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Verkauf mit Hindernissen

#1 von EnCiExDCT , 09.05.2022 15:05

Hallo Leute!
Gut: nachdem ich mein Bike offeriert habe kann ich mich vor Anfragen kaum retten.
Schlecht: eine vorherige Abmeldung der Maschine dauert bei uns mind. 4 Wochen, vorher gibt es keine Termine bei der Zulassungsstelle.

Das ist natürlich blöd für mich (kann die Karre bei Bedarf nicht ins Ausland verkaufen) und blöd für den zukünftigen Käufer (der noch ewig warten müsste).
Was tun?
Angemeldet verkaufen ist ja immer risikobehaftet, da man versicherungstechnisch bis zur Ummeldung haftbar ist - oder kann man sich dagegen per Vertragsklausel irgendwie absichern?

Wie ist eure Meinung dazu?
Danke und allzeit gute Fahrt!


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RE: Verkauf mit Hindernissen

#2 von Michael , 09.05.2022 15:41

Wir haben unsere Duke angemeldet verkauft, im Kaufvertrag ist Überhabezeitpunkt vermerkt und die Klausel, dass innerhalb einer Woche umzumelden ist. Der Vertrag gibg direkt danach per Mail an die Versicherung.
Ist natürlich imemr eine Vertrauenssache - der Käufer machte einen ordentlichen Eindruck, da hatte ich jetzt kein Bauchweh.

Im Fall der Fälle hat man natürlich Scherereien....


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RE: Verkauf mit Hindernissen

#3 von reinglas , 09.05.2022 16:13

Zitat von EnCiExDCT im Beitrag #1
Hallo Leute!
. . . .Das ist natürlich blöd für mich (kann die Karre bei Bedarf nicht ins Ausland verkaufen) und blöd für den zukünftigen Käufer (der noch ewig warten müsste).
Was tun?
Angemeldet verkaufen ist ja immer risikobehaftet, da man versicherungstechnisch bis zur Ummeldung haftbar ist - oder kann man sich dagegen per Vertragsklausel irgendwie absichern?
Wie ist eure Meinung dazu? Danke und allzeit gute Fahrt!

Hallo,
der Kaufvertrag muss einen Passus enthalten:
"Das Fahrzeug darf nur zum Zwecke der Überführung (vom Verkäufer zum Käufer) im öffentlichem Straßenverkehr einmalig bewegt werden."
Meine Versicherung hat diese einmalige Fahrt versichert.
Eine sofortige schriftliche Meldung (Datum, Name und Anschrift des neuen Besitzers bei deiner Versicherung ist notwendig.
Rufe deine Versicherung an und erkundige dich über den Sachverhalt.
Ansonsten sammelst du hier im Forum knapp Tausend sich widersprechende Meinungen und "bist so klug, als wie zuvor."
Um das Fahrzeug in's Ausland verkaufen zu können, muss es zuvor abgemeldet werden und die Versicherung informiert werden.
Jedoch sollten beim Verkauf in's Ausland nicht die Warnlampen am Motorrad, aber bei dir rot/orange angehen.
Da solltest du unbedingt das Prinzip einhalten: "Ware gegen Geld !"
___________________________________
Ich bin kein Jurist. Das ist nur meine Meinung. . . . also ohne Gewähr, wie die Lottozahlen.

Reinhard


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RE: Verkauf mit Hindernissen

#4 von partliner , 09.05.2022 19:36

überprüf mal, ob Du online abmelden kannst in Deiner Gemeinde.


Gruß vom Frank

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RE: Verkauf mit Hindernissen

#5 von Vercoquin , 09.05.2022 23:43

Ich würde nur ein angemeldetes Bike kaufen. Immerhin muss ja eine Probefahrt, die Überführung zum Wohnort, sowie ggf. die Fahrt zur Zulassungsstelle möglich sein.
Ein Verkauf in abgemeldetem Zustand engt den potenziellen Interessentenkreis enorm ein.

Ins Ausland würde ich ein Fahrzeug am liebsten gar nicht verkaufen, und wenn doch, nur abgemeldet und gegen bar.

Da hatte doch vor einer Weile einer unserer Foristen mit einem windigen ausländischen Interessenten zu tun.
War es nicht ein Käufer in Kanada, Maschine per tschechischer Spedition nach Frankreich, Zahlung per BitCoin?


-- Cheers Ray


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RE: Verkauf mit Hindernissen

#6 von EnCiExDCT , 10.05.2022 10:33

In unserer Zulassungsstelle wurde gerade erst die Schrift erfunden. Mit denen online irgendwas machen? Vergiss es.....

@ Vercoquin
Ja, ich werde sie aus den von dir genannten guten Gründen wohl doch nicht abmelden.
Und das mit den "windigen ausländischen Interessenten" kenne ich zur Genüge! Diese Penner spammen mir gerade mit "Fantasienamen@gmail.com" Mails das Postfach zu.
Immer will irgendwer aus Nichtgermanien das Bike sofort kaufen, kann sofort Geld auf mein Konto überweisen und will dann eine Spedition schicken.
Ja ja, alles klar.....


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RE: Verkauf mit Hindernissen

#7 von aGentleBiker , 10.05.2022 13:36

Ich habe meine Hornet auch angemeldet gekauft, im Kaufvertrag ist ein Datum des Kaufs sowie eine Klausel laut der ich 10 Tage Zeit hatte um sie ab/umzumelden.
Das war mir sehr recht wegen Überführung und der Verkäufer hatte auch kein Problem damit. Wir waren uns aber auch recht sympathisch :)



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RE: Verkauf mit Hindernissen

#8 von Sigi64 , 10.05.2022 13:50

Wenn im Kaufvertrag Datum und Übergabezeitpunkt vermerkt sind und vom Verkäufer und vom Käufer gegengezeichnet sind und die Versicherung des Verkäufers entsprechend unmittelbar informiert wurde, dann ist im Falle eines Unfalles vor der Ummeldung zwar die Versicherung des Verkäufers schadensersatzpflichtig, sie wird aber dann die Versicherung des Käufers nach Ummeldung oder - falls der Käufer das Motorrad erstmal nicht anmeldet - den Käufer direkt in Regress nehmen, nie den Verkäufer.


https://www.youtube.com/@thestonegateroadrunner7305


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RE: Verkauf mit Hindernissen

#9 von r103 , 11.05.2022 21:42

Du kannst ein Fahrzeug überall also auch in fremden Landkreisen abmelden. Vielleicht gibts in der Nähe eine Zulassungsstelle mit kürzeren Wartezeiten.
Ich verkaufe fast immer zugelassen. Beim Moppedverkauf kommen immer noch zu einem großen Prozentsatz ordentliche Leute. Und ein bisschen Menschenkenntnis hat man ja auch.


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