Kürzlich ist ein Brief eingetrudelt. Man wirft mir vor 21 km/h zu schnell ausserorts gefahren zu sein am 21.09. inkl Foto das Ähnlichkeit mit meiner Frau hat, nicht mit mir.
Sie erzählte auch mal von einem Blitzer auf der Autobahn wo plötzlich und gefühlt Grundlos 100 war es aber offensichtlich KEINER blickte, denn es erwischte mehrere.
Ich habe ja das Recht zu schweigen wenn ich Familie belaste. Aber sie drohen das dem Halter das Fahrzeugs ein Fahrtenbuch auferlegt werden könnte.
Der genaue Gesetzestext $31a lautet:
(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.
Hmmm seltsames Gesetz, den obwohl ich Halter war, war der Wagen auf meinen Arbeitgeber zugelassen, und ich bin bereits auch nicht mehr der Halter des Wagens...
Würden sie also mir ein Fahrtenbuch auferlegen obwohl "isch abe gar keine Auto", quasi für mein Moped?
Und nun grübele ob ich Denunziant sein soll oder lediglich wahrheitsgemäß sage "ich war es nicht"