In zahlreichen Städten (welchen? ... z.B. Frankfurt) wird das Abstellen von Motorrädern auf Gehwegen von den Ordnungsämtern bzw. Stadtpolizeien geduldet, wenn dadurch Fußgänger nicht behindert werden. Gemäß StVO ist es allerdings nicht erlaubt: alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge müssen auf der Straße oder auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme, und zwar, wenn das Parken auf dem Gehweg ganz oder teilweise durch die Verkehrszeichen 315 (-50 bis -88) erlaubt wird. In diesem Fall dürfen Motorräder und Motorroller ganz auf dem Gehweg zu Stehen kommen.