Zitat von EnCiExDCT im Beitrag #1
Hallo Leute!
. . . .Das ist natürlich blöd für mich (kann die Karre bei Bedarf nicht ins Ausland verkaufen) und blöd für den zukünftigen Käufer (der noch ewig warten müsste).
Was tun?
Angemeldet verkaufen ist ja immer risikobehaftet, da man versicherungstechnisch bis zur Ummeldung haftbar ist - oder kann man sich dagegen per Vertragsklausel irgendwie absichern?
Wie ist eure Meinung dazu? Danke und allzeit gute Fahrt!
Hallo,
der Kaufvertrag muss einen Passus enthalten:
"
Das Fahrzeug darf nur zum Zwecke der Überführung (vom Verkäufer zum Käufer) im öffentlichem Straßenverkehr einmalig bewegt werden."
Meine Versicherung hat diese einmalige Fahrt versichert.
Eine sofortige schriftliche Meldung (Datum, Name und Anschrift des neuen Besitzers bei deiner Versicherung ist notwendig.
Rufe deine Versicherung an und erkundige dich über den Sachverhalt.
Ansonsten sammelst du hier im Forum knapp Tausend sich widersprechende Meinungen und "
bist so klug, als wie zuvor."
Um das Fahrzeug in's Ausland verkaufen zu können, muss es zuvor abgemeldet werden und die Versicherung informiert werden.
Jedoch sollten beim Verkauf in's Ausland nicht die Warnlampen am Motorrad, aber bei dir rot/orange angehen.
Da solltest du unbedingt das Prinzip einhalten: "
Ware gegen Geld !"
___________________________________
Ich bin kein Jurist. Das ist nur meine Meinung. . . . also ohne Gewähr, wie die Lottozahlen.
Reinhard
Keiner und Nichts kann mich enttäuschen.
Nur meine Erwartungen vermögen das.