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RE: Tödlicher Unfall nach Tieferlegung

#26 von Spieß 58 , 06.04.2018 18:17

Was den Unfall betrifft, war nur die Rede von einer 750 er Honda weder X noch S .
Dank Deinem Post, wissen wir jetzt auch über die 6 cm Tieferlegung der NC X.


Grüße Klaus


 
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RE: Tödlicher Unfall nach Tieferlegung

#27 von DonS ( gelöscht ) , 06.04.2018 20:18

Zwar sollte man nicht die Themen von einem Forum ins andere tragen, aber in diesem Fall muß es ok sein.
Es geht um sicherheitsrelevante Fragen die jeden betreffen.
Ob die techn. Veränderungen in diesem konkreten Fall zum Unfall geführt haben, werden wir vermutlich nie sicher wissen können.
Jedenfalls lernen wir daraus, daß solche Änderungen keine Kleinigkeiten sind und immer im Bewustsein behalten werden müßen.
Man muß wissen und hinterfragen was man damit bewirkt, ob man das überhaupt will und sich entsprechend darauf einstellen.


DonS

RE: Tödlicher Unfall nach Tieferlegung

#28 von Caschi , 07.04.2018 19:08

Moinsen,

6cm Tieferlegung an einer 750 S sind das Allerletzte und absolut nicht empfehlenswert- Finger weg von diesem Scheiß ! Meiner Frau ist das Moped mit ihren 155 cm zu hoch - also hatte sie sich eine 6 cm-Tieferlegung beim Mopedneukauf einbauen lassen ( Gabel durchgesteckt ). Sie kam mit beiden Füßen komplett auf den Boden und war zufrieden - bis sie das 1.mal mit beladenen Koffern gefahren ist ( Touratech Zega Pro-System 31 l ). In der ersten etwa schärfer gefahrenen Kurve schraddelte eine Kofferecke über`n Asphalt. Ausgehebelt wurde das Moped zum Glück nicht.
Die nächste Aktion, als wir wieder zu Hause waren : Tieferlegung mit 2,5cm bestellt und die 6cm rausgeschmissen ! Nun kommt mein Weib zwar nicht mehr komplett mit den Füßen auf den Boden-lebt aber wohl `n bischen länger....

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RE: Tödlicher Unfall nach Tieferlegung

#29 von andy 292 , 12.04.2018 00:42

Wenn ich es richtig weiß, dann müssen in der EU zugelassene Motorräder ab Baujahr XXY bei Schräglagen an den Fußrasten als erstes aufsetzen. Dazu gibt es ja die "Angstnippel", die dann zuerst
schrappeln. Wer das dann verändert, der fährt mit einem Motorrad ohne Betriebserlaubnis!

Sollte es eine ABE für eine Tieferlegung geben, dann haben die Ersteller der ABE das wohl geprüft!
Eine Tieferlegung ohne ABE führt eben gleich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!

Was auch immer dieser Fahrer gemacht haben sollte, Friede seiner Asche!
Wer nun "Schuld" hatte, ist den Angehörigen wahrscheinlich völlig egal!

Gruß
Andy


 
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RE: Tödlicher Unfall nach Tieferlegung

#30 von DonS ( gelöscht ) , 12.04.2018 06:18

Andy, egal ist die Schuldfrage nicht.
Wurde die Tieferlegung von einer Fachfirma ausgeführt und wurde dies falsch gemacht, indem z.B. der Hauptständer nicht demontiert wurde, dann haftet der Unternehmer bzw. seine Versicherung.
Natürlich muß ein Gutachter zuvor zu dem Schluss kommen, daß der Montagefehler unfallkausal war.
Für die Hinterbliebenen und die verletzte Beifahrerin könnte das finanziell einen bedeutenden Unterschied ausmachen.


DonS

RE: Tödlicher Unfall nach Tieferlegung

#31 von KaiS , 12.04.2018 08:32

"Für die Hinterbliebenen und die verletzte Beifahrerin könnte das finanziell einen bedeutenden Unterschied ausmachen."
aber trotzdem, tot ist tot und das ist endgültig.
Ich könnte jetzt auch nicht mal ne Summe sagen, die es Wert währe den Tod des Partners ... völlig egal.


Grüße Kai
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RE: Tödlicher Unfall nach Tieferlegung

#32 von matthifant ( gelöscht ) , 12.04.2018 08:54

Ich glaube nicht dass das den Betroffenen egal ist.
Mit dem Tod z.B. des Versorgers sind 'ne Menge Kosten verbunden, angefangen mit den Bestattungskosten selber bis hin zur Absicherung des Lebensunterhaltes.
Ob wie hier die Ehefrau möglicherweise eine Rente aus Versicherungsleistungen bekommt oder nicht ist da schon erheblich.


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RE: Tödlicher Unfall nach Tieferlegung

#33 von DonS ( gelöscht ) , 12.04.2018 09:04

”Ich könnte jetzt auch nicht mal ne Summe sagen, die es Wert währe den Tod des Partners ... völlig egal.”

Aha! Du würdest also, weils völlig egal ist, den Hinterbliebenen (Frau, Kinder, diese vielleicht sogar noch schulpflichtig) dazu raten auf finanzielle Entschädigung zu verzichten.
Über Geld redet man in so einem traurigen Fall nicht, auch wenn zum menschlichen Leid noch die finanzielle Not dazukommt.
Als nicht betroffener Außenstehender um dessen Geld und Zukunft es nicht geht, läßt sich’s leicht moralisch daherreden.


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RE: Tödlicher Unfall nach Tieferlegung

#34 von KaiS , 12.04.2018 14:23

Ich sag's mal nochmal anders.
Leben ist unbezahlbar und durch kein Geld der Welt ersetzbar. Selbstverständlich ist die finanzielle Absicherung absolut wichtig.
Aber den Partner wird Geld nicht ersetzen können.


Grüße Kai
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