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Vorsicht Kamera!

#1 von WerBer , 02.05.2018 23:38

Die folgenden Zeilen sollte jeder hier gut durchlesen!

"Verstehen Sie Spaß?" Für viele Fotografen, egal ob Amateur oder Profi, gilt dieses Motto ab 25. Mai 2018 nicht mehr. Denn an diesem Tag wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wirksam, die die Vorschriften für Datenerhebung und Datenspeicherung – zu denen auch das digitale Fotografieren zählt – deutlich verschärft.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am dem 25. Mai 2018 gültig, auch mit Folgen für die Fotografie. Die Konsequenzen sind derart weitreichend, dass der Hamburger Medienrechts-Anwalt Lars Rieck bereits befürchtet: "It’s the end of photography as we know it… and I don’t feel fine."

Überall dort, wo Unbeteiligte oder nur am Rande Beteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, gilt künftig: "Vorsicht Kamera!" Street Photography, Sportfotografie, Hochzeits- oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich. Das gilt beispielsweise, wenn ein Hochzeitsfotograf die schriftliche Einwilligung sämtlicher Gäste einholen muss, dass sie fotografiert werden dürfen, und dass er diese Fotos speichern, verarbeiten und veröffentlichen darf. Bei Verletzungen der neuen Vorschriften drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Die Rechtsunsicherheit ist enorm, und Abmahnanwälte dürften sich bereits jetzt die Hände reiben. Wir beantworten die acht wichtigsten Fragen.

1. Wie ist das Recht am eigenen Bild bisher geregelt?

Hier kommt bereits seit 1907 das Kunsturhebergesetz (KUG) zur Anwendung, das nach allgemeiner Einschätzung für eine vernünftige Abwägung zwischen den Interessen von Fotografen und den Persönlichkeitsrechten von Fotografierten gesorgt hat. Zentraler Inhalt: Bildnisse von Örtlichkeiten oder Veranstaltungen, auf denen Personen nur als Beiwerk abgebildet sind – also zum Beispiel Zuschauer bei einem Fußballspiel – dürfen ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Laut allgemeiner Rechtsprechung hat das Kunsturhebergesetz im Zweifel Vorrang vor dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

2. Wie sieht es künftig aus?

Mit der neuen DSGVO wird jedes digitale Foto, auf dem Personen zu erkennen sind, zu einer "Datenerhebung". Hintergrund: Digitalkameras, Smartphones und vergleichbare Geräte fotografieren nicht nur, sondern speichern auch vielfältige Daten rund um die Aufnahme, zum Beispiel Uhrzeit oder per GPS den Ort. Diese Informationen lassen sich aus den so genannten EXIF-Daten des Bildes auslesen. Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen künftig nur noch Mitglieder der "institutionalisierten" Presse und des Rundfunks, also beispielsweise fest angestellte Fotografen, solche Bilder anfertigen und veröffentlichen. Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Dabei müssen die Fotos nicht einmal auf Plattformen wie Instagram oder Facebook veröffentlicht werden. Schon die Aufnahme zählt als Datenerhebung und fällt damit unter die DSGVO. Der Datenschutzrechtler David Seiler aus Cottbus erklärt: "Das Fotografieren einer Person stellt eine Erhebung personenbezogener Daten dar: wie die Person aussieht, Alter, Geschlecht, Rasse, Ort und Datum der Aufnahme, Umstände der Aufnahme wie zum Beispiel Besuch einer Veranstaltung, Zusammensein mit anderen Personen etc."

3. Hilft eine Einwilligung der abgebildeten Personen?

Sie ist in vielen Fällen – zum Beispiel beim Fotografieren der Tribüne bei einem Fußballspiel – gar nicht möglich. Und selbst wenn sämtliche Fotografierten zustimmen, weiß Anwalt Lars Rieck: "Sie gibt auch keine dauerhafte Rechtssicherheit für den Fotografen." Denn einerseits liegt die Beweislast beim Fotografen. Damit wäre eine schriftliche Einwilligung erforderlich, die allen rechtlichen Anforderungen genügt. Wenn die Betroffenen auf einem Bild freundlich in die Kamera lächeln, gilt das noch längst nicht als Einwilligung. Und zudem können die Fotografierten ihre Einwilligung jederzeit ohne Begründung wieder zurückziehen. Falls das passiert, dürfte der Fotograf zwar vor Schadenersatzansprüchen geschützt sein, aber nicht vor dem Anspruch auf Löschung und Nichtweiterverbreitung des Bildes.

4. Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt einige wenige Ausnahmeregelungen, die Fotografen in den beschriebenen Fällen aber kaum weiterhelfen. Sie gelten für Analogfotografie, für Aufnahmen im rein persönlichen und familiären Kreis (die dann aber auch nicht im Internet veröffentlicht werden dürfen), und für Abbildungen von Verstorbenen. Böswillig könnte man sagen: Wer eine Personengruppe mit der Spiegelreflex Baujahr 1973 fotografiert und alle Abgebildeten danach um die Ecke bringt, ist juristisch auf der sicheren Seite – zumindest in Sachen Foto.

5. Welche Strafen drohen?

Medienrechtler Rieck erklärt die Konsequenzen: "Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen." Konkret sind Fotografen von bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld pro Fall oder 4 Prozent des weltweiten Jahresgesamtumsatzes bedroht. Wenn sich in den nächsten Monaten herumspricht, welche enormen Schadenersatzansprüche hier möglich sind, und wenn Anwälte zunehmend auf diesem Gebiet tätig werden, dürfte sich die Situation für Fotografen noch weiter verschärfen. Nur ein kleiner Trost: Fotos und Veröffentlichungen vor dem 25. Mai 2018 fallen nicht rückwirkend unter die neue DSGVO.

6. Gelten die neuen Regeln EU-weit?

Nein, jeder EU-Mitgliedsstaat hatte die Möglichkeit, seine nationale Rechtsprechung mit Hilfe von "Öffnungsklauseln" an die neue DSGVO anzupassen. In einem schwedischen Gesetzentwurf heißt es beispielsweise: "Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung." Und auch die österreichische Regierung plant Ausnahmeregelungen für Medienunternehmen und journalistische Arbeit. Die deutsche Bundesregierung ist dagegen untätig geblieben und hat es versäumt, durch entsprechende Gesetze besondere Härten und unzumutbare Einschränkungen zu vermeiden. Anwalt Rieck vermutet: "Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. Dies hätte nicht sein müssen." Sein Urteil: "GroKo setzen, 6!"

7. Was müssen Hobby- und Profifotografen jetzt tun?

Da es in Deutschland bisher keine Ausnahmeregelungen gibt, treten die Vorgaben der neuen DSGVO am 25. Mai in vollem Umfang in Kraft. Wie die Rechtsprechung im Einzelfall aussieht, werden erst die zu erwartenden Prozesse in den nächsten Jahren erweisen. Gerichte müssen beispielsweise entscheiden, ob Street Photography unter den Erlaubnistatbestand für Kunst fällt. Bis dahin, so der Rat von Medienrechtler Lars Rieck, gilt dieser Rat: "Wenn Sie nicht für die so genannte institutionalisierte Presse oder ein Rundfunkunternehmen bzw. dessen Zulieferer, Wissenschaft & Forschung oder ‚Kunst‘ arbeiten, können Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Fotos und Filmaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, in Zukunft nur noch mit deren Einwilligung anfertigen, speichern und/oder verarbeiten sowie weitergeben, nutzen etc."

8. Welche Tricks können helfen?

Solange die Rechtsunsicherheit dermaßen groß ist, könnte es bei Veranstaltungen zu skurrilen Szenen kommen. Wenn ein Paar einen Hochzeitsfotografen beauftragt, gilt dieser Auftrag zunächst einmal nur für das Fotografieren des Brautpaars selbst. Der Fotograf könnte Gäste – zum Beispiel mit einem Anstecker – kennzeichnen, die schriftlich eine Einwilligung für Fotos erteilt haben. Zum Thema Sportfotografie erklärt Norbert Möller, Vorsitzender des Sportkreises Hochtaunus, in der Taunus-Zeitung: "Manche Vereine haben schon Trikots in zwei Farben angeschafft, damit Kinder, die während des Wettbewerbs nicht fotografiert werden dürfen, gleich erkennbar sind." Dem Grunde nach müssten übrigens auch Hauptpersonen und hauptsächlich Beteiligte auf einem Bild ihre Einwilligung erteilen, fotografiert zu werden – also zum Beispiel die Band auf einem Rockkonzert. Ob das Pixeln von Personen ein probates Mittel ist, um Bilder rechtssicher veröffentlichen zu können, ist übrigens auch noch nicht klar. Denn künstliche Intelligenz ist mittlerweile durchaus in der Lage, solche Bearbeitungen rückgängig zu machen. Medienrechts-Anwälte dürften sich in den nächsten Monaten und Jahren also nicht über Arbeitsmangel beklagen.

Was haltet ihr davon?

Gruß
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RE: Vorsicht Kamera!

#2 von Macfak , 03.05.2018 05:16

>Medienrechts-Anwälte dürften sich in den nächsten Monaten und Jahren also nicht über Arbeitsmangel beklagen.<

Das dürfte wohl der einzigste Zweck der Sache sein! Eine Krähe hackt deranderen keine Augen aus.
Vorallem wenn man weiß was für einen Beruf die absolute Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag und EU haben.
Es fing schon mit dem Schwachsinn an das Vereine keine Mitgliederlisten an ihre Mitglieder ausgeben dürfen.


[blau] Jede Zeit hat ihre Umgangsformen.“ Doch ein achtsames Miteinander ist zeitlos. [/blau]


 
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RE: Vorsicht Kamera!

#3 von Justyn79 , 03.05.2018 06:40

Da ich eine Blog betreibe und darauf auch Bilder von besuchten Veranstaltungen veröffentliche, trifft mich das sehr hart.
Ich habe bereits meinen Blog nach der neuen Datenschutz Verordnung angepasst. Da bin ich weiter als 90% der Firmen in Deutschland.

Leider wird es einem immer schwerer seinem Hobby nach zu gehen. Dies fängt bei der Drohnenverordung an, bei der man trotz Informieren, ob man fliegen darf, immer mit einem Bein im Knast steht. Geht weiter über immer mehr Streckensperrungen für Moped Fahrer, sind ja manche Idioten dafür verantwortlich, trotzdem trifft es wieder alle! Jetzt das Kapitel Fotografie. Danke Groko! Und ich bin sogar CDU Wähler. Ich könnte kotzen!


 
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RE: Vorsicht Kamera!

#4 von Hasienda , 03.05.2018 07:01

Zitat von Macfak im Beitrag #2
>Medienrechts-Anwälte dürften sich in den nächsten Monaten und Jahren also nicht über Arbeitsmangel beklagen.<

Das dürfte wohl der einzigste Zweck der Sache sein! Eine Krähe hackt deranderen keine Augen aus.
Vorallem wenn man weiß was für einen Beruf die absolute Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag und EU haben.
Es fing schon mit dem Schwachsinn an das Vereine keine Mitgliederlisten an ihre Mitglieder ausgeben dürfen.




Sorry, mir platzt gerade der Kragen wenn ich einen so unqualifizierten Unfug höre - meine „Zunft“ ist von diesem Blödsinn ebenso betroffen wie alle anderen Berufsgruppen. Was meinst Du eigentlich, wie „großartig“ die DSGVO für Berufsträger wie Anwälte, Ärzte, Krankenhäuser etc., all jene also, die mit sensiblen Daten umgehen müssen,ist?
Da wir mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, dürfen wir sogar einen externen Datenschutbeauftragten bestellen - und natürlich teuer bezahlen. Hier sind ganz andere Berufsgruppen diejenigen, die mit dem geistigen Dünnschiss unserer Legislative viel Geld verdienen werden - das Gros der Anwälte ist es sicher nicht, zumal kaum einer der Kollegen überhaupt in diesem Bereich tätig ist.
Wenn man keine Ahnung hat sollte man auf derartige Statements liebe verzichten!


Viele Grüße

Dirk


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RE: Vorsicht Kamera!

#5 von Macfak , 03.05.2018 07:51

Das Gros der Anwälte ist an Geld interessiert, nur an Geld.

OK sind andere auch aber sie stehen auch dazu und labern nichts von Gerechtigkeit und Recht,


[blau] Jede Zeit hat ihre Umgangsformen.“ Doch ein achtsames Miteinander ist zeitlos. [/blau]


1 Mitglied meint: Och nöö
 
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RE: Vorsicht Kamera!

#6 von Sigi64 , 03.05.2018 08:27

Bin mal gespannt, wie bei Live-Übertragungen großer Sportereignisse das Einverständnis aller zufällig Abgebildeten eingeholt werden wird.

Werden wir dann auch um ein paar Sekunden zeitversetzte Übertragungen bekommen, damit kein "Nippelgate" passiert, also alle zufällig abgebildeten schnell unkenntlich gemacht werden können? So à la Google Street View mit vollverpixelten Stadien?

Und ich dachte, die Gurkenkrümmungsverordnung war schon genug Realsatire aus Brüssel.


https://www.youtube.com/@thestonegateroadrunner7305


 
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RE: Vorsicht Kamera!

#7 von Hasienda , 03.05.2018 08:29

Zitat von Macfak im Beitrag #5
Das Gros der Anwälte ist an Geld interessiert, nur an Geld.

OK sind andere auch aber sie stehen auch dazu und labern nichts von Gerechtigkeit und Recht,


Na, Du kennst Dich ja aus....
Aber natürlich sollte jeder Anwalt auch darauf bedacht sein, mit seiner Tätigkeit Geld zu verdienen - wir sind schließlich auch Unternehmer. Trotzdem bin ich sicher dass viele Anwälte auch ihren Beruf aus Leidenschaft machen.
Es macht aber keinen Sinn, mit Dir darüber zu diskutieren - dumme Stammtischparolen und Pauschalplätze sind vernünftigen Argumenten leider nicht zugänglich.
Daher zurück zum Thema der fantastischen DSGVO; außerdem muß ich jetzt meinen Mandanten das Geld aus der Tasche ziehen gehen.....


Viele Grüße

Dirk


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RE: Vorsicht Kamera!

#8 von sin_moto ( gelöscht ) , 03.05.2018 08:57

Ich finde die neue Regelung nur dahingehend ärgerlich, dass sich bestimmt in Bebra demnächst keiner mehr traut, Fotos für das Forum zu machen.
Die habe ich mir nämlich in all den Jahren immer sehr gern angeschaut und vor allem in der Anfangszeit vollkommen verblüfft mit den Bildern verglichen, die man sich im Geiste von seinen Mitschreibern gemacht hatte:
„Ach das ist der Köbes, den hatte ich mir eigentlich als kleinen, dicken, schnauzbärtigen Kellner mit Buckel vorgestellt usw…“.
Sind von der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU eigentlich auch Menschen mit fotografischem Gedächtnis betroffen oder gibt es da eine Ausnahmeregelung?

Wäre doch blöd, wenn die sich demnächst täglich mit Elektroschocks, Akupunktur o.ä. behandeln lassen müssten....

Einstweilen überklebe ich schon mal die Linse meines Handys mir einem Stück Paketklebeband, damit sich nicht versehentlich ein digitaler Schuss löst, der mich unter Umständen in den analogen Ruin treiben könne....


Es grüßt

sin_sicher-ist-sicher...

P.S. Das musste jetzt sein, solange man noch darf...


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RE: Vorsicht Kamera!

#9 von matthifant ( gelöscht ) , 03.05.2018 10:29

Zitat von Sigi64 im Beitrag #6
Bin mal gespannt, wie bei Live-Übertragungen großer Sportereignisse das Einverständnis aller zufällig Abgebildeten eingeholt werden wird.

Zitat
Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen künftig nur noch Mitglieder der "institutionalisierten" Presse und des Rundfunks, also beispielsweise fest angestellte Fotografen, solche Bilder anfertigen und veröffentlichen.


Damit sollten zumindest die Fernsehübertragungen nicht beeinträchtigt sein.

Zitat von sin_moto im Beitrag #8
Die habe ich mir nämlich in all den Jahren immer sehr gern angeschaut

Ich kann mich nur wiederholen: selber in Bebra dabei sein


matthifant

RE: Vorsicht Kamera!

#10 von X-Man ( gelöscht ) , 03.05.2018 10:42

Vor ein paar Tagen stand ich mit einer Arbeitskollegin auf eine Zigarette an einer Laderampe. Ein DPD-Fahrer erledigte seine Erledigung, alldieweil meine Kollegin den Hund des Fahrers, der auf dem Beifahrersitz aus dem Fenster schaute, entzückt kommentierte und nebenher auf ihr Handy schaute. Kurz darauf stapfte der Fahrer, ein junger Mann Anfang 20, auf uns zu und schnauzte meine Kollegin an, ob sie etwa ihn oder seinen Hund fotografiert hätte. Kollegin verneinte verdattert, worauf der Fahrer auf ihr Handy deutete und befahl: "Zeigen!" Sie hielt ihm das Handy unter die Nase, er raunzte sowas wie "na gut" und fügte hinzu, dass manche sich noch wundern würden, wenn die neue Datenschutzverordnung in Kraft tritt, und dampfte sichtlich unter Dampf ab.

Paranoia.

Gruß
Jörg


X-Man

RE: Vorsicht Kamera!

#11 von Boris.St , 03.05.2018 10:52

Wenn es denn einmal die ersten medienwirksamen Abmahnungen gegen Hobbyfotografen gegeben hat und das Thema öffentlich auf größerer Flamme köchelt, werden den Kameraherstellern womöglich die Verkaufszahlen wegbrechen. Dann wird deren Lobby massiv auftreten, mal sehen, was dann passiert.

Ich jedenfalls habe irgendwie gar keine Lust mehr, mich sinnlos über derartigen politischen Schwachsinn und verursachende inkompetente und ignorante Politiker aufzuregen. Meinem Fotoblog habe ich die Kommentarfunktion abgeschaltet, und bis auf Weiteres werde ich wohl keine Fotos mehr machen, auf denen Menschen zu erkennen sind. Unsere Bundesregierung wird, so fürchte ich aus Erfahrung, alles dafür tun, jede vernünftige Lösung des Problems zu verhindern, und das Damoklesschwert des deutschen Abmahngeiers wird lange über uns hängen.

Ich sehe mich inzwischen auf dem besten Wege, mich intellektuell und emotional aus diesem ganzen verkommenen Unsinn Politik abzumelden - also die "innere Kündigung" jeglichen Interesses und Beteiligung zu vollziehen...


Gruß, Boris


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RE: Vorsicht Kamera!

#12 von Sigi64 , 03.05.2018 13:03

Wenn man keine Gesichter mehr fotografieren darf, dann fokussiert man wieder mehr auf die wichtigen Dinge auf einem Bild.
Sowas dürfte dann weiterhin erlaubt sein, oder?
Wär O.K. für mich. Ich interessiere mich eh mehr für Fahrwerke.
4_Z900RS.JPG - Bild entfernt (keine Rechte)


https://www.youtube.com/@thestonegateroadrunner7305


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RE: Vorsicht Kamera!

#13 von aGentleBiker , 03.05.2018 13:14

Und wir bezahlen diese Idioten die sich diese Regelwerke ausdenken die Hauptsächlich Möglichkeiten bieten sollem uns noch besser auszunehmen...

Schon im Kindergarten beschwerten sich einige Eltern weil Namen der Kinder auf einer Tafel standen mit deren Auszeichnungen - Dateschutz - wahrscheinlich die selbern Eltern die Babyfotos über Facebook und Whatsapp verschicken... Bekloppte Gesellschaft, ich könnte kotzen!
Zu meiner Zeit hiess es da nur in der Schule: es kommt der Fotograf und das einzige Problem war damals nicht wie ein Penner auf dem Foto auszuschauen anstatt sich um Datenschutz zu kümmern und Unterschriften zu sammeln...



 
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RE: Vorsicht Kamera!

#14 von KaiS , 03.05.2018 14:03

Die Kamerahersteller regieren bereits auf die neue Datenschutzgrundverordnung.
Es gibt bereits passive Filter für rechtssicheres Fotografieren.
Sony als einer der Marktführer hat soeben den ersten Passiv-DsgVo-Filter am Markt platziert.
Der Markteinführungspreis soll bei 199,-€ liegen und für ca 1000 Fotos ausreichen.
Danach muss er ausgetauscht werden.
Für Vielfotogafierer sind Monatsabos möglich.
Download.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)


Grüße Kai
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RE: Vorsicht Kamera!

#15 von KaiS , 03.05.2018 17:29

Zitat von Sigi64 im Beitrag #12
Wenn man keine Gesichter mehr fotografieren darf, dann fokussiert man wieder mehr auf die wichtigen Dinge auf einem Bild.
Sowas dürfte dann weiterhin erlaubt sein, oder?
Wär O.K. für mich. Ich interessiere mich eh mehr für Fahrwerke.



Gibt es hier nicht auch einen Thread für die Hupen??
Wir interessieren uns doch nicht nur für Fahrgestelle!


Grüße Kai
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RE: Vorsicht Kamera!

#16 von Grisu , 04.05.2018 00:01

Zitat von Macfak im Beitrag #5
Das Gros der Anwälte ist an Geld interessiert, nur an Geld.




Stimmt! Hab ganz vergessen, dass alle anderen Berufsgruppen - egal ob abhängig beschäftigt oder selbständig - ja nur des Spaßes wegen arbeiten gehen.

Obwohl ... ich tus auch irgendwie für Geld ...


Am Abend wird man klug für den vergangenen Tag, doch niemals klug für den, der kommen mag.


 
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RE: Vorsicht Kamera!

#17 von Macfak , 04.05.2018 05:13

Zitat von Grisu im Beitrag #16
Zitat von Macfak im Beitrag #5
Das Gros der Anwälte ist an Geld interessiert, nur an Geld.




Stimmt! Hab ganz vergessen, dass alle anderen Berufsgruppen - egal ob abhängig beschäftigt oder selbständig - ja nur des Spaßes wegen arbeiten gehen.

Obwohl ... ich tus auch irgendwie für Geld ...




Wenn schon zitieren dann bitte alles zitieren
> OK sind andere auch aber sie stehen auch dazu und labern nichts von Gerechtigkeit und Recht,<


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RE: Vorsicht Kamera!

#18 von Hasienda , 04.05.2018 07:49

Zitat von Macfak im Beitrag #17
Zitat von Grisu im Beitrag #16
Zitat von Macfak im Beitrag #5
Das Gros der Anwälte ist an Geld interessiert, nur an Geld.




Stimmt! Hab ganz vergessen, dass alle anderen Berufsgruppen - egal ob abhängig beschäftigt oder selbständig - ja nur des Spaßes wegen arbeiten gehen.

Obwohl ... ich tus auch irgendwie für Geld ...




Wenn schon zitieren dann bitte alles zitieren
> OK sind andere auch aber sie stehen auch dazu und labern nichts von Gerechtigkeit und Recht,<


In Deutschland sind - Stand 2017- rund 164000 Anwälte zugelassen. Demnach kennst Du also persönlich (sonst könntest Du es ja nicht beurteilen) zumindest 82001 Anwälte, die alle nur an Geld interessiert sind und von „ Recht und Gerechtigkeit labern“...
Und jetzt denk mal darüber nach, wer derjenige ist der labert...


Viele Grüße

Dirk


 
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RE: Vorsicht Kamera!

#19 von Maddoc ( gelöscht ) , 04.05.2018 09:09

Es war richtig zitiert....der Text wurde nämlich später editiert, die Urform habe ich jedoch genau so gelesen!


Maddoc

RE: Vorsicht Kamera!

#20 von Macfak , 04.05.2018 09:30

Es giebt eine Studie einer Englischen Universität darüber wie wichtig einzelne Berufe für das Überleben von Menschen sind.
Reihenfolge ohne alle Berufe zu nennen.
Ganz oben stehen:
Mediziner
Pflegeberufe
-
Seelsorger
-
Achtung: Reinigungs Berufe (weil ohne Reinigung und Müllbeseitigung die Menschen an zb. Seuchen ausgerottet werden)
-
Handwerker
-
-
-
-
Ziemlich am Ende
Juristen und Bankberufe
-
Kriminellen
Es geht dabei nicht im Luxsus und Geldvermehrung sondern ums Überlebend was ja wohl das wichtigste ist!


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zuletzt bearbeitet 04.05.2018 | Top

RE: Vorsicht Kamera!

#21 von sin_moto ( gelöscht ) , 04.05.2018 10:46

Freunde, jetzt lasst uns doch nicht alle Berufe gegeneinander aufrechnen und Wertigkeitspunkte vergeben.
Schaut mal, alle sind wichtig, das wurde mir zu DDR-Zeiten schon in der Grundschule vermittelt:




Was Anwälte betrifft, habe ich bisher wirklich nur gute Erfahrungen gemacht, von einer fast schon familiären Aura mit einer Rundumberatung, die weit über den Fall hinausging, bis hin zu einfacher, freundlicher, kompetenter in relativ kurzer Zeit abgeschlossener (Anwalts-) Arbeit.
Bezahlt hat dann immer die Rechtsschutzversicherung, so dass ein Gefühl des Abgezocktwerdens sowieso nicht aufkommen konnte.
Allein hätte ich meine Angelegenheiten nicht- oder nur in einem viel längeren Zeitraum mit einem schlechteren Ergebnis und aufgeriebenen Nerven hinbekommen.

Es grüßt

sin_pro-anwalt


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zuletzt bearbeitet 04.05.2018 11:03 | Top

   

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