Autos dürfen Motorräder ja trotz Überholverbot , überholen, wird nachfolgendes Schild gezeigt, ist damit Essig.
Außerdem ist der Mindestabstand zu Fahrrädern beim Vorbeifahren ab 2020 , 2 Meter.
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Freiheit ist nicht nur für John Wayne ,oder Peter Fonda , da !
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Info vom ADAC: der Mindestabstand zu Motorrädern bleibt weiterhin nicht geregelt und wird wie bisher bei Bedarf situativ von der Rechtsprechung festgelegt.
https://www.youtube.com/@thestonegateroadrunner7305
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Das neue Überholverbotsschild finde ich gut, auch wenn ich eigentlich nicht begeistert bin, wenn der Schilderwald weiter vergrößert wird. Ich bin eigentlich ganz grundsätzlich der Ansicht, dass der Schilderbestand massiv verkleinert werden könnte, ich denke, eine Reduktion auf vielleicht 20 Prozent des aktuellen Bestandes wäre durchaus machbar. (*)
Die 2 Meter Mindestabstand beim Überholvorgang von Fahrradfahrern finde ich mindestens gut gemeint, eine gute Absicht. Allerdings sehe ich auch das Problem, dass man als Autofahrer (der ich neben Fahrrad- und Motorradfahrer auch noch bin) bei Einhaltung oft gar keine Möglichkeit mehr haben wird, ohne deutliche Spurüberschreitung (meist nach links) Radfahrer zu überholen. Selbst auf den eher großzügigen Innenstadtstraßen, die neuerdings einspurig geworden sind durch die Ersetzung der zweiten Spur durch einen breiten Fahrradstreifen und eine größere Spurbreite der verbleibenden Spur bekommen haben, ist ein Überholen dann kaum noch ohne Hineinreichen in den Gegenverkehr möglich. Selbst wenn der Radfahrer in der Spurmitte des Fahrradstreifens fährt.
Aber am Ende geht's gar nicht um das strikte Einhalten, viel interessanter und wirkungsvoller ist die Wirkung in der Tendenz: Die Vergrößerung des vorgeschriebenen Mindestabstandes wird zu einer allgemein höheren Distanz beim Überholen führen. So, wie Tempolimits (außerhalb von Blitzanlagen) auch in der Tendenz zu verringertem Tempo führen.
(*) Mal extrem und grob ausgedrückt (Obacht, das könnte in der Arena enden):
Wir brauchen §1 StVO, §8, §9, §12, alle geeignet angepasst, noch ein paar wenige Spezialregelungen und generelle Tempolimits (z.B. AB und ähnliche Straßen 130 Km/h, Landstraßen 90 Km/h, Innenstädtisch 50/30/10 Km/h). Tempobegrenzungsschilder kann man fast völlig einsparen bis auf besonders gefährliche Passagen und Situationen. Der Schilderwald wird auf's absolut Notwendige reduziert und Ampelanlagen stehen dort, wo sie wirklich notwendig sind.
Jeder nimmt am Verkehr voll verantwortlich und eigenverantwortlich teil und hat dafür zu sorgen, dass er in der jeweiligen Verkehrssituation jederzeit Herr über sein Fahrzeug ist und weder sich selbst noch Dritte gefährdet (§1 StVO).
Ach, da war noch was: Der Bußgeldkatalog muss natürlich dramatisch "nach oben" angepasst werden... es muss richtig schei..teuer werden, andere Verkehrsteilnehmer zu belästigen oder zu gefährden
Gruß, Boris
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Hallo,
Es gibt da noch ein paar mehr Infos.
https://www.tagesschau.de/inland/verkehr...rdnung-101.html
Gruss Christian
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Autos dürfen Motorräder trotz Überholverbot überholen?! Was ist der Sinn dieser Regel?
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Zitat von aGentleBiker im Beitrag #6
Autos dürfen Motorräder trotz Überholverbot überholen?! Was ist der Sinn dieser Regel?
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Der Sinn:
Überholen von Kleinrafträdern und noch langsameren motorisierten Zweirädern.
Der Unsinn dabei:
Bei ausreichendem Seitenabstand braucht man dafür auch nicht mehr Weg und Zeit als bei einem Traktor, den darf man aber nicht überholen!
"Die Fähigkeiten, die Sie benötigen, um eine richtige Antwort zu geben, sind genau die Fähigkeiten,
die Sie benötigen, um zu erkennen, was eine richtige Antwort ist." - David Dunning
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