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Hauptständer und Tieferlegung ???

#1 von Bikerfreund , 05.04.2018 20:26

Hallo,

mach ich mir unnötig Sorgen ???

Ich muss das Thema noch mal neu aufwärmen da ja unten unter sonstiges das Thema (Tödlicher Unfall nach Tieferlegung) aufgeführt ist.
Meine kürzlich gekaufte Honda NC700 X ist ja auch tiefer gelegt inklusive Seitenständer Kürzung. Es müssten 4 cm sein. Beim ausmessen sind es 79 cm und auf der von VH Motorradtechnik verbauten Teiferlegung steht 5540. Leider habe ich von der Vorbesitzerin keine Unterlagen zwecks ABE.
Habe jetzt VH Motorradtechnik zwecks ABE per Mail mit Foto angeschrieben.

Am Wochenende möchte ich meinen original neu gekauften Honda Hauptständer anbauen. Nun habe ich mir vielleicht ein wenig zuviel Gedanken gemacht da in dem oben genannten Thema hier im Forum (Tödlicher Unfall nach Tieferlegung) einige schreiben bzw. abraten einen Hauptständer bei einer Tieferlegung zu verbauen.

Aber einige hier im Forum haben ja auch trotz Tieferlegung einen verbaut.

Also ist es ein wenig bedenklich bei 4 cm oder nicht ???

Unten noch ein Foto von meiner Tiferlegung müssten ja 4 cm sein oder ???

Danke euch schon mal.


fullsizeoutput_d55.jpeg - Bild entfernt (keine Rechte)


 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#2 von herby , 05.04.2018 20:47

Hi,

ich hab meinen 700er Integra 4cm tieferlegen müssen, weil mir das auf Zehenspitzen Rumbalanzieren in brenzlichen Situationen zu gefährlich war. Hatte keinen Bock nochmal bei einem Dreizeiler ins leere zu treten. Der Satz war schon beim Gebrauchtkauf dabei, also wieder rein damit. Der Seitenständer ist natürlich auch entsprechend gekürzt, schon klar.

Ich komme aus der Großroller-Ecke und fahre eher gemütlich. Nicht weil ich es nicht anders kann sondern weil ich der "sportlichen" Fahrweise einfach nix abgewinnen kann. Darum haben es eben auch die zwei 400er Burger getan... Fahrkomfort fast noch besser als beim Integra, aber der Rest, naja, da schweig ich mich lieber aus, Technik von Vorgestern halt...

Im Gegensatz zu meinen Großrollern früher setzt der Hauptständer zwar auch manchmal ein wenig auf, aber lang nicht so oft und wüst wie bei den Rollis damals. Insofern kann ich das also gut handeln - bei normaler Fahrweise kommt es eh gar nicht so weit Im ganz normalen Verkehr mithalten ist absolut kein Problem, ich zieh aber oft genug auch mal vorbei, wenns vor mir nervt, so is des ned... Und Kurven haben wir hier wahrlich genügend... Wie es vor der Tieferlegung war, kann ich nicht mehr genau sagen, weil ich den Integra noch nicht allzulange hatte, bis ich umbauen ließ. Da war mir das Fahrzeug noch zu ungewohnt.

Einziger Wermutstropfen:
Der Hauptständer hat dadurch eine sehr ungünstige Hebelwirkung bekommen und ich muss mich immer ganz schön schinden, bis die Kiste oben auf ist, was ja zum Kette schmieren nötig ist. Frivole Grüße vom armen Kreuz...

"Tödlicher Unfall nach Tieferlegung": Wie immer gilt halt: Wer ohne Hirn unterwegs ist... OK?


my five cents,
herby


 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#3 von Ulli , 05.04.2018 21:04

Hallo Bikerfreund

Es müssten 30mm Tieferlegung sein.Ich finde,mit deiner Artikelnummer, leider nur andere Fahrzeuge. Die sind aber alle 30mm Tiefergelegt.
Ich selber habe meine 20mm Tiefergelegt und habe bis jetzt noch keinerlei propleme gehabt.


Ich faulenze nicht. Ich arbeite so schnell, das ich immer fertig bin.
MfG Ulli.


 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#4 von Bikerfreund , 05.04.2018 21:34

Zitat von Ulli im Beitrag #3
Hallo Bikerfreund

Es müssten 30mm Tieferlegung sein.Ich finde,mit deiner Artikelnummer, leider nur andere Fahrzeuge. Die sind aber alle 30mm Tiefergelegt.
Ich selber habe meine 20mm Tiefergelegt und habe bis jetzt noch keinerlei propleme gehabt.


Nein 30 mm kann nicht stimmen. Das müssten 40 mm sein.


 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#5 von Bikerfreund , 05.04.2018 21:50

Habe hier eine ABE für die Tieferlegung als PDF im alten Forum gefunden. Müsste ja meine verbaute sein ??? Die Nummer der ABE 90958 stimmt ja über ein nur das Sternchen und die 14 dahinter stehen bei meinen Foto oben nicht auf der Tieferlegung.
In der Tabelle der ABE (PDF-1) ist meine NC700 X an achter Stelle aufgeführt mit 40 mm.

Nun mal schauen was noch für Antworten kommen auch zur Hauptständer montage.


[[File:ABE Tieferlegung-1.pdf]]

[[File:ABE Tieferlegung-2.pdf]]

Dateianlage:
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ABE Tieferlegung-1.pdf ABE Tieferlegung-2.pdf

 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#6 von joc_rt , 06.04.2018 08:36

Bei meiner NC750X 40mm tiefergelegt und mit SW Motec Hauptständer von der S habe ich es
ausprobiert. Wenn die Fußrasten aufsetzen ist beim Hinterrad noch ein kapper Zentimeter
Platz bis zur Kante (Angststreifen). Also noch Reserve ohne Schrecksekunde.
Dabei darf man natürlich nicht mit "Entenfüßen" fahren. Ich kann nur empfehlen diesen
Grenzbereich mal in sicherem Revier auszuprobieren, dann bekommt man auch keinen Schrecken.


auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt


 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#7 von Lorenz , 06.04.2018 08:58

Hallo,

meine NC750X ist auch um 4 cm tiefergelegt. Natürlich hat sich dadurch die Schräglagenfreiheit verändert. Aber für meinen normalen bis gemütlichen Fahrstil ist sie immer noch völlig ausreichend. Ich habe immer noch reichlich Reserven. Das Entscheidende ist also der eigene Fahrstil. Wer gerne auf der letzten Rille durch die Kurven heizt muss sich das entsprechende Motorrad kaufen.

Lorenz


 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#8 von Harald , 06.04.2018 12:44

Ich würde sagen bei der NC X kann man ja den Seitenständer und den Hauptständer von der NC S nehmen.


NC700 X DCT __01/12 KM Verkauft
[size=150] Africa Twin DCT 01/12
KM
EsseEsse 9+ __ 03/10 KM
B-Klasse 220D


 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#9 von Bikerfreund , 06.04.2018 22:19

Zitat von Lorenz im Beitrag #7
Hallo,

meine NC750X ist auch um 4 cm tiefergelegt. Natürlich hat sich dadurch die Schräglagenfreiheit verändert. Aber für meinen normalen bis gemütlichen Fahrstil ist sie immer noch völlig ausreichend. Ich habe immer noch reichlich Reserven. Das Entscheidende ist also der eigene Fahrstil. Wer gerne auf der letzten Rille durch die Kurven heizt muss sich das entsprechende Motorrad kaufen.

Lorenz


Hallo Lorenz,

hast du auch einen Hauptständer verbaut wie es auch in der Fragestellung steht ???


 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#10 von Bikerfreund , 06.04.2018 22:33

Danke euch erstmal alle. Habe heute die originale ABE von VH Motorradtechnik per Mail bekommen und auch ein Telefonat gehabt.
An der Honda NC700 X ist bei einer Tieferlegung von 4 cm eine Hauptständer montage gestattet also unbedenklich.

Ich habe den originalen Honda Hauptständer von der NC X gekauft. Wollte auch erst den von der NC S kaufen habe aber gedacht wenn mal ein Rückbau z B. beim Verkauf sein sollte ist der von der NC S leider zu kurz.

Schönes Wochenende


 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#11 von Lorenz , 07.04.2018 21:17

Hallo,

ja, ich habe den Hauptständer und den Seitenständer der S an meiner X.

Lorenz


 
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RE: Hauptständer und Tieferlegung ???

#12 von KaiS , 12.06.2018 16:34

Ich mache mal in diesem Thema weiter, weil ich keinen neuen Fred aufmachen möchte.
Es geht um eine Zulassung /KBA/ABE-Nummer der "Knochen" der Tieferlegung:

In einen anderen Fred ging es gerade um eine CE Nummer des Auspuffs usw.

Ich habe also am Sonntag meine Tieferlegung von LUCAS sonstewas mit Zulassung und allem PiPAPO ausgebaut und gegen die originalen "Knochen" ersetzt.
Warum?? Ich werde mit viel Gepäck in den Urlaub fahren und denke das es so besser geht.

Nun meine Frage:
Woran erkennt der TÜV ob ein originaler "Knochen" drin ist ??
Das ist keine Nr. drauf, kein Honda Logo oder irgendetwas, was bescheinigt, dass ich den Konchen nicht selbst aus einem Stück Blech gefeilt habe.
Der sieht also formal so aus als ob er keine ABE oder irgendwas hat.
Falls die Frage aufkommen sollte mein Möppi war ladenneu und es gab keinen Vorbesitzer, der irgendwas verbastelt haben könnte.

Eure Meinung ??


Grüße Kai
NC 750x RC 72
Beipackzettel: In meinen Beiträgen können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Witz und wissenschaftlich nicht belegten, subjektiven Eindrücken und Meinungen enthalten sein. Sollten Namen und Handlungen mit tatsächlichen Personen oder Handlungen übereinstimmen ist dies nicht beabsichtigt, sondern rein zufällig.


 
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