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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#51 von ralfr , 26.02.2020 12:25

im Prinzip entspricht die Neuregelung deiner Meinung / deinem Wunsch -> künftig keine Reifenfreigaben mehr + alles im grünen Bereich sofern Reifengröße + Last- und Geschwindigkeitsindex mindestens Serie entsprechen. Montieren + gut + legal isses

"Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU-Übereinstimmungsbescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letztere dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben. Der Reifen wurde frühestens im Jahr 2020 gefertigt
Diese beschriebenen Neuerungen deuten darauf hin, dass es zukünftig für EU-typgenehmigte Maschinen Reifenbindungen in der bisherigen Form nicht mehr geben wird"

aus https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad...motorraeder.pdf

der von Mopedreifen eingestellte link stellt ja nicht den Istzustand am Markt dar. Andere Anbieter haben für die Himalayan ein deutlich größeres Angebot -> https://www.motorradreifendirekt.de/sear...temsPerPage=100

der künftige Wegfall der Reifenfreigaben macht ja den Weg frei für alle Reifen-Anbieter die die gewünschte Größe etc im Angebot haben

daher ist ja die Reifenpetition in großen Teilen sinnfrei und lässt erkennen, dass die Herrschaften die Neuregelung nicht so wirklich peilen -> dort wird u.a. gefordert "Die Reifenzulassungsregelung soll bleiben, wie bisher"


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#52 von WüKu , 26.02.2020 14:25

Zitat von ralfr im Beitrag #51
...
daher ist ja die Reifenpetition in großen Teilen sinnfrei und lässt erkennen, dass die Herrschaften die Neuregelung nicht so wirklich peilen -> dort wird u.a. gefordert "Die Reifenzulassungsregelung soll bleiben, wie bisher"


Danke, genau das war auch zumindest zum Teil mein Eindruck.

Sicher ist es für die Fahrer von Fastoldtimern mit ABE und Reifenfabrikatsbindung sch...,
aber in dem Fall würde ich erst einmal mich informieren und testen welcher aktuelle Reifen mir gefällt
und dann eben in den sauren Apfel beißen und den mir passenden Reifen dann auch eintragen lassen...


einfach nur weg und nie ankommen, das wärs ...
siehe ->Foto


p.s.
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit
gut an eine kranke Gesellschaft angepasst zu sein.
(Jiddu Krishnamutri)


 
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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#53 von ralfr , 26.02.2020 14:48

Zitat von WüKu im Beitrag #52
[quote=ralfr|p49314]...
Sicher ist es für die Fahrer von Fastoldtimern mit ABE und Reifenfabrikatsbindung sch...,


wenn es eine Petition gg diesen völligen Unsinn gäbe, könnte man(n) sich guten Gewissens anschließen

der Rest der Neuerungen ist nachvollziehbar bzw für die große Mehrzahl eine Verbesserung. Und gg Verbesserungen vorgehen ... darauf muss man auch mal kommen


 
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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#54 von aGentleBiker , 26.02.2020 15:04

Hi, auch wenn es mich nicht betrifft habe ich bei der Petition unterschrieben, sie stinkt einfach nach unnötigen Gebühren für die, die es betrifft, ohne jeglichen Mehrwert, Sicherheit zu gewinnen.



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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#55 von Monkey , 26.02.2020 16:25

Zitat von fbolloks im Beitrag #10
Mir geht aber auch die ganze Vorgehensweise komplett gegen den Strich. Ist es nicht möglich eine klare gesetzliche Regelung in die Welt zu setzen, die nicht von Lobbyinteressen bestimmt ist? Inhaltlich bringt uns der Mist ja nicht einen Millimeter weiter.


Wenn es wirklich um alte Moppeds geht, dann haben die Dinger andere Dimensionsbezeichnungen in ihren Papieren drin. Das Problem besteht aber schon ganz lange. Ich wollte vor 25 + x Jahren mal einen Reifen (Michelin Desert) auf meine XT 550 ziehen lassen, der genauso groß, breit und so weiter war, wie der freigegebene. Aber Yamaha hatte eine andere Dimensionsbezeichnung als die der neuen Reifen.
Damals hat mir ein (übringes sehr freundlicher) TÜV - Mitarbeiter geraten, den Reifen namentlich eintragen zu lassen. Das ganze Ding hat 5 Minuten gedauert und ich habe 5 Mark in die Kaffeekasse gesteckt. Gut, ich konnte dann nur diesen Reifen aufziehen lassen, aber damals reichte mir das.
Ciao Monkey


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#56 von Monkey , 26.02.2020 16:26

Ich noch mal, die ersten zwei Zeilen sollten eigentlich ein Zitat sein, aber um das richtig zu kennzeichnen bin ich wohl zu doof.
Ciao Monkey


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#57 von ralfr , 26.02.2020 16:32

Zitat von Monkey im Beitrag #55
Zitat von fbolloks im Beitrag #10
Mir geht aber auch die ganze Vorgehensweise komplett gegen den Strich. Ist es nicht möglich eine klare gesetzliche Regelung in die Welt zu setzen, die nicht von Lobbyinteressen bestimmt ist? Inhaltlich bringt uns der Mist ja nicht einen Millimeter weiter.


Wenn es wirklich um alte Moppeds geht, dann haben die Dinger andere Dimensionsbezeichnungen in ihren Papieren drin. Das Problem besteht aber schon ganz lange. Ich wollte vor 25 + x Jahren mal einen Reifen (Michelin Desert) auf meine XT 550 ziehen lassen, der genauso groß, breit und so weiter war, wie der freigegebene. Aber Yamaha hatte eine andere Dimensionsbezeichnung als die der neuen Reifen.
Damals hat mir ein (übringes sehr freundlicher) TÜV - Mitarbeiter geraten, den Reifen namentlich eintragen zu lassen. Das ganze Ding hat 5 Minuten gedauert und ich habe 5 Mark in die Kaffeekasse gesteckt. Gut, ich konnte dann nur diesen Reifen aufziehen lassen, aber damals reichte mir das.
Ciao Monkey


und was ist jetzt anders, sofern du auf deine alte Maschine eine andere Reifengröße aufziehen möchtest?


 
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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#58 von ralf1147 , 26.02.2020 21:28

Was glaube ich nicht so richtig rüberkommt: Fast alle neueren Mopeds wie auch unsere NC´s mit EU-Zulassung haben keine Reifenbindung sondern nur Größe/Bauart/Last und Geschwindigkeit in der Zulassung stehen. Hier konnte man auch bisher schon alle passenden Reifen fahren, die Reifenfreigaben vom Hersteller waren ein Nice to have und nicht zwingend erforderlich. An diesem Zustand wird sich auch nichts ändern. Hier kann ich keine Verbesserung erkennen.

Der gravierende Nachteil der neuen Regelung ist das ein abweichen von den Vorgabewerte (z. B. Grobstoller in Diagonalbauweise oder niedriger Gschwindigkeitsindex) in Zukunft nur noch kostenpflichtig über den TÜV möglich wird. Der TÜV hat aber gar keine Kompetenz die Fahreigenschaften eines abweichenden Reifens zu prüfen und wird auch nur eintragen wenn es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Reifenhersteller gibt. Wenn wir Pech haben wird es in Zukunft sogar weniger Unbedenklichkeitsbescheinigungen als jetzt Reifenfreigaben geben. Durch den ganzen bürokratischen Unsinn lassen sich wahrscheinlich viele Wechselwillige abschrecken und für die Industrie lohnt sich der ganz Aufwand nicht mehr.

Den tatsächlich einzigen Vorteil der neuen Regelung sehe ich für Motorräder mit EU-Zulassung und eingetragener Reifenbindung. Hier hat man es jetzt schwarz auf weiß das diese entfällt. Dann sind wir aber wieder bei der SuperDuke und Konsorten wo die jetzt entfallene Reifenbindung tatsächlich sinnvoll war.


 
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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#59 von NC700 , 26.02.2020 23:12

Zitat von Monkey im Beitrag #56
Ich noch mal, die ersten zwei Zeilen sollten eigentlich ein Zitat sein,...
NC700: Erledigt!



seh'n wir uns nicht in dieser Welt, . - dann seh'n wir uns in ..Bebra ?..
Grüße aus
Heinz
Zu alt um jung zu sterben,...

Nach dem Treffen ist vor dem Treffen:
NÄCHSTES7. - 9.6.2024


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#60 von ralfr , 27.02.2020 09:52

Zitat von ralf1147 im Beitrag #58
Was glaube ich nicht so richtig rüberkommt: Fast alle neueren Mopeds wie auch unsere NC´s mit EU-Zulassung haben keine Reifenbindung sondern nur Größe/Bauart/Last und Geschwindigkeit in der Zulassung stehen. Hier konnte man auch bisher schon alle passenden Reifen fahren, die Reifenfreigaben vom Hersteller waren ein Nice to have und nicht zwingend erforderlich. An diesem Zustand wird sich auch nichts ändern. Hier kann ich keine Verbesserung erkennen.

Der gravierende Nachteil der neuen Regelung ist das ein abweichen von den Vorgabewerte (z. B. Grobstoller in Diagonalbauweise oder niedriger Gschwindigkeitsindex) in Zukunft nur noch kostenpflichtig über den TÜV möglich wird. Der TÜV hat aber gar keine Kompetenz die Fahreigenschaften eines abweichenden Reifens zu prüfen und wird auch nur eintragen wenn es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Reifenhersteller gibt. Wenn wir Pech haben wird es in Zukunft sogar weniger Unbedenklichkeitsbescheinigungen als jetzt Reifenfreigaben geben. Durch den ganzen bürokratischen Unsinn lassen sich wahrscheinlich viele Wechselwillige abschrecken und für die Industrie lohnt sich der ganz Aufwand nicht mehr.

Den tatsächlich einzigen Vorteil der neuen Regelung sehe ich für Motorräder mit EU-Zulassung und eingetragener Reifenbindung. Hier hat man es jetzt schwarz auf weiß das diese entfällt. Dann sind wir aber wieder bei der SuperDuke und Konsorten wo die jetzt entfallene Reifenbindung tatsächlich sinnvoll war.


mir sind die Umstände der Reform weitgehend geläufig - ob das bei denjenigen die unterschrieben haben auch so ist ?

richtig, bei speziellen Veränderungen darfst du jetzt den TÜV beglücken und die Abweichungen vom geforderten Serienstand absegnen + eintragen lassen + hast anschließend wieder freie Hand.
Nunmehr gleiches Procedere wie beim Pkw sofern Veränderungen an Reifen + Fahrwerk vorgenommen werden. Wobei solche Veränderungen -die Tragkraft + Geschwindigkeit + Fahrverhalten so drastisch verändern / verschlechtern- beim Pkw vermutlich gar keinen amtlichen Segen erhalten würden.

deine Befürchtung künftig weniger "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" als jetzt Reifenfreigaben zu haben, ist bereits deswegen abwegig, da diese neue Bescheinigung nunmehr keine rechtsverbindliche Freigabe inkl der Verantwortung dokumentiert, sondern zum "Hilfspapier" (eine Art Gutachten wie beim Pkw) für den Menschen beim TÜV wird.
Weniger Verantwortung für die Reifenhersteller lässt eher eine Zunahme vermuten -> zumal: keine Bescheinigung für Abweichungen vom Serienstand = keiner kauft

Abschließend: verpflichtende Reifenbindungen sind immer bullshit. Auch erkennbar an der noch bestehenden Reifenbindung der ABE-Motorräder *
da sollten die Herrschaften Hersteller ihre Motorräder einfach so abstimmen, dass die Dinger allgemeinverträglicher im Sinne der Reifenwahl sind - was im Pkw-Bereich möglich ist, sollte hier auch kein Problem sein. Außerdem würde sich KTM wohl verwehren, dass ihre nur beispielhaft genannte neue 1290er nur mit einer bestimmten Reifenmarke sicher funktioniert. Damit ist wohl derzeit ein gutes Ergebnis im Sinne der Fahrdynamik erzielbar - in ein paar Jahren könnte dies ganz anders aussehen.
Und es steht jedem weiterhin frei sich auch künftig an der Werksempfehlung zu orientieren

* = der WIRKLICH wesentliche Punkt der Reform der blanker Unsinn ist - groß thematisiert wird das nicht. Weiß trotz Unterschrift keiner ?

Einerseits fühlt "ihr" euch überreglementiert wg TÜV-Besuch, anderseits der mMn sinnfreie Ruf nach weiterhin verpflichtender Reifen-Bindung ??? Hauptsache dagegen halt ...
Zudem wird die Ausnahme (andere Reifengrößen / Spezifikationen) als Regel verkauft und die Regel (Nachkauf in vergleichbarer Spezifikation + nunmehr freier Reifenwahl) zur Bagatelle erklärt - man dreht sich`s halt so dass es passt


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#61 von klaus-0902 , 27.02.2020 11:33

Zitat von ralfr im Beitrag #60
mir sind die Umstände der Reform weitgehend geläufig - ob das bei denjenigen die unterschrieben haben auch so ist ?
Da magst du durchaus Recht haben, aber die Penetranz, mit der du deine Sichtweise immer wieder als die einzig wahre proklamierst, ist ziemlich ermüdend - um es mal vorsichtig auszudrücken.
Es zwingt dich ja keiner, andere Ansichten zu übernehmen. Deine hilft @ralf1147 ja anscheinend auch nicht.
VG Klaus


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#62 von ralfr , 27.02.2020 12:03

Zitat von klaus-0902 im Beitrag #61
Zitat von ralfr im Beitrag #60
mir sind die Umstände der Reform weitgehend geläufig - ob das bei denjenigen die unterschrieben haben auch so ist ?
Da magst du durchaus Recht haben, aber die Penetranz, mit der du deine Sichtweise immer wieder als die einzig wahre proklamierst, ist ziemlich ermüdend - um es mal vorsichtig auszudrücken.
Es zwingt dich ja keiner, andere Ansichten zu übernehmen. Deine hilft @ralf1147 ja anscheinend auch nicht.
VG Klaus


du denkst die Argumente der "Gegenseite" in ähnlich penetranter Form geäußert sind in der Sache erfrischender ? Nur weil du diese teilst?

Im Übrigen steht da auch nix von "einzig wahre", der Output setzt sich vorwiegend mit der Umsetzung / Aufregung hinsichtlich der neuen Reifenregeln auseinander + außerdem geht ralf vs ralf in der Sache völlig normal / friedlich miteinander um. Trotz unterschiedlicher Meinung in der Sache

sofern die Thematik durchaus nachvollziehbar zu öde ist + man selbst eigentlich auch nix beizutragen hat, muss man nicht zwangsläufig .... um es ebenfalls mal vorsichtig auszudrücken


 
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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#63 von Urbi , 27.02.2020 13:24

@ ralf1147

Wieso sprichst Du dem TÜV die Kompetenz ab , zb andere Reifengrößen oder zb Stollenreifen und andere Abweichler auf die Fahreigenschaften hin zu prüfen.
Das hab ich schon anders erlebt und der TÜV Mann war 20 Minuten mit der Maschine unterwegs und hat ein anderes Fabrikat eingetragen, sowie eine andere Größe erlaubt.
Sogar andere Räder hab ich schon eintragen lassen, Speichenräder, anstatt Comstar. Bin bestimmt kein TÜV Fan aber wie kommst Du dazu , denen die Kompetenz abzusprechen.
Auch hätte ich keinerlei Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Für den Lenker wollte Er eine ABE, aber zum selbstgebauten Sattel und auch den Federn und die Halterung, brauchte Er nichts und hat das unter hinzuziehung des Chefs , dann eingetragen. Ein Kumpel von mir hat an seiner Harley einen Reifen eingetragen ,optisch schon wie ein Dragster Reifen, die TÜV Prüfung zog sich wohl hin und irgendwas müßte er ändern, aber dann bekam er die Walze eingetragen.


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#64 von ralf1147 , 28.02.2020 14:31

Zitat von Urbi im Beitrag #63
@ ralf1147

Wieso sprichst Du dem TÜV die Kompetenz ab , zb andere Reifengrößen oder zb Stollenreifen und andere Abweichler auf die Fahreigenschaften hin zu prüfen.



Nun das sehe ich so: Der Reifenhersteller hat Testfahrer auf der Rennstrecke die den Reifen unter allen kritischen Bedingungen bis zum Grenzbereich austesten. Wie funktioniert der Reifen mit den Assitenzsysstemen, bei Nässe, bei Höchstgeschwindigkeit.

Davon abgesehen das ich gar nicht möchte das ein Graukittel das mit meinem Motorrad nachmacht halte ich es schlicht für unmöglich einen solchen Test innerhalb von 20 Minuten im öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen. Und länger darf das nicht Dauern sonst würde der TÜV trotz der Gebühren dabei Verluste einfahren. Von daher erwarte ich das es wenn überhaupt nur extrem wenige Prüfer geben wird die einen Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers eintragen.

Es grenzt doch auch an bodenlose Dummheit die Kombination Reifen/Motorrad 1000-fach im Einzelfall "ein bisschen" zu prüfen als einmal richtig durch den Hersteller auf der Teststrecke. Die Gefahr das der Hersteller leichtfertig Freigaben erstellt sehe ich nicht, sollte es tatsächlich zum Schaden kommen muss er auf jeden Fall die durchgeführte Prüfung nachweisen.


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#65 von ralfr , 28.02.2020 17:11

Zitat von ralf1147 im Beitrag #64
Zitat von Urbi im Beitrag #63
@ ralf1147

Wieso sprichst Du dem TÜV die Kompetenz ab , zb andere Reifengrößen oder zb Stollenreifen und andere Abweichler auf die Fahreigenschaften hin zu prüfen.



Nun das sehe ich so: Der Reifenhersteller hat Testfahrer auf der Rennstrecke die den Reifen unter allen kritischen Bedingungen bis zum Grenzbereich austesten. Wie funktioniert der Reifen mit den Assitenzsysstemen, bei Nässe, bei Höchstgeschwindigkeit.

Davon abgesehen das ich gar nicht möchte das ein Graukittel das mit meinem Motorrad nachmacht halte ich es schlicht für unmöglich einen solchen Test innerhalb von 20 Minuten im öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen. Und länger darf das nicht Dauern sonst würde der TÜV trotz der Gebühren dabei Verluste einfahren. Von daher erwarte ich das es wenn überhaupt nur extrem wenige Prüfer geben wird die einen Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers eintragen.

Es grenzt doch auch an bodenlose Dummheit die Kombination Reifen/Motorrad 1000-fach im Einzelfall "ein bisschen" zu prüfen als einmal richtig durch den Hersteller auf der Teststrecke. Die Gefahr das der Hersteller leichtfertig Freigaben erstellt sehe ich nicht, sollte es tatsächlich zum Schaden kommen muss er auf jeden Fall die durchgeführte Prüfung nachweisen.



das ganze hatte ja auch formelle Probleme

bislang: die Industrie prüft / legitimiert und verändert als Folge amtliche Dokumente (Fahrzeug-Papiere, COC) ohne dass eine amtliche Behörde / die ausstellende Behörde (KBA/TÜV ...) jemals beteiligt wurde. Die Industrie hebelt sozusagen amtliche Dokumente aus ohne das "Amt" zu involvieren

dass die Industrie prüft / testet ... ist üblich, allerdings wird in anderen Fällen eine ABE / EG-Erlaubnis / Gutachten nach 19 StVZO erwirkt und somit mit Einschaltung / Prüfung einer Behörde eine Veränderung funktional + rechtlich abgesegnet. Anschließend besteht die Möglichkeit das Produkt mit diesen Papieren unters Volk zu bringen.

Typisches Beispiel: Auspuff -> hier genügt auch nicht der Hinweis der Industrie, dass sie alles umfangreich geprüft / getestet haben + die Regeln einhalten. Auch Fahrwerke / Lenker / Hebel .... bedürfen idR einer amtlichen Legitimation in Form einer ABE / EG Erlaubnis .....

Im Gegensatz hierzu war die Reifenfreigabe (iVm einer Veränderung der Reifengröße) bislang also ein Blankoscheck um technische Veränderungen vorzunehmen + sich dabei selbst einen offiziellen Segen zu erteilen.
Nunmehr nimmst du die Reifenbescheinigung des Hersteller + lässt einmal eintragen + hast für immer Ruhe. Alternative wäre, dass der Reifenhersteller eine ABE erwirkt -> damit wäre wieder der "vorher-Zustand" erreicht -> allerdings nun mit amtlichem Segen

In Summe ist die neue Rechtslage zur Veränderung von Reifengrößen (ggü Serie) vom Procedere also eine Angleichung an die Formalismen aller anderen technischen Veränderungen

oder im Umkehrschluss: mit eurer Begründung ließe sich somit auch die Daseinsberechtigung aller anderen technischen Freigaben in Frage stellen


 
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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#66 von fbolloks , 28.02.2020 18:25

Ehrlich gesagt halte ich es absolut nicht für nötig, dass ein Amt oder ein technischer Überwachungsverein überhaupt involviert wird. Klappt im Ausland auch ohne die staatliche Kontrolle sehr gut.


Schönen Gruß...

Maybe tomorrow...


 
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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#67 von Urbi , 28.02.2020 18:30

Zitat von fbolloks im Beitrag #66
Ehrlich gesagt halte ich es absolut nicht für nötig, dass ein Amt oder ein technischer Überwachungsverein überhaupt involviert wird. Klappt im Ausland auch ohne die staatliche Kontrolle sehr gut.




Im Ausland darf auch niemand so schnell fahren wie wir hier


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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#68 von fbolloks , 28.02.2020 18:32

Stimmt, machen sie aber trotzdem. Ich bin thailändischen Straßenverkehr gewöhnt. Da relativiert sich der Blick auf deutsche Regulierung...


Schönen Gruß...

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RE: Zeit für eine Diskussionsbombe...

#69 von WüKu , 29.02.2020 22:48

Zitat von ralf1147 im Beitrag #64
...
Von daher erwarte ich das es wenn überhaupt nur extrem wenige Prüfer geben wird die einen Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers eintragen.



Was eben nur eine Vermutung/Erwartung Deinerseits ist, die durchaus falsch sein kann.

Denn wenn es für die Reifenhersteller wegen der Rechtslage außer zu Werbezwecken gar keinen Sinn macht für Unbedenklichkeitsbescheinigungen Geld und Aufwand zum Testen zu investieren, werden diese bald mehr und mehr verschwinden.

Und Dein Argument, dass es bisher mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich war von der eingetragenen Größe abzuweichen, dann würde ich Dich mal um Beispiele bitten, wo Dir solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen schon mal begegnet sind, in der Reifen in anderen Größen als im Fahrzeugschein stehend für z.B. unsere NC von einem Reifenhersteller ausgestellt wurden?

Ich bin mir zu 100% sicher, dass es die für die NC nicht gibt.

EIN BEISPIEL kenne ich zwar selbst, und zwar für das Hinterrad der BIG (Suzuki DR 750/800), wo es tatsächlich eine solche von Heidenau für seinen K60 in 140/70-17 statt der in den Papieren stehenden 130/70-17 gibt.
Hier handelt es sich aber auch um einen eindeutigen Enduroreifen für eine Enduro, so dass es sich gerade nicht um eine ernsthafte technische Änderung handelt, sondern nur um ein und den selben Reifen, der lediglich 10 mm breiter und 2,3% mehr Umfang hat, was rechtlich bei der BIG problemlos möglich ist, weil bei ihr das Tachosignal mechanisch per Tachoschnecke am Vorderrad abgenommen wird.

Andere Beispiele kenne ich jedenfalls nicht, so dass ich ausdrücklich bezweifle, dass die von Dir so positiv gesehenen Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Zukunft noch eine Rolle spielen werden, weil die Reifenhersteller schlicht keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr ausstellen werden, wenn es sich nicht mehr für sie lohnt, was bei von den Papieren abweichenden Größen mit 100%iger Sicherheit nicht der Fall sein wird.

Damit fällt Dein Argument, dass der TÜV(oder eine der anderen Prüforganisationen) keinen Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers eintragen wird, hier nun aber in sich zusammen, weil es solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen gar nicht mehr geben wird, was aus diversen und von "ralfr" auch umfassend dargelegten Gründen und Argumenten auch meines Erachtens durchweg begrüßenswert ist.

Ich hab jedenfalls einen solchen Prüfer gefunden, der mir für die NCX nicht nur einen einzelnen Reifen in einer anderen Größe sondern gleich komplett eine andere Reifengröße in meine Papiere eingetragen hat, nachdem er sich vorher mit der von mir gewünschten Reifengröße und meinem Mopped entsprechend auseinandergesetzt hat.
Und ja, er hat keinen wirklichen Test mit dem Reifen gemacht, weil es sich nun mal um ganz normale Reifen und geprüfte Moppedreifen handelt, die für eine Max-Geschwindigkeit und ein Max-Gewicht ausgelegt sind, und auf die vorhandene Felge passen.
Wozu hier also Fahreigenschaften testen, wenn das Mopped die Last und Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet???
Es ging und geht also bei der Eintragung ausschließlich um Last- und Geschwindigkeitsindex des Reifens sowie darum ob im Fahrwerk ausreichend Platz für den Reifen ist und eine evtl. mit dem Reifenwechsel verbundene Tachoabweichung noch zulässig wäre oder nicht.
Bei mir ist die eingetragene abweichende Reifengröße z.B. mit der Auflage verknüpft, dann auch ein anderes Kettenrad zu montieren, weil sonst die Tachoabweichung zu groß gewesen wäre...


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