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Dauerparker - jetzt auch bei Motorrädern ...

#1 von Seppele , 12.07.2025 20:57

Jahrelang eigentlich recht großzügig gehandhabt wird nun auch hier in Esslingens Innenstadtbereich das "freie Parken" von motorisierten Zweirädern peu à peu geregelt i. S. v. motorisierte Zweiräder sollen zum Kurzzeitparken auf die offiziell ausgewiesenen (aber weiter gebührenfreie) "Motorradstellplätze" ausweichen.
Im Prinzip spricht nichts dagegen denn in ES gibt es insgesamt genug solcher Plätze und wenn man sein Moped nicht ganz blöd irgendwo abstellt gibt es auch weiterhin kein (!) Knöllchen (absolut tabu sind aber Gehwege, Einfahrten oder Rettungswege).
ABER: bis auf wenige Ausnahmen blockieren auf den aktuell ausgewiesenen Motorradstellplätzen fast immer auch Fahrräder ein paar Plätze und - was mich langsam echt nervt - zwar zugelassene aber völlig eingestaubte ja versiffte Roller/Motorräder die seit Monaten (!) nicht mehr bewegt worden waren, häufig mit gelb-milchigen Armaturscheiben, Blättern vom verg. Herbst unter den Rädern und völlig verrosteter Antriebskette etc. und wo bei einigen die HU längst überfällig ist (in Einzelfällen um mehr als anderthalb Jahre)!
Es ist einfach ärgerlich wenn man (selbst zu verkehrsarmen Zeiten) mehrere Motorradparkplätze anfahren muss um sein Moped parken zu können weil sich an den anderen bereits Fahrräder drängeln und/oder solche "vergessene" Schätzchen Platz wegnehmen ...
Beabsichtige dieser Tage unser Verkehrsamt anzuschreiben mit der Bitte um Antwort bzw. Klärung ob dieser Zustand allgemein akzeptiert werden muss.
Eigentlich wäre zumindest in solch speziellen Fällen (s. o.) eine Halterabfrage angebracht mit dem Ziel den Haltern eine Frist zu setzen innerhalb derer solche Fahrzeuge von den Kurzzeitparkplätzen für Motorräder dauerhaft zu entfernen sind.
Wie seht Ihr das?


Grüße aus Esslingen
Seppele


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RE: Dauerparker - jetzt auch bei Motorrädern ...

#2 von NC700 , 13.07.2025 19:08

Ich meine irgendwo gelesen zu haben (es ging um abgestellte Anhänger) dass die maximal 14 Tage stehen dürften und "verkehrfähig" also auch TÜV-aktuell sein müssten.
Sollte dann für die Moppets evtl. auch so gelten.



seh'n wir uns nicht in dieser Welt, . - dann seh'n wir uns in ..Bebra ?..
Grüße aus
Heinz
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zuletzt bearbeitet 13.07.2025 | Top

RE: Dauerparker - jetzt auch bei Motorrädern ...

#3 von NMEN , 13.07.2025 20:44

Das gilt nur für Anhänger. KFZ darfst du so lange abstellen, wie du willst.


Grüße aus Schwabsburg, Nils


 
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RE: Dauerparker - jetzt auch bei Motorrädern ...

#4 von NC700 , 13.07.2025 22:26

Zitat von NMEN im Beitrag #3
KFZ darfst du so lange abstellen, wie du willst.
Auch ohne TÜV ?



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RE: Dauerparker - jetzt auch bei Motorrädern ...

#5 von joc_rt , 13.07.2025 22:34

Wenn der TÜV lange drüber (8 Monate)ist gibt's Strafe
60 Euro und einen Punkt für den Halter.
Doch abstellen darfst du das Fahrzeug wenns
angemeldet ist solange du möchtest.


auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt


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RE: Dauerparker - jetzt auch bei Motorrädern ...

#6 von Seppele , 16.07.2025 13:25

Inzwischen habe ich Antwort vom "KI-Bürgerassistent" der Stadt Esslingen.
Darin heißt es:

Umgang mit unbewegten Fahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen
Die Problematik von Fahrzeugen, die über längere Zeiträume unbewegt auf öffentlichen Stellplätzen stehen und dadurch wertvolle Parkfläche blockieren, ist in vielen Städten bekannt. In Esslingen am Neckar gibt es bestimmte Regelungen und Vorgehensweisen, um mit solchen Situationen umzugehen.

Ermittlung der Fahrzeughalter
In der Regel ist es möglich, die Halter solcher Fahrzeuge zu ermitteln. Dies geschieht über das Kennzeichen des Fahrzeugs, welches bei der zuständigen Behörde abgefragt werden kann. Die Stadt kann dann den Fahrzeughalter kontaktieren und ihm eine Frist setzen, innerhalb derer das Fahrzeug entfernt werden muss. Diese Frist ist oft mit der Androhung von Sanktionen verbunden, falls das Fahrzeug nicht entfernt wird.

Maßnahmen bei Nichtentfernung
Sollte der Fahrzeughalter nicht reagieren oder das Fahrzeug nicht innerhalb der gesetzten Frist entfernen, kann die Stadt weitere Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört unter anderem das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies geschieht in der Regel auf Kosten des Fahrzeughalters. Die Stadt kann auch Bußgelder verhängen, insbesondere wenn das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (HU) mehr hat oder anderweitig gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Alternative Lösungen
Neben der direkten Kontaktaufnahme mit dem Fahrzeughalter gibt es auch andere Wege, um solche "Blockierer" von öffentlichen Stellplätzen zu entfernen. Dazu gehören:
- Regelmäßige Kontrollen: Die Stadt kann regelmäßige Kontrollen der öffentlichen Stellplätze durchführen, um solche Fahrzeuge frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
- Öffentliche Hinweise: Manchmal werden öffentliche Hinweise angebracht, die Fahrzeughalter darauf aufmerksam machen, dass ihr Fahrzeug entfernt werden muss.
- Zusammenarbeit mit der Polizei: In einigen Fällen kann die Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizei Maßnahmen ergreifen, um die Fahrzeuge zu entfernen.

Weiterführende Informationen
Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Regelungen in Esslingen am Neckar empfehle ich, sich direkt an die zuständige Behörde oder das Ordnungsamt zu wenden. Hier sind einige nützliche Links:

Die Links habe ich weg gelassen.

Ich denke dass dieser Vorgang automatisch auch an jemand "reellen" beim zuständigen Amtes aufgeschlagen ist und dass (mit etwas Glück) eine Reaktion erfolgen wird im Lauf der kommenden Wochen - mal sehen ...


Grüße aus Esslingen
Seppele


 
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RE: Dauerparker - jetzt auch bei Motorrädern ...

#7 von NC700 , 16.07.2025 14:20

In der Tat, eine typische KI-Antwort,
"gibt es die Möglichkeiten" - "die Stadt kann" - "nützliche Links"
Für die Links brauchts keine KI, das sollte der gesunde Menschenverstand auch so schaffen, die KI ersetzt vermutlich den früheren Anrufabwimmler: "wenn Sie XYZ wünschen drücken Sie die 123"

Ich glaube nicht dass da irgendjemand informiert wird,... bin pespannt wie,.



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RE: Dauerparker - jetzt auch bei Motorrädern ...

#8 von Michael , 16.07.2025 22:02

Also, sobald ich wieder kann, werde ich die NC einfach nicht so lange irgendwo parken. Dann kommen diese Fragen erst gar nicht auf :)


Es ist nie zu spät für 'ne glückliche Kindheit!

Michael


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