Zitat von Lorenz im Beitrag #9
Hallo,
ich sehe das nicht so. Die Verantwortung mit welcher Geschwindigkeit/Schräglage ich in den Kurven fahre liegt allein bei mir. Wie schon geschrieben, es dürfte sonst kein Chopper zugelassen werden. Natürlich kann einen der Werkstattmeister auf die erhöhte Gefahr hinweisen.
Lorenz
Im Prinzip sehe ich das auch so. Schräglage ist eigene Verantwortung. Aber bei einem Chopper oder einem anderen Motorrad mit konstruktionsbedingt geringer Bodenfreiheit bzw. wenig Schräglagenfreiheit sind die Komponenten so verbaut bzw. angelegt, dass es bei zu großer Neigung irgendwo einen geeigneten "Schleifer" gibt. (Ich unterstelle mal verantwortungsbewusste Hersteller...)
Ich habe das kürzlich in einem Video gesehen, wo der 1000PS-Fahrer 'Zonko' die aktuelle Moto Guzzi V7 testfährt: da sprühen die Funken schon bei Schräglagen, wie ich sie mit meiner NC-S häufig fahre, und wo bei mir wirklich nie der Schleif-Stummel aufsetzt. Die Guzzi kann man aber trotzdem beherrschen und sicher ohne 'Ausheber' um die Kurven fahren.
Setze ich die Maschine jetzt aber tiefer, setzen bei Schräglage womöglich zuerst Teile auf (Ständer...), die gar nicht dafür vorgesehen sind und die in der Lage sind, die Maschine im ungünstigen Fall auszuheben.
Für meine Begriffe darf ein Tieferlegungssatz, der dazu führt, dass zuerst der serienmäßige Ständer Bodenkontakt bekommt und nicht der Schleifnippel, gar nicht typzugelassen werden.
Mich würde mal interessieren, was das im Fall dieses traurigen Unfalls in Auftrag gegebene Gutachten ergibt - aber ob man das je erfahren wird?