Situationen das Konfliktpotential zwischen unterschiedlich schnellen Verkehrsteilnehmern unangemessen erhöhen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich der Kraftfahrzeug Führende Adressat der Regelung ist. Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen zwar die Werte von 1,50 Meter innerorts und 2,00 Meter außerorts in der StVO zu verankern, jedoch nur als in der Regel einzuhaltende Mindestabstände, von denen in bestimmten Fällen abgewichen werden darf. Ebenso wird eine starre Regelung hinsichtlich der praktischen Durchsetzung und Verkehrsüberwachung sowie einer beweis- und rechtsfesten Ahndungsmöglichkeit polizeilich kritisch bis nicht realisierbar gesehen. Unabhängig von einer praktischen Prüfmöglichkeit bedingt eine derartige Regelung die Definition von Messpunkten zwischen den Verkehrsteilnehmenden.

Ergebnis:
(4) 1Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. 2Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. 3Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m...


Das ist künftig eine Aufgabe, wenn ich auf einen Rad Fahrenden treffe.

Wer wissen möchte, was sich geändert hat. https://www.buzer.de/gesetz/10526/al88519-0.htm

Wer das Zwiegespräch genauer lesen möchte. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc...0/591-1-19.html

PS.: Thema Rettungsgasse? Okay Text ist sowieso schon zu lang und schwer leserlich.


Gruß Chrissi


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RE: die neuen Staatsabgaben

#53 von Boris.St , 04.05.2020 07:09

Ich bemühe mich eigentlich schon immer, bei Überholen Radfahrern genug Platz zu lassen, mit dem Auto wie mit dem Motorrad. Ich bin ja gelegentlich auch Radfahrer (und wenn ich gerade Rad fahre, bin ich sogar Rad Fahrender)

Gestern auf meiner Westtaunusrunde konnte ich auf gut ausgebauten Landstraßen - meist Bundesstraßen - interessante Beobachtungen dazu machen:

Es waren sehr viele Radfahrer unterwegs, fast alle, die zu mehreren unterwegs waren, fuhren hintereinander. StVO-konformes Überholen mit dem Motorrad funktionierte meist nur so, dass ich auf oder knapp links von den Mittelstreifen vorbeifuhr. Dann waren es fast immer gute zwei Meter zum Radler und noch "Luft" nach links bei gelegentlichem Gegenverkehr. Dabei gab es keine Situation, wo ich ein für mich erhöhtes Risiko erkannt hätte.

Es zeigte sich das Motorrad als vorteilhaft gegenüber den Autos, die eben auch auf gut ausgebauten Bundesstraßen Radfahrer nicht mehr ohne deutliches Überfahren des Mittelstreifens überholen können.

Auf den engeren Land- oder Kreisstraßen war das so natürlich nicht möglich, hier musste ich zum Überholen in jedem Fall auf die Gegenspur, was natürlich nur ohne Gegenverkehr möglich ist.

Was ich also bisher schon überholenderweise freiwillig getan habe, tue ich jetzt StVO-konform. Kein Problem also.

Im Stadtverkehr allerdings sieht das ein wenig anders aus. Hier bin ich oft auf einstreifigen Straßen unterwegs, ob mit oder ohne Gegenverkehrsstreifen. Auf den typischen innerstädtischen Wohnviertel-Straßen, die oft Einbahnstraßen mit beidseitigen Parkstreifen sind, ist selbst mit einem Motorrad das rechtskonforme Überholen eines Radfahrers nicht mehr möglich. Eben weil man die 1,50 Meter Mindestabstand nicht hinbekommt, ohne gefährlich nah an parkenden Autos vorbeizufahren.

Btw: Ich habe am Samstag interessante Beobachtungen auf den Straßen Frankfurts gemacht: Deutlich gekennzeichnete Fahrradstreifen auf Stadtstraßen ziehen nach wie vor Lieferkastenwagen zum Parken an wie Marmelade die Wespen. Nach wie vor ein Unding an Rücksichtslosigkeit im Verkehr. Aber vielleicht zeigen die erhöhten "Parkgebühren" ja im Laufe der Zeit Wirkung...


Gruß, Boris


 
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RE: die neuen Staatsabgaben

#54 von NCX-Tom , 04.05.2020 08:23

Ich war gestern defensiv unterwegs (wie immer) und habe wahrscheinlich 10 x den Führerschein verloren.


Immer unterwegs mit NC 750 X, MZ ETZ 300, Schwalbe KR 51/2


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RE: die neuen Staatsabgaben

#55 von Vercoquin , 04.05.2020 09:09

Zitat von NCX-Tom im Beitrag #54
Ich war gestern defensiv unterwegs (wie immer) und habe wahrscheinlich 10 x den Führerschein verloren.
Willst Du damit andeuten, dass Du gar nicht StVO-konform fahren kannst oder willst?

SCNR;-)


-- Cheers Ray


 
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RE: die neuen Staatsabgaben

#56 von Boris.St , 04.05.2020 09:26

Zitat von Vercoquin im Beitrag #55
Zitat von NCX-Tom im Beitrag #54
Ich war gestern defensiv unterwegs (wie immer) und habe wahrscheinlich 10 x den Führerschein verloren.
Willst Du damit andeuten, dass Du gar nicht StVO-konform fahren kannst oder willst?

SCNR;-)

Vielleicht sucht er jetzt ja nur 10x seinen Führerschein...


Gruß, Boris


 
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RE: die neuen Staatsabgaben

#57 von WüKu , 04.05.2020 10:09

Nun ja, macht aber keinen Sinn, wenn eine Straße/Piste insgesamz nur 2-3 m breit ist!
Da muss man dann zwingend eine gemeinsame Lösung finden.
Glücklicherweise gibt es aber auch Fahrradfahrer und Fußgänger die in solchen Situationen auch Verständnis für den anderen haben und einem signalisieren, dass man vorbei fahren kann und soll.

Tatsächlich bin ich aber vor 2 Tagen auf so einer Straße ca. 2,5 km lang hinter einem Radfahrer hergefahren der keinerlei Reaktion zeigte, bis er dann doch völlig entnervt anhielt und mich anschrie dass ich doch endlich vorbeifahren soll

Tat mir ja leid, aber mein Argument mit den 2 Metern Abstand und dass ich die nicht hatte, wollte er irgendwie nicht gelten lassen.

Nein, das Miteinander im Straßenverkehr ist leider fast komplett verloren gegangen, und fehlt besonders in und in der Nähe der Städte.
Auf dem Dorf mit solchen Straßen/Wegen wie oben beschrieben, lebt man damit und ist sich größtenteils auch bewusst, dass man die Straßen/Wege miteinander und nicht gegeneinander nutzen muss, wenn es gehen soll.

Hier machen die größten Probleme die Leute, die zwar wegen der angeblichen Idylle und Ruhe aufs Land ziehen, aber Ihren Egoismus aus der Stadt mitbringen und nicht ablegen können/wollen!


einfach nur weg und nie ankommen, das wärs ...
siehe ->Foto


p.s.
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit
gut an eine kranke Gesellschaft angepasst zu sein.
(Jiddu Krishnamutri)


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RE: die neuen Staatsabgaben

#58 von Urbi , 04.05.2020 10:12

Zitat von NCX-Tom im Beitrag #54
Ich war gestern defensiv unterwegs (wie immer) und habe wahrscheinlich 10 x den Führerschein verloren.




Da gab es doch mal einen Test vor Jahren . Polizisten wurden von einem Gutachter begleitet , die sollten sich bemühen, außerhalb der Einsätze StVO Konform zu fahren. Trotz intensiver Bemühungen ist es keinem Einzigen gelungen , einen Tag zu fahren ohne diverse Verstöße zu begehen. Mehrere hätten theoretisch sogar den Führerschein verloren.
Die Gutachter stellten fest, es gibt zu viele Schilder und auch so viele Regeln das es fast unmöglich ist diese genau einzuhalten.


Freiheit ist nicht nur für John Wayne ,oder Peter Fonda , da !


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RE: die neuen Staatsabgaben

#59 von rued , 04.05.2020 11:26

Da ich den Schein zwingend beruflich brauche, bleibt die GSXR nun meistens in der Garage, wenn man damit legal fährt kann mans auch gleich lassen. Hab mir jetzt nen echt fettes E- Fully gekauft und gehe damit im Wald spielen, vom Kick her noch besser :-)


Schauen wir mal ...


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RE: die neuen Staatsabgaben

#60 von Michael , 04.05.2020 11:51

Zitat von WüKu im Beitrag #57

[...]

Nein, das Miteinander im Straßenverkehr ist leider fast komplett verloren gegangen, und fehlt besonders in und in der Nähe der Städte.
Auf dem Dorf mit solchen Straßen/Wegen wie oben beschrieben, lebt man damit und ist sich größtenteils auch bewusst, dass man die Straßen/Wege miteinander und nicht gegeneinander nutzen muss, wenn es gehen soll.

Hier machen die größten Probleme die Leute, die zwar wegen der angeblichen Idylle und Ruhe aufs Land ziehen, aber Ihren Egoismus aus der Stadt mitbringen und nicht ablegen können/wollen!


Hm, ich mach hier in Bremen eine andere Beobachtung. Vielleicht liegt's auch am Alter dass ich gelassener werde Ich fahre jeden Tag einfach 15 km mit dem Rad zur Arbeit - und habe stark den Eindruck, dass das Miteinander besser gewoden ist. Autofahrer lassen einen durch, drängeln weniger. Ist mein Eindruck. Klar, es gibt immer mal wieder den einen oder anderen, und zur Stoßzeit am Kindergarten vorbeifahren ist nach wie vor schwierig - zugegeben, aber insgesamt nehme ich immer öfter ein partnerschaftliches Verhalten wahr.

Wie gesagt - vielleicht auch, weil ich es eher sehen möchte....?


Es ist nie zu spät für 'ne glückliche Kindheit!

Michael


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RE: die neuen Staatsabgaben

#61 von fish , 04.05.2020 19:07

Wenn man das Pech hat, mit einer Frau verheiratet zu sein, die ständig mahnt, schaltet man irgendwann auf "Durchzug". Genau das macht der deutsche Verkehrsteilnehmer. Und ich kann es nicht verübeln - außerorts sind m.E. 60-80% aller Restriktionen unnötig oder gar kontraproduktiv, weil unsinnig.

Wir brauchen - nach neuseeländischem Vorbild - mehr sauber ermittelte EMPFEHLUNGSschilder, die wirklich VERLÄSSLICHE Hinweise auf die maximale Geschwindigkeit für den Durchschnittsfahrer geben. Bei höherer Speed gibt es keine Strafe - wer aber in einem solchen Bereich ohne Fremdeinwirkung verunfallt, hat ein Versicherungs-Problem, wenn er nicht beweisen kann, dass er die Geschwindigkeit einhielt. Davon unbeschadet gibt es natürlich die Mximalgeschwindigkeit für den jeweiligen Straßentyp.

Wenn dort auf einer Landstraße vor einer Kurve die Empfehlung (!) 70 steht, weiß ich, dass ich als Ortsfremder in einer Familienkutsche maximal 70-80 fahren kann - ich kann mich wirklich blind darauf VERLASSEN. Hier bei euns gibt es 40er Schilder vor Kurven, die man auch mit 120 fahren kann. SO ETWAS sollte ebenfalls sanktioniert werden, weil es Unfälle verursacht, das Vertrauen in den Staat untergräbt und unnötig Energie verschwendet!


Liebe Grüße von Fish

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