Zitat von Ragnar1971 im Beitrag #48
Fakt ist, das eine Hinterradabdeckung ABE pflichtig , bzw. eintragungspflichtig ist. Und da wo es eine ABE gibt, muss es auch eine KBA Nummer geben , weil sonst erlischt die Betriebserlaubnis und in solchen Fällen darf man im öffentlichen Strassenverkehr nicht mehr fahren .
mMn ist beides so nicht richtig - die Hinterradabdeckung (sofern ohne Kettenschutz) ist bei Motorrädern mit EG-Zulassung (also seit geraumer Zeit alle in Europa zugelassenen) nicht ABE-pflichtig.
siehe zB auch hier:
Zulassung:
Radabdeckungen müssen nicht zugelassen werden, benötigen deshalb auch keine Prüfzeichen, Gutachten oder ABE´s
aus
https://www.polo-motorrad.de/de/kotfluge...-fur-honda.html
eine Differenzierung vorne/hinten gibt es im rechtlichen Sinne nicht
Zudem würde ein Anbau eines Kettenschutzes inkl Radabdeckung (ohne ABE) auch nicht zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen
Diese erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
-die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
-eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
-das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
bedeutet: bei Anbau einer nicht legalen Auspuffanlagen erlischt tatsächlich die Betriebserlaubnis (19 Abs 2 StVZO)
in deinem Fall aber alles egal, da du ein Teil mit ABE/EG-Bescheinigung angebaut hast - jetzt gilt es nur noch die Nr am Bauteil zu finden