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Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#1 von aGentleBiker , 24.11.2018 23:28

Kürzlich ist ein Brief eingetrudelt. Man wirft mir vor 21 km/h zu schnell ausserorts gefahren zu sein am 21.09. inkl Foto das Ähnlichkeit mit meiner Frau hat, nicht mit mir.
Sie erzählte auch mal von einem Blitzer auf der Autobahn wo plötzlich und gefühlt Grundlos 100 war es aber offensichtlich KEINER blickte, denn es erwischte mehrere.

Ich habe ja das Recht zu schweigen wenn ich Familie belaste. Aber sie drohen das dem Halter das Fahrzeugs ein Fahrtenbuch auferlegt werden könnte.
Der genaue Gesetzestext $31a lautet:

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

Hmmm seltsames Gesetz, den obwohl ich Halter war, war der Wagen auf meinen Arbeitgeber zugelassen, und ich bin bereits auch nicht mehr der Halter des Wagens...
Würden sie also mir ein Fahrtenbuch auferlegen obwohl "isch abe gar keine Auto", quasi für mein Moped?
Und nun grübele ob ich Denunziant sein soll oder lediglich wahrheitsgemäß sage "ich war es nicht"



 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#2 von matthifant ( gelöscht ) , 25.11.2018 00:38

Zitat von aGentleBiker im Beitrag #1
... oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen

Das wäre mir zu blöd,
Ich denke nicht, dass die Behörde ein Fahrtenbuch für dein Motorrad verfügen werden, aber sobald du ein eigenes Auto hast bzw. wieder Halter eines z.B. Firmenwagens musst du Buchführung machen.
1 Punkt und 70€ tun natürlich weh, aber das ist das Problem deiner Frau ;)


matthifant

RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#3 von Vercoquin , 25.11.2018 00:41

Zitat von aGentleBiker im Beitrag #1
Kürzlich ist ein Brief eingetrudelt. Man wirft mir vor 21 km/h zu schnell ausserorts gefahren zu sein am 21.09. inkl Foto das Ähnlichkeit mit meiner Frau hat, nicht mit mir.
Sie erzählte auch mal von einem Blitzer auf der Autobahn wo plötzlich und gefühlt Grundlos 100 war es aber offensichtlich KEINER blickte, denn es erwischte mehrere.

Ich habe ja das Recht zu schweigen wenn ich Familie belaste. Aber sie drohen das dem Halter das Fahrzeugs ein Fahrtenbuch auferlegt werden könnte.
Der genaue Gesetzestext $31a lautet:

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

Hmmm seltsames Gesetz, den obwohl ich Halter war, war der Wagen auf meinen Arbeitgeber zugelassen, und ich bin bereits auch nicht mehr der Halter des Wagens...
Würden sie also mir ein Fahrtenbuch auferlegen obwohl "isch abe gar keine Auto", quasi für mein Moped?
Und nun grübele ob ich Denunziant sein soll oder lediglich wahrheitsgemäß sage "ich war es nicht"
21km/h - vor oder nach Abzug der Toleranz?

Sobald Du die Kosten und die Punkte weisst, kannst Du abwägen, ob Du zahlst und Deine Ruhe hast, oder lieber ein Fahrtenbuch führst;-)

Fahrtenbuch für Bike? Wenn Du Pech hast ja.

Bei meinem Arbeitgeber verfügen alle Firmenwagen über ein Fahrtenbuch, welches bei Benutzung auch geführt werden muss. Der Aufwand hält sich in Grenzen: Start- und Ende-km-Stand pro Tag, besondere Vorkommnisse, getankt bei km, Anzahl Liter, Unterschrift, fertig.
Wenn aber jede Einzelfahrt protokolliert werden soll, kann es schnell lästig werden. Ist bei uns zum Glück nicht so.


-- Cheers Ray


 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#4 von Hasienda , 25.11.2018 02:32

Ich würde von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Du mußt Deine Frau nicht belasten und bist selber nicht gefahren. Ich hatte früher ab und an ähnliche Situationen, als das von mir gefahren Fahrzeug noch auf meinen Vater zugelassen war. Er hat dann auch nichts gesagt. Ein Fahrtenbuch hat es nie gegeben; ich denke die Behörde muß eine Ermessensentscheidung treffen, die die Häufigkeit und Schwere des Verstoßes berücksichtigen muß. Und wenn ihr das nicht ständig macht glaube ich kaum, dass die Anordnung eines Fahrtenbuches ermessensfehlerfrei wäre ( Bin allerdings kein Verkehrsrechtler!!! Ist nur meine juristisch nicht geprüfte Einschätzung!!!).

@ Matthias Liest Deine Frau hier auch mit?


Viele Grüße

Dirk


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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#5 von Macfak , 25.11.2018 04:16

Warum nicht einfach mal zu einem Fehler stehen?
Wenn die Beweislage eindeutig ist. Wenn man glaubt Geschwindigkeitsbegrenzungen seien Grundlos so interessiert das keinen Richter was was einer glaubt.
Ist dich normal das die Behörde den Halter anschreibt, Gesichtserkennung nicht in Deutschland gottseidank noch nicht eingefügt.


[blau] Jede Zeit hat ihre Umgangsformen.“ Doch ein achtsames Miteinander ist zeitlos. [/blau]


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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#6 von Schwarzbold , 25.11.2018 07:42

Ich denke, hier hat jemand einen Regelverstoß begangen, dem ich die Gelegenheit dazu gegeben habe. Die Regel soll im Zweifel jemanden schützen, der beispielsweise Motorrad fahren könnte.
Diskussionen darüber, ob das in diesem Fall wirklich nötig war oder ob der/die Verursacherin sonst nie jemand gefährdet (oder das glaubt) sind müßig. Du oder deine Frau sollten m.E. dazu stehen und zahlen. Fertig.
Natürlich finde auch ich das ärgerlich, wenn mir so etwas passiert. Aber es ist eben passiert. Mich an der Stelle durch irgendwelche Lücken der Beweisführung oder der Rechtsverfolgung zu drücken, fände ich nicht angemessen.
Zahlen und wieder aufmerksamer oder schuldbewusst sein, so mache ich das tatsächlich auch in vergleichbaren Situationen.


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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#7 von Blackman ( gelöscht ) , 25.11.2018 08:18

Ganz einfach aussage verweigern das ist dein Recht bei 21 km/h zu schnell Anwalt beauftragen sofern Rechtsschutz da ist.
Hintergrung fast 50% der Messungen sind nicht korrekt .
Wenn alles in Ordnung ist kann man ja zahlen.

Fahrtenbücher werden nur bei mehreren verstößen in kurzer Zeit auf erlegt bei immer wechselnden Fahrzeugführern.
Wegen 1 mal machen die das nicht*Achtung das sind erfahrungswerte ohne rechtliche grundlage*


Blackman

RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#8 von diggerbub , 25.11.2018 08:22

Ich bezahl meine "Blitzer" immer und lebe mit den Punkten...denn ich bin zu schnell gefahren!
Wenn das Euer erster Geschwindigkeitsverstoß von Familienmitgliedern ist, denke ich mal, das es nicht gleich ein Fahrtenbuch gibt. Sollte sich das wiederholen, wird sich die Behörde wohl irgendwann melden. Da wird Dir nur ein Verkehrsrechtler weiterhelfen können oder Versuch macht kluch.

Gruß
der gepunktete Volker


 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#9 von Münsterland ( gelöscht ) , 25.11.2018 09:09

Ich bin vor einigen Jahren mal außerorts mit 44 Km/H zuviel geblitzt worden. Damals stand ein 4 wöchiger Führerscheinentzug im Raum. Ich habe mich dann vom Anwalt beraten lassen weil das Gesicht des Fahrers teilweise vom Innenspiegel verdeckt war und der Fahrer somit nicht eindeutig zu erkennen war. Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 95€ gegen den Halter des Fahrzeuges eingestellt. Allerdings kam dann der Hinweis, daß beim nächsten Verstoßes das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet wird. Das wichtigste war aber, daß ich den Führerschein behalten konnte. Wie schon oben erwähnt, 50% der Messungen sind fehlerhaft. Es lohnt sich also genau hinzuschauen.


Münsterland

RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#10 von Hasienda , 25.11.2018 10:15

Zitat von Macfak im Beitrag #5
Warum nicht einfach mal zu einem Fehler stehen?
Wenn die Beweislage eindeutig ist. Wenn man glaubt Geschwindigkeitsbegrenzungen seien Grundlos so interessiert das keinen Richter was was einer glaubt.
Ist dich normal das die Behörde den Halter anschreibt, Gesichtserkennung nicht in Deutschland gottseidank noch nicht eingefügt.

Zitat von Schwarzbold im Beitrag #6
Ich denke, hier hat jemand einen Regelverstoß begangen, dem ich die Gelegenheit dazu gegeben habe. Die Regel soll im Zweifel jemanden schützen, der beispielsweise Motorrad fahren könnte.
Diskussionen darüber, ob das in diesem Fall wirklich nötig war oder ob der/die Verursacherin sonst nie jemand gefährdet (oder das glaubt) sind müßig. Du oder deine Frau sollten m.E. dazu stehen und zahlen. Fertig.
Natürlich finde auch ich das ärgerlich, wenn mir so etwas passiert. Aber es ist eben passiert. Mich an der Stelle durch irgendwelche Lücken der Beweisführung oder der Rechtsverfolgung zu drücken, fände ich nicht angemessen.
Zahlen und wieder aufmerksamer oder schuldbewusst sein, so mache ich das tatsächlich auch in vergleichbaren Situationen.


Sorry, warum sollte Gentlebiker eine Ordnunsgwidrigkeit eingestehen, die er nicht begangen hat? Und warum sollte er trotz Zeugnisverweigerungsrechtes seine Frau belasten? Eurer Logik folgend wäre es doch sogar konsequent, bei einer OWi, die nicht aufgefallen ist, Selbstanzeige zu erstatten - macht sicherlich keiner von uns!
Wenn die Ermittlungsbehörde nicht in der Lage ist, Frau von Mann zu unterschieden ist hat er eben Glück gehabt!


Viele Grüße

Dirk


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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#11 von diggerbub , 25.11.2018 10:41

Oder er bekommt ein Fahrtenbuch


 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#12 von onkelferdl , 25.11.2018 11:44

Ich kenne das von der Firma her: Da wurde öfter zu schnell gefahren und bei Punkten wurde nicht automatisch "verraten", wer der Fahrer war (bei privat nutzbaren persönlich zugeordneten Geschäftswägen - bei Poolfahrzeugen gab's natürlich Fahrtenbuch). Das ging 2 Mal gut, weil die Trachtentruppe den Fahrer nicht ermitteln konnte, dann gab's auf alle auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge eine befristete Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs. Waren dann glaube ich 1 oder 2 Jahre.

Der letzte Verursacher durfte dafür dann seine mitbetroffenen Kollegen alle zum Mittagessen einladen . Kam ihm also teuerer, als hätte er bezahlt, aber die Punkte hat er gespart...


You don't stop riding when you get old, you get old when you stop riding


 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#13 von Kurt , 25.11.2018 11:58

Ich lasse meine Ordnungswidrigkeits-Knöllchen meistens von meiner "Zusatzunterstützungsregelung der Gewerkschaft " begleichen. Ich zahle nur einen geringen Eigenanteil.
Punktesammeln ist ja in.
Manche haben Payback, Deutschlandcard usw. Ich sammle eben auf dem Konto in Flensburg.
PS: ich bin aber ein sehr sparsammer Sammler.


 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#14 von r103 , 25.11.2018 12:03

Zitat von Blackman im Beitrag #7
Ganz einfach aussage verweigern das ist dein Recht bei 21 km/h zu schnell Anwalt beauftragen sofern Rechtsschutz da ist.
Hintergrung fast 50% der Messungen sind nicht korrekt .


Mit Verlaub das ist der größte Blödsinn!

Wie kommst du zu belastbaren Zahlen wieviel Messungen korrekt sind? Aus dem Privatfernsehen?? Wann immer ich oder Bekannte Freunde etc. geblitzt wurden, konnten sie die Größenordnung der vorgeworfenen Geschwindigkeit bestätigen. Das waren ca. 50 Fälle in den letzten 30 Jahren. Natürlich absolut keine belastbare Größe aber bei 50% sollten 25 mindestens mal Zweifel geäussert haben. Allein 20 Fälle gehen auf mein Konto. Ich hatte nie welche.

RA ist der beste Tipp! Dann wirds gleich mal richtig teuer selbst wenn das Verfahren eingestellt wird. Gegen Strafsachen kann man sich nämlich allenfalls gezielt für viel Geld versichern. Ich glaube kaum dass das einer von uns hat.

Schau mal die Beiträge im TV zu Ende an. Da geht letztlich immer nur darum, dass er für viel Geld seinen FFS rettet. Manchmal kommt dann ungerechtfertigterweise eine Einstellung des Verfahrens dabei raus - weil er war ja zu schnell...nur die Wegelagerer waren böse...


Mitdenken statt querdenken!


 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#15 von Blackman ( gelöscht ) , 25.11.2018 12:54

@r103 Wart ich stell mein Bein noch mal hin dann darf ste mich gleich nochmals anpinkeln**kopfschütteln**
Wenn du wie du selbst schreibst selbst allein 20 Fälle hast solltest du mal deine Fahrweise überdenken**grins**
Und woher ich mein wissen nehme??
Sagen wir mal so rum ich habe Beruflich sehr viel damit zutun.
Und eins noch du solltest doch auch bitte deine Angriffslustigkeit etwas herunter schrauben ,wir sind alle Erwachsene Menschen und können uns normal unterhalten ohne jemanden persönlich an zu greifen meinst du nicht??
Was den RA angeht das das mit kosten verbunden ist ist klar,darum habe ich ja auch geschrieben bei bestand einer RS Versicherung.


Blackman

RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#16 von NC700 , 25.11.2018 14:48

Zitat von aGentleBiker im Beitrag #1
... von einem Blitzer auf der Autobahn wo plötzlich und gefühlt Grundlos 100 war es aber offensichtlich KEINER blickte, denn es erwischte mehrere...

Solche Stellen fallen mir in den letzten Jahren verstärkt immer wieder auf, dreispurige Autobahn, frei geradeaus und kilometerlang einsichtig, aus heiterem Himmel ein einziges einsames 100er Schild.
Keine Vorwarnung (wie vor Baustellen 120, 100, 80), kein erklärendes Zusatzzeichen (Split, Straßenschäden etc.) und 500 oder 1000 Meter weiter wieder die Aufhebung (manchmal nicht mal das).

Anfangs hab ich ja noch geglaubt da passiert in Zukunft noch etwas anderes, aber selbst Wochen oder Monate später ist die Situation unverändert. Oder ich sehe augenscheinlich "vergessene" Schilder (Geschwindigkeitsbeschränkung Ende) ohne vorheriges Begrenzungs Schild und sonstige völlig unsinnige Beschilderungen.
Mittlerweile gerät mein Vertrauen an die Qualität der Schilderaufsteller oder der Sorgfalt des Kontrollpersonals auch langsam an gewisse Grenzen.

Wenn dann noch an solchen Stellen geblitzt wird fällt es mir ehrlich gesagt schwer noch an sinnvolle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrsicherheit zu glauben. Da würde ich auch jede Möglichkeit nutzen dagegen anzugehen.



Zitat von Hasienda im Beitrag #10
... Eurer Logik folgend wäre es doch sogar konsequent, bei einer OWi, die nicht aufgefallen ist, Selbstanzeige zu erstatten - macht sicherlich keiner von uns!...



seh'n wir uns nicht in dieser Welt, . - dann seh'n wir uns in ..Bebra ?..
Grüße aus
Heinz
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#17 von r103 , 25.11.2018 15:14

Zitat von Blackman im Beitrag #15
@r103 Wart ich stell mein Bein noch mal hin dann darf ste mich gleich nochmals anpinkeln**kopfschütteln**
Und eins noch du solltest doch auch bitte deine Angriffslustigkeit etwas herunter schrauben ,wir sind alle Erwachsene Menschen und können uns normal unterhalten ohne jemanden persönlich an zu greifen meinst du nicht??


Hallo Blackman,

stimmt das kam ziemlich angriffig rüber. Tut mir sehr leid, das war nicht meine Absicht. Ich wollte auch keinesfalls persönlich werden. War ich aber - sorry dafür!

Ich versuchs dann nochmal sachlich 😊😊:

Wenn du beruflich damit zu tun hast, könnte es, sein das du überproportional mit solchen Fälle zu tun hast und sich dadurch die Relation zur Gesamtzahl verzerrt?

Wobei auch bei dir sicher viele dabei sind die die Verfehlung begangen haben und korrekt gemessen wurden und dann sucht man halt nach Fehlern im Aufbau um der Strafe zu entgehen.

Gruß
Matze


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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#18 von Blackman ( gelöscht ) , 25.11.2018 16:35

Ja und nein klar sucht man nach Verfahrensfehler bzw mess Fehler aber die Zahlen stimmen schon so ca 50% der Fälle weisen Fehler auf .
Nur wenn unsere Staatsmacht so offensichtlich Kritisch sein will muss sie sich auch nicht wundern das kritisch hinterfragt wird.
Und da wir ja aktuell von der Politik ja vor geführt werden...............................................lassen wir das das wird dann sonst Politisch und das gehört hier nicht rein.


Blackman

RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#19 von Lille , 26.11.2018 07:36

Zum einen würde ich vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen - sollen sie doch selber suchen.
Ich hatte im Januar den Fall, daß ich einen Bescheid bekam "..da Sie eindeutig nicht die Fahrerin waren" - daneben ein Bild von mir... hab ich alleine schon wegen der Frechheit die Aussage verweigert!

Aktuell habe ich noch eine Buße wegen 27km/h zuviel am Laufen - das habe ich an geblitzt.de übergeben. Mal schauen, ob ich unter die 50% fallen. Hoffentlich...
(ich bin von 100km/h ausgegangen und hatte ein 70er Schild - mitten in der grünen Landschaft und ohne ersichtlichen Grund - übersehen)


Eigentlich bin ich auch für "Zahlen und gut isses" - aber bei 1 Punkt und vor allem einem drohenden Fahrverbot bei Wiederholung hört meine Bereitwilligkeit auf..


Edit - Thema Fahrtenbuch... normalerweise nicht beim ersten Verstoß! Gedroht wird damit, aber angeordnet wird das eher selten, und normalerweise nur bei mehreren Vorfällen oder wirklich extremen Verstößen.


 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#20 von Lorenz , 26.11.2018 08:15

Hallo,

ich stehe zu meinen Fehlern und versuche nicht irgendwelche Türchen zu finden um der Konsequenz zu entgehen. Was anderes wäre es, wenn ich unschuldig wäre.

Lorenz


 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#21 von aGentleBiker , 26.11.2018 09:43

Nun wenn sie einfach so 100 Beschränkung auf Autobahn ohne Baustelle oder sonst was hinstellen und dann fröhlich blitzen, ja dann fühle ich mich ausgebeutet.
Ausserdem lebe ich lang genug in Deutschland um zu lernen das es ein Land ist was Regelungen liebt und ständig Schlupflöcher bietet. Der eine zahlt brav und ist zufrieden, ein anderer nutzt die Löcher und ist womöglich zufriedener. Mir musste auch ein Steuerberater beibringen sachen anzugeben, zu meinem Vorteil, wo ich das Gefühl hatte das kann doch nicht rechtens sein denn gerecht ist das nicht.

Den Punkt gönn ich meiner Frau, das wäre ihr erster, die 85€ sind schon ärgerlicher. 21km/h zu schnell traue ich meiner Frau sonst eher nicht zu. Und schon 20 zu schnell wären ausserorts lächerlich wenig zu büssen. Was mich am meisten stört ist das ich die Erfahrung gemacht habe das die sich eine Bearbeitungsgebühr erheben werden weil sie eine Mühe hatten den Fahrer zu ermitteln.
Und das wird langsam der Teil wo ich etwas unzufrieden bin. Auch wenn ich meine Frau denunzieren sollte , werde ich ihr ebenfalls raten sich an geblitzt.de zu wenden.

Ich habe dieses Jahr das erste mal seit 4 Jahren ein Bussgeld gekriegt wegen falsch Parken. Falsch Parken hinter einem KFZ Verbotschild mit Zusatzschild "Zufahrt zu Gartenanlagen Frei".
Nach einer Rechtsbelehrung meinerseits des Amtes, das ich ein Recht habe zu MEINER Anlage zu fahren und das in so einem Fall das Schild kein Parkverbot darstellt wurde das Verfahren eingestellt.

Vor beinahe 6 Jahren habe ich in Sylvesternacht eine rote Ampel überfahren. Sie wurde unmittelbar vor mir gelb und ich dachte ich fahre da noch rüber. Meine Frau war im 7. Monat da wollte ich keine Vollbremsung hinlegen. Zu meiner Überraschung hatte ausgerechnet diese Ampel eine Gelbphase von einer Sekunde anstatt der üblichen 3 Sekunden. Nun mein Fehler, aber doch ein sehr übler Beigeschmack. Erläuterung meinerseits mit entschuldigung, ganz egal.

Vor 7 Jahren bin ich durch eine mir fremde 30 Zone gefahren und habe nicht gemerkt das sie durch eine "Hauptstrasse" unterbrochen wid. Ich habe einem Kleinlaster die Vorfahrt genommen. Der musste stark bremsen aber nix passiert, der Fahrer schrie mich an, ich entschuldigte mich, mein Fehler. Aber wir beruhigten uns ich wollte schon weiterfahren.
Dann kam plötzlich eine Frau und meinte der LKW hat so stark gebremst das sie sich Ihr Auto verkratzt hat. Anstatt ebenfalls zu bremsen hat sie probiert mit ihren BMW rechts vom LKW auszuweichen/vorbeifahren? Der Lkw Fahrer hat nicht mal was mitgekriegt.
Polizei kam, die Dame hat einen Straffzettel von ca 70€ gekriegt wegen schlechtem Abstand glaube ich. Ich Punkte und 180€ wegen Unfallverursachen durch Vorfahrt nehmen.

Das sind schon einige nicht so gute Erfahrungen, dabei finde ich eigentlich das die Polizei nicht mein Feind ist und das diese Leute einen wichtigen Job in unserer Gesellschaft machen für die sie meine Anerkennung verdienen.
Höhe war aber doch als ein Brief kam :Sie haben jetzt X von Y Punkten, und sind gefährdet. Für diese Information zahlen sie 60€. Als ich sagte ich habe nach dieser Information nicht verlangt schrieb man mir das die Stelle verpflichtet ist mich ab einem Punktestand von X zu unterrichten. Und die Gebühr ist rechtens.

Ich bin nach solchen Erfahrungen schon etwas missmutig was die Rechtmässigkeit mancher Bussgelder und Gebühren angeht.



 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#22 von sin_moto ( gelöscht ) , 26.11.2018 10:08

Manchmal hat man auch Glück.
Am 15.8. trödelt außerorts ein junger Schnösel mit knapp 90 km/h vor meinem Civic herum, dann wird es dreispurig, also auf geht’s…!
Nun gibt er Gas und ich habe unbeabsichtigt vielleicht etwas mehr als 125 Tacho-km/h drauf, als ich den Überholvorgang endlich abschließen kann.
Unmittelbar darauf geht am rechten Fahrbahnrand das berühmte orangene Lämpchen an und ich denke: Toll, du hast sich (wieder mal) provozieren lassen – selbst schuld…!
Der Audi-Schnösel wird sich ins Fäustchen lachen….
In zwei Wochen fahren wir nah Wien in den Urlaub, bis dahin wird der Bescheid sicher schon da sein.

01.09.: Noch nichts da, aber wenn wir in zwei Wochen wieder zurück sind, wartet er sicher schon auf dem Küchentisch auf mich, zwischen all der Werbung und irgendwelchem anderen unwichtigen Kram.

15.09.: Kein Bescheid da…, komisch, dass das so lange dauert, ich hätte wetten könne, dass er mich bei meiner Rückkehr freundlich begrüßt.

15.10.: Nichts. Langsam keimt in mir die Hoffnung, dass bei der Messung was schiefgelaufen sein könnte….

15.11.: Es hat sich keiner gemeldet und ich stehe jetzt nach einer Internetrecherche auf dem Standpunkt, dass die Sache verjährt ist.
Sollte doch noch was kommen, werde ich nicht mehr einfach zahlen, sondern meine Rechtsschutzversicherung bemühend einen Anwalt aufsuchen....

26.11.: Immer noch nichts, die Sache hat sich für mich erledigt.

Was Ähnliches habe ich 2012 mal erlebt, als ich auf der Autobahn geblitzt wurde, weil ich ein 130er-Schild ignoriert hatte.

Es grüßt
sin_amnestie...,
der schon ewig keinen Punkt mehr einsammeln musste...


sin_moto

RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#23 von NC700 , 26.11.2018 11:58

Zitat von Lorenz im Beitrag #20
... ich stehe zu meinen Fehlern und versuche nicht irgendwelche Türchen zu finden um der Konsequenz zu entgehen..
Klasse Lorenz, demnach wärst du der erste Kandidat der Dirks Hypothese widerlegen würde.
Zitat von Hasienda im Beitrag #10
... Eurer Logik folgend wäre es doch sogar konsequent, bei einer OWi, die nicht aufgefallen ist, Selbstanzeige zu erstatten - macht sicherlich keiner von uns!...
Wieviel und wofür hast du denn das letzte Mal ohne vorherige Aufforderung durch die Staatskasse überwiesen ?
Oder bist du wirklich so 100%ig fehlerfrei, dass du sogar den ersten Stein werfen würdest ?

Entschuldige bitte, aber ich finde es gibt da viel zu viele Grautöne als dass man das so einfach Schwarz/Weiß sehen könnte.



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Grüße aus
Heinz
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#24 von KaiS , 26.11.2018 17:09

NC 700 "Wieviel und wofür hast du denn das letzte Mal ohne vorherige Aufforderung durch die Staatskasse überwiesen ?"
Jedes mal beim Tanken, Mineralölsteuer, MwSt.


Grüße Kai
NC 750x RC 72
Beipackzettel: In meinen Beiträgen können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Witz und wissenschaftlich nicht belegten, subjektiven Eindrücken und Meinungen enthalten sein. Sollten Namen und Handlungen mit tatsächlichen Personen oder Handlungen übereinstimmen ist dies nicht beabsichtigt, sondern rein zufällig.


 
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RE: Hmmm schweigen bei Zeugenbefragung?

#25 von Maddoc ( gelöscht ) , 26.11.2018 17:11

Ganz einfach:

Aussage verweigern, die eigene Frau verpfeift man nicht.
Den Rest entspannt abwarten, auf Bildern kann man selber nichts erkennen....


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