Zitat von ralf1147 im Beitrag #39
Hallo ralfr,
nun bei Fahrzeugen mit ABE-Betriebserlaufnis (dem Vorläufer der EU-Typprüfung bis ca. 2003) gilt der Entfall der Reifenbindung nicht. Hier muss der damals vom Hersteller in der Betriebserlaubnis aufgeführte Reifen gefahren werden. Wenn der nicht mehr lieferbar ist (was nach etwa 20 Jahren die Regel sein dürfte) muss man gezwungenermaßen einen anderen auswählen. Hier reicht aber dann nicht die Reifenfreigabe vom Reifenhersteller. Völlig unsinnigerweise muss man mit dieser zum TÜV um den neuen Reifen eintragen zu lassen, Zulassungsstelle kommt dann auch noch dazu. Das ganze ohne jeden Sicherheitsgewinn da die eigentliche Eignungsprüfung ja eh schon vom Hersteller geleistet wurde. Das nenne ich überflüssige Bürokratie. Das fällt dann alle paar Jahre erneut an wenn der neu eingetragene Reifen auch nicht mehr lieferbar ist.
Bei neuen EU-Typgeprüften Motorrädern mit Reifenbindung (z.B. SuperDuke etc.) kommt es durch die Bürokraten aus dem Verkehrsministerium sogar zu einem Verlust an Verkehrssicherheit. Bei diesen Fahrzeugen macht eine Reifenbindung durchaus Sinn damit die Karre mit 280 km/h auf der Autobahn z. B. nicht das Pendeln anfängt. Nicht ohne Grund fordern die Hersteller oft die Verwendung von Reifen in Sonderspezifikationen um auch mit diesen Straßenraketen einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Wenn nun aber nur die Dimension, Last- und Geschwindigkeitsindex sowie Reifenbauart (normalerweise Radialreifen) passen müssen kann ich mir die Sonderspezifikation sparen und jeden beliebigen Reifen fahren der größenmäßig passt. Ich bin dann mein eigener Testfahrer.
Die Sache mit den Reifenfreigaben durch die Reifenhersteller hat jahrelang problemlos funktioniert und ohne großen Aufwand ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet. Warum muss mann das nun ohne Not ändern? Da hat der TÜV Nord wirklich gute Lobbyarbeit geleistet um den eigenen Umsatz zu sichern.
ok, du wiederholst im Wesentlichen die Darstellung aus`m Video von "mopedreifen" , die ich eigentlich sehr schätze und denen ich in Sachen Reifenempfehlung mehr Vertrauen schenke, als diversen Zeitschriften
mMn ist denen hier etwas arg der Gaul durchgegangen und die Gesamtdarstellung der Neuerung wird zu einseitig dargestellt
Richtiger ist doch: für die meisten ändert sich gar nichts bzw gibt es auch Erleichterungen!
Künftig soll es
für Motorräder mit EU-Zulassung (also alle in den letzten rd 20 Jahren)
keine Reifenbindung mehr geben. Allerdings wird es weiterhin Reifenempfehlungen (anstatt Reifenfreigaben) durch die Reifenhersteller geben.
Bedeutet: wer für die beispielhaft zitierte "brandgefährliche KTM 1290 Duke" nachbereifen möchte, kann sich weiterhin auf Basis einer sog. Reifenempfehlung (anstatt der Reifenfreigabe) bedienen und entschärft damit (wie bisher) das "gefährliche" Fahrverhalten der KTM.
Unterschied: der Fahrer handelt nun auch selbstverantwortlich und nicht mehr aufgrund einer verpflichtenden Reifenfreigabe. Wo ist also das Problem?
Wird so seit vielen Jahren auch beim Pkw gehandelt - wer dort einen Ling Long für superlau auf seinen Porsche 911 Turbo schnallt muss auch damit klar kommen
Diejenigen die es tatsächlich unangenehmer treffen kann, sind die Besitzer von Alteisen aus den 90ern + früher. Hier fallen Abnahme-Gebühren bei
anderen Reifengrößen an (so wie immer schon bei den Pkw`s üblich -> sofern von Serie abgewichen wird). Meiner Meinung zumindest partiell nachvollziehbar wg Abweichung Tacho und / oder ausreichend Platz für die veränderte Reifengröße vorhanden etc. - im Prinzip ein Procedere wie beim Pkw
Was nicht wirklich schlüssig erscheint, ist die weiterhin gültige Reifenbindung bei den Alteisen - trotz gleicher Größe bedarf es einer Abnahme / Eintragung bei Abweichung vom nicht mehr erhältlichen Reifen den der Motorrad-Hersteller seinerzeit als verpflichtend ausgewählt hat.
Hier sollte tatsächlich nachgearbeitet werden. Dieser Quatsch zeigt aber auch, wie sinnhaft der Wegfall der Reifenbindung (für die EU-Motorräder) ist
Zusammengefasst: für die weit überwiegende Anzahl ändert sich künftig nichts bzw. sogar zum Besseren -> keinen Wisch mehr mitschleppen wg Reifenfreigabe, da dieser künftig entfällt
für einen kleinen Teil (Alteisen) kann es weniger praktikabel werden - Probleme bei Abnahme / Eintragung sind allerdings nicht zu befürchten, da die Reifenempfehlungen (anstatt Freigaben) Basis der Abnahme / Eintragung sein werden.
PS: hat die Petition auch der Abschaffung der Verbesserung für die große Mehrheit im Sinn?