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Zeit für eine Diskussionsbombe...

#1 von fbolloks , 19.01.2020 11:17

Also der TÜV-Nord wird mich zu meinen Lebzeiten nicht wieder sehen. Eher fahr ich eine Stunde durch die Pampa zum nächsten DEKRA-, GTÜ- oder KÜS-Stützpunkt als dass der Drecksverein auch nur eine Kröte von mir bekommt... Herje was kann ich mich wieder aufregen...


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#2 von Urbi , 19.01.2020 11:30

Ich werd auch nie vergessen als es nur den TÜV gab und dieser mit Genuss die Menschen mit Gängelei und meist übelster Laune und Oberlehrergehabe gequält haben.


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#3 von fbolloks , 19.01.2020 11:39

Jetzt mal unabhängig von der Notwendigkeit von Reifenfreigaben, Eintragung in die Papiere o.ä. Ich bin natürlich daran interessiert, dass der Pneu auf meiner Kiste auch vernünftig funktioniert und ich nicht in der erstbesten Kurve nen Abgang mache. Wie in dem Video dargestellt verlasse ich mich da auch gerne auf die Reifenfreigaben der Hersteller (bin halt nen Schisser, der sowas nicht gerne selbst ausprobiert)... Aber formeller Eintrag in die Papiere damit der TÜV-Nord noch schön nen Euro in die Kasse kriegt läuft halt nicht...

Wenn ich in meine Papiere schaue finde ich eh keine Reifenbindung sondern nur eine Festlegung zur Reifendimension... Und genau die werd ich auch einhalten... mehr aber auch nicht. Dann schlepp ich halt noch zur Beruhigung der Rennleitung die Reifenfreigabe im Tankfach mit... Und wenn die Jungs in blau damit nicht zufrieden sind stehe ich auf dem Standpunkt, dass der Hersteller KEINE weiteren Beschränkungen eingetragen hat gegen die ich verstoße... Im Zweifelsfalle kostet es mich dann halt ein Bußgeld aber der TÜV-Nord kann mich mal am Allerwertesten... (Scheiße mein Blutdruck ist wieder bei 180...)


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#4 von Urlauber , 19.01.2020 11:48

Meiner Meinung nach sind nur andere Größen, als die, die in den Papieren eingetragen sind, nicht mehr nur mit Freigabe zulässig und müssen eingetragen werden. Es geht nicht um Marken oder Profile


Grüße aus dem Rheinland

Thomas


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#5 von Alf.S , 19.01.2020 11:59

Mein Puls ist jetzt auch auf 180.
Warum hab ich das zwischen all den anderen neuen Regelungen nicht gelesen.
Der Tüv Nord wird ab jetzt keines meiner Fahrzeuge mehr zu gesicht bekommen.


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#6 von ralfr , 19.01.2020 12:01

Zitat von fbolloks im Beitrag #3
... Im Zweifelsfalle kostet es mich dann halt ein Bußgeld aber der TÜV-Nord kann mich mal am Allerwertesten... (Scheiße mein Blutdruck ist wieder bei 180...)


wo ist das Problem / der Aufreger?

der NC hat keine Reifenbindung, trotzdem bekommst du für unsere deutschen Bedenkenträger eine Freigabe der Reifenhersteller. Damit gibt es nirgendwo Probleme / ein Verstoß liegt nicht vor.

Anders ist es neuerdings, sofern andere Dimensionen (als werkseitig freigegeben) aufgezogen werden. Bislang genügte die Freigabe eines Reifenherstellers, nunmehr soll auch die Prüforganisation absegnen. Im Pkw-Bereich eine schon immer praktizierte Regelung

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad...motorraeder.pdf


 
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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#7 von NC-750-X , 19.01.2020 12:02

Ich habe mir gerade das Video angesehen - alles heiße Luft! Mal abgesehen davon, dass die NC keine Reifenbindung in den Papieren hat, wir sowieso jeden Reifen der geforderten Größe fahren dürfen, reicht auch bei Fahrzeugen mit Reifenbindung nach wie vor eine Reifenfreigabe vom Hersteller. Lediglich die früher zulässige Änderung der Größen muss wieder eingetragen werden. Also wenn man einen Reifen anderer Größe fahren möchte. Damit kann ich leben, das war schließlich über Jahrzehnte so, nur für einige Jahre nicht.


Gruß Michael


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#8 von aGentleBiker , 19.01.2020 12:06

Typisch regelwütig und klarer Fall von Lobbyismus und Geldmacherei.
Warum lassen wir uns das alles gefalen? GEZ auch...



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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#9 von Alf.S , 19.01.2020 12:09

Hab gerade noch etwas recherchiert.
Betroffen sind alle Änderungen an der Reifendimension nicht jedoch beim Hersteller.

Siehe beigefügter Link:

https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-AB...1%21.html?id=41


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#10 von fbolloks , 19.01.2020 12:17

Damit dürfte die NC dann erstmal außen vor sein (soweit die Rennleitung das auch so sieht)... Aber der alte Hobel in der Garage wäre dann fällig...

Mir geht aber auch die ganze Vorgehensweise komplett gegen den Strich. Ist es nicht möglich eine klare gesetzliche Regelung in die Welt zu setzen, die nicht von Lobbyinteressen bestimmt ist? Inhaltlich bringt uns der Mist ja nicht einen Millimeter weiter. Hier geht es ganz klar nur darum, dass der TÜV-Nord sich die Kohle in die Tasche stecken kann... für null komma nix... und zwar aus unserer Tasche!


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#11 von onkelferdl , 19.01.2020 13:59

Kratzt mich in keiner Weise: Ich fahre wie gefordert die erforderliche Reifendimension und keiner kann mir was, da meine Zulassungsbescheinigung nix anderes regelt.


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#12 von WüKu , 19.01.2020 14:12

Oh Mann !

Da sitzt ein Rumpelstielzchenverschnitt und regt sich über etwas auf, was wirklich in der heutigen Zeit nur noch die wenigsten (neuen) Moppeds betrifft, wenn es denn stimmen würde was er da erzählt, nämlich Moppeds mit einer Reifenfabrikatsbindung!
Also Moppeds in deren Papieren nicht nur eine Reifengröße sondern auch ein bestimmter Reifen steht.

Bitte ganz ehrliche Frage, weil ich es wirklich nicht weiß.

Welche Motorräder betrifft das wirklich?
Könnt Ihr hier entsprechende Motorräder benennen?
Selbst bei meiner Yammi XJ900 Baujahr 1985 und auch bei meiner Suzi BIG Baujahr 1987 hatte ich keine Reifenfabrikatsbindung mehr in den Papieren zu stehen.

Also wirklich nur heiße Luft und viel Aufregung um ein verschwindend kleines Problem.

Für den Besitzer eines solchen Motorrades kann die Situation sicher wirklich sehr ärgerlich sein, aber sich hier hinzustellen und den Leuten zu erzählen es beträfe ALLE Moppeds ist mehr als nur Bullshit.

Auch erwarte ich von jemanden der sich so aufregt wie dieses Rumpelstielzchen hier, dass er dann auch die Quellen / Urteile benennt, über welche er sich hier aufregt.
Denn bei etwas Netzrecherche findet man schnell etwas seriösere Quellen wie z.B. die HIER,

Und bei etwas genauerem Hinsehen geht es dann doch nur um die Abweichung von den in den Papieren eingetragenen Reifengrößen und nicht ob ich statt des Originalreifens einen anderen Reifen mit der selben Größe aufziehen lassen will...
Ja, das kann z.B. bei alten Mopped mit veralteten und nicht mehr geläufigen Größenangaben wirklich ein Problem sein, aber betrifft eben nur noch eine verschwindend geringe Zahl an Moppeds.

Bei der NC sind wir in keiner Weise gehindert unseren Wunschreifen draufzuziehen, solange er den in den Papieren eingetragenen Dimensionen entspricht.
Einer Reifenfreigabe hat es dafür weder vor noch nach 2020 bedurft.

Wenn man (wie ich) eine andere Dimension fahren will, dann kann man das entweder ignorieren und darauf hoffen, dass das bei den Kontrollen durch die Rennleitung nicht auffällt und bei der HU darauf hoffen, dass man einen Prüfer bekommt der keine Ahnung und keine Lust hat genauer hinzuschauen, oder man fährt zu einem Prüfer der Ahnung und Lust hat (vorzugsweise einen der selbst Moppedfahrer ist) und lässt sich die abweichende Reifendimension in die Papiere eintragen.

Ich hab inzwischen den 150/70 als zusätzlichen zulässigen Hinterreifen eintragen lassen, unter der Bedingung, dass bei Montage dieses Reifens hinten ein 41-er Kettenrad montiert ist, um die Tachoabweichung auszugleichen. (gilt nat. nur für die DCT-Maschinen, weil die Schalter hinten keine 39 Zähne im Original haben sondern mehr.)
WhatsApp Image 2020-01-19 at 13.37.23.jpeg - Bild entfernt (keine Rechte)
Denn ich wollte vernünftige Stollenreifen auf die X ziehen, die es leider nicht in 160/60 gibt.
(Für das 120/70er Vorderrad gibt es eine kleine Auswahl, so dass ich nur hinten eine Ausweichmöglichkeit benötigt habe.)


einfach nur weg und nie ankommen, das wärs ...
siehe ->Foto


p.s.
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit
gut an eine kranke Gesellschaft angepasst zu sein.
(Jiddu Krishnamutri)


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#13 von fbolloks , 19.01.2020 15:42

Meine RD350, K100RS, XJ600 Diversion und auch meine VX800 hatten mit Sicherheit in den Papieren Eintragungen mit Fabrikatsbindung (ich hatte damals oft Probleme zum richtigen Zeitpunkt die eingetragenen Reifen zu bekommen). An meine DR800 kann ich mich nicht mehr erinnern.


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#14 von r103 , 19.01.2020 16:02

Modernes Fzg: KTM 1050-1190 Adv. Baureihe haben alle einen Hersteller im Schein. Das geht aber nach wie vor mit Unbedenklichkeitsbescheinigung. Abweichende Größen sind sicher sinnvoll die prüfen zu lassen. Da gehts dann um Dinge wie Tachoabw. Übersetzungsänderung und Abgasverhalten. Finde ich voll ok. Ich fand es bisher eher gefährlich die Dinger ungeprüft laufen zu lassen.


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#15 von ralfr , 19.01.2020 17:37

Zitat von fbolloks im Beitrag #13
Meine RD350, K100RS, XJ600 Diversion und auch meine VX800 hatten mit Sicherheit in den Papieren Eintragungen mit Fabrikatsbindung (ich hatte damals oft Probleme zum richtigen Zeitpunkt die eingetragenen Reifen zu bekommen). An meine DR800 kann ich mich nicht mehr erinnern.


ja und ? Wo liegt das Problem ?
Reifenfreigabe und gut isses. War früher so und ist heute auch noch so

den TÜV benötige ich nur sofern ich eine Reifendimension aufziehen lasse, die werksseitig nicht frei gegeben ist -> gilt so für Reifen ab Herstellungsdatum 2020


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#16 von fbolloks , 19.01.2020 17:56

So wie ich das jetzt hier verstanden habe ist es eben nicht gut. Bei meinejn v.g. Maschinen waren folgende Hersteller mit eingetragen:
RD350 Bridgestone
XJ600 Dunlop und Yokohame
VX800 Metzeler ME 33 Laser
K100RS Bridgestone Battlax

Die genauen Dimensionen bzw. Reifen hab ich leider nicht mehr parat. Bei solchen Eintragungen reicht offensichtlich die Reifenfreigabe eines anderen Herstellers selbst bei gleichen Dimensionen nicht mehr. Die K100RS z.B. hat Eintragungen für 100/90 und 130/90 beides Metzeler. Mit Reifenfreigabe war bisher auch problemlos 130/80er und/oder andere Hersteller möglich was modernere Reifen einsetzbar macht (mit 130/80er liegt die K100RS deutlich besser auf der Straße). Das geht nun ohne Eintragung nicht mehr. Allerdings wenn der TÜV-Prüfer ne Extrarunde auf dem Hof gedreht und ne hübsche Rechnung geschrieben hat gehts dann doch... Da fehlt mir schlicht das Verständnis für den Mehrwert dieser zweifelhaften "Dienstleistung"... Wirklich geprüft hat der dann nämlich wirklich garnichts! Mit der Reifenfreigabe zur Zulassungsstelle gehen und eintragen lassen (wenn es denn unbedingt in einem zweiten Paper sein muss) funktioniert inhaltlich genauso... nur das der TÜV nicht die Taschen vollgemacht bekommt.


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#17 von gburkhart , 19.01.2020 17:58

Jungs, keep cool.
Was ändert sich denn, für mich nichts :-)


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#18 von Urbi , 19.01.2020 18:03

Fast alle Goldwingfahrer kennen das mit der Reifenfabrikatsbindung.
An meiner Gl1800C ist aber nichts davon eingetragen, also nur die Größe.
Hab jetzt gehört das bei mir hinter Michelin und vorne Avon Chrome am besten harmoniert.
Auf die Idee wäre ich niemals gekommen, bin mal gespannt was ich mache, wenn meine Brückensteine abgelaufen sind.


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#19 von fbolloks , 19.01.2020 18:06

Ist doch top. Damit solltest Du, genauso wie die NCs, frei Reifenwahl haben solange Du bei den eingetragenen Dimensionen bleibst.


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#20 von ralfr , 19.01.2020 18:14

Zitat von fbolloks im Beitrag #16
So wie ich das jetzt hier verstanden habe ist es eben nicht gut.

Bei solchen Eintragungen reicht offensichtlich die Reifenfreigabe eines anderen Herstellers selbst bei gleichen Dimensionen nicht mehr. Die K100RS z.B. hat Eintragungen für 100/90 und 130/90 beides Metzeler. Mit Reifenfreigabe war bisher auch problemlos 130/80er und/oder andere Hersteller möglich was modernere Reifen einsetzbar macht (mit 130/80er liegt die K100RS deutlich besser auf der Straße). Das geht nun ohne Eintragung nicht mehr


klar, dass ist ja nicht mehr die identische Dimension -> 90er vs 80er Querschnitt
sowas darf man künftig beim TÜV abnehmen lassen + dafür löhnen und danach bis zum Ende aller Tage die abgenommene Größe fahren

für andere Reifenhersteller (bei gleicher Größe) ändert sich nichts -> alles bleibt wie gehabt + Reifenfreigabe genügt -> sofern eine solche überhaupt gefordert wird


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#21 von Urbi , 19.01.2020 18:16

Ich empfehle die Kinderpost, mit einem selbst hergestelltem Stempel, läßt sich so manches einfach in die Papiere einstempeln


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#22 von fbolloks , 19.01.2020 18:35

@ralfr: Die Herstellernennung, falls sie denn eingetragen ist, ist dann ebenfalls bindend. Deshalb hat die NC ja lediglich die Dimensionen eingetragen (ohne Nennung eines Herstellers). Bei den älteren Mopeds und auch bei manchen neuen (siehe KTM) sind aber auch Hersteller eingetragen. Und damit hat man jetzt die Bescherung...

Aber Kartoffelstempel könnte tatsächlich die Lösung sein. Dann kriegen sie mich höchstens wegen "ausgeprägtem Schwachsinn" dran...


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#23 von ralfr , 19.01.2020 18:39

Zitat von Urbi im Beitrag #21
mit einem selbst hergestelltem Stempel, läßt sich so manches einfach in die Papiere einstempeln


klingt vernünftig - Urkundenfälschung wg ein paar Euro fünfzig


 
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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#24 von ralfr , 19.01.2020 18:55

Zitat von fbolloks im Beitrag #22
@ralfr: Die Herstellernennung, falls sie denn eingetragen ist, ist dann ebenfalls bindend. Bei den älteren Mopeds und auch bei manchen neuen (siehe KTM) sind aber auch Hersteller eingetragen. Und damit hat man jetzt die Bescherung...



ein letzter Versuch: Reifenfreigaben bei weiterhin identischer Größe wie Serie sind von der Neuregelung NICHT betroffen.

welche "Bescherung" ich jetzt bei Umbereifungen habe (außer der TÜV-Abnahme) erschließt sich mir immer noch nicht ... Die neue Dimension ersetzt die alte und alle weiteren Modalitäten bleiben wie gehabt
ziehe ich beim nächsten Mal die neue (+ nunmehr bereits abgenommene) Dimension erneut auf (sofern erforderlich iVm einer Reifenfreigabe) brauche ich nicht mehr zum TÜV

ich habe den Eindruck, dass das nur für diejenigen eine "Diskussionsbombe" ist, die die Neuregelung nicht kapiert haben


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#25 von Boris.St , 19.01.2020 20:19

Habe eben gerade mal in das Video reingeschaut. Es verrät sich IMO schon ganz früh als dramatisierendes Geblubber zwecks TÜV-Bashing.

Der Verfasser spricht nämlich gleich zu Beginn schon davon, dass wir alle, die wir zulassungspflichtige Fahrzeuge (außer Autos) haben, "mit ziemlicher Sicherheit" oder "mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit" eine sogenannte Reifenbindung in den Papieren stehen haben.

Nö. Falsch. Genau das haben wir eben nicht. Wir haben lediglich, wie bei Autos auch üblich, Dimensionsangaben bzw. -beschränkungen im Schein stehen. D.h. wir dürfen alle (in Worten: alle!) Reifen montieren (lassen), die diesen Dimensionen entsprechen. "Reifenfreigaben" von Reifenherstellern sind m.E. keine rechtsverbindlichen Dokumente, sondern Empfehlungen. Ja, es mag Ausnahmen für ganz besondere Einspurfahrzeuge geben, wo ein bestimmtes Reifenmodell vorgeschrieben ist. Und früher mag das bei Motorrädern auch generell anders gewesen sein mit Reifenbindungen. Aber davon ist hier offensichtlich nicht die Rede.

Es steht natürlich jeder Werkstatt frei, meine Wunschreifen NICHT zu montieren, wenn der Reifenhersteller für sie keine "Freigabe" für mein Motorrad erteilt hat. Aber ich darf sie gerne selbst montieren (oder eine andere Werkstatt finden), denn sie sind zulässig.

Übrigens: TÜVs, Dekra u.a. sind nachgeordnete privatrechtliche Institutionen (Firmen, Vereine, Genossenschaften), die weder legislativ, noch judikativ, noch exekutiv agieren können. Sie sind staatlich zertifizierte Prüfungsinstitute, die im öffentlichen Auftrag technische Geräte auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen prüfen und im schlimmsten Fall ein Gerät auch aus dem öffentlichen Verkehr nehmen können, wenn davon eine unmittelbare Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Eine tatsächlich nachfolgender Einzug der Betriebserlaubnis erfolgt aber auch dann erst von Amts wegen durch die zuständige Behörde.

Natürlich dürfen Prüfinstitute für ihre Prüfungsarbeit auch Gebühren berechnen. Das ist nichts BÖSES...


Gruß, Boris


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