Zitat von ralf1147 im Beitrag #64
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Von daher erwarte ich das es wenn überhaupt nur extrem wenige Prüfer geben wird die einen Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers eintragen.
Was eben nur eine Vermutung/Erwartung Deinerseits ist, die durchaus falsch sein kann.
Denn wenn es für die Reifenhersteller wegen der Rechtslage außer zu Werbezwecken gar keinen Sinn macht für Unbedenklichkeitsbescheinigungen Geld und Aufwand zum Testen zu investieren, werden diese bald mehr und mehr verschwinden.
Und Dein Argument, dass es bisher mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich war von der eingetragenen Größe abzuweichen, dann würde ich Dich mal um Beispiele bitten, wo Dir solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen schon mal begegnet sind, in der Reifen in anderen Größen als im Fahrzeugschein stehend für z.B. unsere NC von einem Reifenhersteller ausgestellt wurden?
Ich bin mir zu 100% sicher, dass es die für die NC nicht gibt.
EIN BEISPIEL kenne ich zwar selbst, und zwar für das Hinterrad der BIG (Suzuki DR 750/800), wo es tatsächlich eine solche von Heidenau für seinen K60 in 140/70-17 statt der in den Papieren stehenden 130/70-17 gibt.
Hier handelt es sich aber auch um einen eindeutigen Enduroreifen für eine Enduro, so dass es sich gerade nicht um eine ernsthafte technische Änderung handelt, sondern nur um ein und den selben Reifen, der lediglich 10 mm breiter und 2,3% mehr Umfang hat, was rechtlich bei der BIG problemlos möglich ist, weil bei ihr das Tachosignal mechanisch per Tachoschnecke am Vorderrad abgenommen wird.
Andere Beispiele kenne ich jedenfalls nicht, so dass ich ausdrücklich bezweifle, dass die von Dir so positiv gesehenen Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Zukunft noch eine Rolle spielen werden, weil die Reifenhersteller schlicht keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr ausstellen werden, wenn es sich nicht mehr für sie lohnt, was bei von den Papieren abweichenden Größen mit 100%iger Sicherheit nicht der Fall sein wird.
Damit fällt Dein Argument, dass der TÜV(oder eine der anderen Prüforganisationen) keinen Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers eintragen wird, hier nun aber in sich zusammen, weil es solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen gar nicht mehr geben wird, was aus diversen und von "ralfr" auch umfassend dargelegten Gründen und Argumenten auch meines Erachtens durchweg begrüßenswert ist.
Ich hab jedenfalls einen solchen Prüfer gefunden, der mir für die NCX nicht nur einen einzelnen Reifen in einer anderen Größe sondern gleich komplett eine andere Reifengröße in meine Papiere eingetragen hat, nachdem er sich vorher mit der von mir gewünschten Reifengröße und meinem Mopped entsprechend auseinandergesetzt hat.
Und ja, er hat keinen wirklichen Test mit dem Reifen gemacht, weil es sich nun mal um ganz normale Reifen und geprüfte Moppedreifen handelt, die für eine Max-Geschwindigkeit und ein Max-Gewicht ausgelegt sind, und auf die vorhandene Felge passen.
Wozu hier also Fahreigenschaften testen, wenn das Mopped die Last und Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet???
Es ging und geht also bei der Eintragung ausschließlich um Last- und Geschwindigkeitsindex des Reifens sowie darum ob im Fahrwerk ausreichend Platz für den Reifen ist und eine evtl. mit dem Reifenwechsel verbundene Tachoabweichung noch zulässig wäre oder nicht.
Bei mir ist die eingetragene abweichende Reifengröße z.B. mit der Auflage verknüpft, dann auch ein anderes Kettenrad zu montieren, weil sonst die Tachoabweichung zu groß gewesen wäre...