Ich habe Honda NC 750 X, DCT , Baujahr 2014, kann und darf ich meine Blinker auf Dauerlicht umbauen lassen, so wie das die neueren Modelle haben.
Ich habe Honda NC 750 X, DCT , Baujahr 2014, kann und darf ich meine Blinker auf Dauerlicht umbauen lassen, so wie das die neueren Modelle haben.
Nach meinen letzten recherchen ist hierzu die ECE53 ausschlaggebend. Diese sagt, dass ein Kraftrad nach vorne ZWEI Begrenzungsleuchten haben darf. Und diese dürfen auch in GELB leuchten. Damit wurde der Weg für die Dauerblinker frei.
Allerdings dürfen eben auch nur ZWEI Begrenzungsleuchten da sein. Also muss die Serienmäßige deaktiviert werden. (Wie das jetzt mit der Sache ist, dass alles vorhandene auch funktionieren muss wird dann spitzfindig.) Gleichzeitig muss der Blinker für die Funktion als Begrenzungslicht zugelassen sein. Ich weiß grad nicht welche ECE Kennung das war. Die käuflichen Blinke+Begrenzungsleuchte sind so geschaltet, dass die Begrenzungsleuchte etwas gedimmt ist und beim Blinken entprechend auf heller und blinkend wechselt.
Nach meinem Kenntnisstand dürfte der Umbau problemlos sein, wenn das KRAD bereits anch der ECE53 zugelassen wurde. Ansonsten kann eine Neuzulassung nach dieser Vorschrift nötig sein.
Im Zweifel sollte dir ein kundiger Sachverständiger (TÜV/DEKRA) weiterhelfen können. Mit den Infos sollte er zumindest weiterarbeiten können, wenn er doch planlos ist. Was leider mal passieren kann.
Ich hab das deswegen im Kopf, weil ich mal zu einer Beleuchtungsfrage meiner kleinen S51 eine unbefriedigende Antwort bekam und die Gesetztestexte dazu gefragt habe.
Grüße
Daniel
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Viele HONDA Moppeds haben es schon lange: CTX 700 + 1300, Vultus, MSX 125, Africa Twin, meine Forza, ....
Hier hatten wir das Thema schon einmal: Blinker als Positionslicht/Standlicht
Incl. Teilenummern der CTX.
Pietzt
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