oder: Die spinnen, die Franzosen!
1. Wer in Frankreich Motorrad fährt, muss normgerechte Handschuhe mit CE-Zeichen tragen. Helme müssen der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten grundsätzlich auch für ausländische Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus muss eine gelbe Warnweste mitgeführt werden.
Das ist sicher alles gut gemeint zur Gewährleistung höchster Sicherheit, denn:
2. Ist ein Motorrad in Frankreich erst einmal zugelassen, braucht es keine weiteren technischen Untersuchungen – und zwar egal, wie viel Hubraum oder Leistung es hat. Frankreich hat die von der EU angestrebte Neuregelung zu regelmäßigen technischen Prüfungen von Motorrädern und Rollern abgelehnt.
Das heißt: Ich darf im Grunde die letzte nahezu schrottreife und rostige Mühle fahren (so, wie bei Autos auch) und damit mein Leben und eventuell das anderer gefährden. Hauptsache, ich trage dabei EC-zulässige Handschuhe und ECE-Helm und habe eine Warnweste dabei.