Natürlich beeinflusst die Übersetzung Verbrauch und Abgas.
Pietzt
Ich finde es immer faszinierend, wie oberschlau sich manche fnden. Es gibt nun mal für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug eine ABE , in der alles genau festgelegt ist . Manche davon stehen in der Zulassungsbescheinigung , Anderes nicht ist aber trotzdem in der ABE festgelegt. Abweichungen davon kann man teilweise durch Mitführen einer Teile ABE oder Eintrag in die Fahrzeugpapiere legalisieren .
Manche Foristen meinen halt, das es Zeichen Ihrer Coolness ist, auf Eintragungen zu verzichten . Das sind aber auch die Leute , die später jammern wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlen will , weil diese sagt das das Fahrzeug verändert wurde , nicht mehr den Zulassungsbestimmungen entspricht und somit nicht mehr im öffentlichen Strassenverkehr hätte geführt werden dürfen oder die eigene Versicherung die Kosten für die Schadensregulierung zurückfordert weil das Fahrzeug wegen Erlischen der ABE nicht mehr hätte im Strassenverkehr geführt werden dürfen.
Es ist sogar egal ob ob der Unfall im Bezug zu dem Umbau steht oder nicht. Wenn die BE erloschen ist, ist sie Erloschen und zwar ganz. Ich verstehe nicht warum manche Menschen das alles ewig in diskutieren und nicht einfach durch Eintragung klare Fakten schaffen . Wer hat denn nach einem Unfall noch Lust auf ewige Gerichtsprozesse ???
Wie gesagt. Bis 8% Veränderung (1 Zahn vorne oder hinten) kriegt man problemlos eingetragen , siehe Link oben.
Für mich sind Leute cooler ,
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In der EU-Übereinstimmungsbescheinigung gibt es bei mir unter 3.5.4 die Angabe der Übersetzungsverhältnisse für die Gänge 1-6.
(1)2,666 (2)1,904 (3)1,454 (4)1,200 (5)1,033 (6)0,864
Ob das jetzt nur die Getriebestufen sind und die Endübersetzung aufgrund der frei gebliebenen Eintragungen "3.5.4.1-Achsantriebsübersetzung" und "3.5.4.2-Gesamtübersetzungsverhältnis im höchsten Gang" nicht festgeschreiben ist, oder ob die Angaben die Gesamtübersetzung bis zum Rad darstellt kann ich jetzt nicht sicher sagen. Andere Angaben in ZBesch. Teil I konnte ich nicht finden.
Grüße
Daniel
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Okay , ich habe auch noch mal geschaut . n der ZuLbesch. fnde ch wrklich nichts. Fakt ist aber, das die Anzahl der Zähne am Ritzel und am Kettenrad Teil der BE der Motorrades ist. ABER macht was ihr wollt. Es gbzt halt immer Menschen , die alles anzwefeln und besser wissen.
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Zitat von VT_Michel im Beitrag #53Zitat von Ymir71 im Beitrag #45
Die Übersetzung ist im FzgSchein eingetragen und damit Teil der ABE .
In welcher Zeile ??
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Zitat von Ymir71 im Beitrag #55
Okay , ich habe auch noch mal geschaut . n der ZuLbesch. fnde ch wrklich nichts. Fakt ist aber, das die Anzahl der Zähne am Ritzel und am Kettenrad Teil der BE der Motorrades ist. ABER macht was ihr wollt. Es gbzt halt immer Menschen , die alles anzwefeln und besser wissen.
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Zitat von reinglas im Beitrag #58Zitat von Ymir71 im Beitrag #55
Okay , ich habe auch noch mal geschaut . n der ZuLbesch. fnde ch wrklich nichts. Fakt ist aber, das die Anzahl der Zähne am Ritzel und am Kettenrad Teil der BE der Motorrades ist. ABER macht was ihr wollt. Es gbzt halt immer Menschen , die alles anzwefeln und besser wissen.
Hallo "Ymir71",
ich bin so ein Mensch bezüglich "Anzweifeln". Will mich aber nicht mehr ändern.
Daniel ("DJ94") im #54 fand in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung die Angaben der Übersetzungsverhältnisse der Gänge 1-6. Er wußte aber nicht, ob das Getriebe- oder das Gesamtübersetzung-Verhältnis sei. Wußte ich auch nicht. Es ist das Getrieb gemeint.
Warum ?:
Wenn ich im 6.Gang mit 6000 1/min (Kurbelwellen-Umdrehungen) fahre sind das 100 1/sec. Bei einem Übersetzungsverhältnis des 6. Ganges von 1:0,864 heißt das:
Wenn die Ausgangswelle am Getrieb (Ritzel) 1 Umdrehung vornimmt, hat sich die Kurbelwelle 0,864 mal gedreht. Bzw. 1 Umdrehung an der Kurbelwelle bewirkt an der Getriebeausgangswelle 1,16 Umdrehungen. Wenn nun die Gesamtübersetzung gemeint wäre, würde das Hinterrad meiner NC sich also 1,16 mal gedreht haben. Das Hinterrad hat einen Durchmesser von 630 mm - also einen Umfang von 1,97 m.
Folglich:
Bei einer Drehzahl von 6000 1/min (100 1/sec) würde sich das Hinterrad 116 mal in der Sekunde drehen - also einen Weg von 228 m in der Sekunde zurücklegen.
Ich würde mit 822 km/h rumdüsen. Das schafft keine NC. Meine jedenfalls nicht. [lol
(Mein) logischer Schluß - ohne Gewähr, wie bei den Lottozahlen. Es können nur die Getriebeübersetzungen gemeint sein - nicht die Gesamtübersetzungen.
"Ymir71" kannst du mir da zustimmen ?
Reinhard
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Zitat von wobo im Beitrag #56Zitat von Ymir71 im Beitrag #55
Es gbzt halt immer Menschen , die alles anzwefeln und besser wissen.
Oh Quell der Weisheit, ist dir schon mal aufgefallen, daß dies 100pro auf dich zutrifft,
was macht dich so sicher die alleinige Wahrheit zu kennen ...
Gruß Wolf
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Zitat von Ymir71 im Beitrag #59
..., ist mir grundsätzlich egal. Ich werde es auf jeden Fall eintragen lassen, weil ich halt kein Bock auf Stress habe.
In diesem Sinne: "Macht was ihr wollt!"
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Geil, endöich mal wieder was los hier...
Hab mir Chips und n Bier aufgemacht, Beine aufm Tisch und harre der Dinge die sich da an den Schädel "gehauen" werden.
Ride on
Pietn
du kannst di dreihen as du wullt - de Mors blifft jümmers achtern!
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Zitat von ralfr im Beitrag #57Damit wäre das Thema eigentlich erschöpfend behandelt.
Eine Änderung der Sekundärübersetzung -die Primärübersetzung spielt sich zwischen Kurbel- und Getriebeeingangswelle ab- ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Schließlich hat sie Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit. Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/k...r-uebersetzung/
oder
https://www.motorrad.net/was-muss-man-be...tzeln-beachten/
ergänzend: auch das Abgasverhalten wird verändert
-- Cheers Ray
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Zitat von pietn im Beitrag #62
Geil, endöich mal wieder was los hier...
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Ich mische mich mal ein, obwohl mich das Thema eigentlich nicht die Bohne interessiert:
Ich glaube, dass der erste Ansatz dazu, das vermeintlich schwache Durch- oder Anzugsverhalten der NC in manchen Fahrsituationen zu verbessern, Optimierungen am diensthabenden Passagier sind. Will heißen: Fahre ich die NC eigentlich situationsbezogen "richtig"? Das maximale Drehmoment liegt bei allen 750er-Modellen bei 4.740 Umdrehungen an. Dort muss ich den Motor ungefähr hinbekommen, wenn ich ordentlich "Zug" haben will. D.h., vor einer Beschleunigung am Berg muss ich rechtzeitig (!) möglicherweise im entsprechend niedrigeren Gang sein, damit ich nicht allzu weit unter dieser Drehzahl durchstarten kann. Lasse ich sie bis 1800 U abfallen und schalte erst dann runter, wenn ich eigentlich schon an der Steigung bin und Drehmoment brauche, dann bleibt eben die Salami auf dem Brötchen liegen und "nix geht".
Was ich sagen will, ist, dass ich meine Fahr- Schalt- und Beschleunigungsweise an die Möglichkeiten der Maschine anpassen muss. Sonst klappt's nicht. Die NC hat nun einmal ein relativ enges Drehzahlband, in dem sie flott bewegt werden kann. Niedrigtourig mag sie nicht, hochtourig mag sie auch nicht. Mit meiner CB kann ich die "Kanonenstraße" von Oberursel hoch auf den Feldberg bis zur allerletzten engen Kehre ohne Schalten mühelos und zügig, immer genau auf dem Tempolimit, im 5. Gang hochfahren. Mit meiner NC hatte ich das mal versucht, es hat aber weder mir noch der NC sonderlich Spaß gemacht. Ich hatte aber relativ schnell gelernt, wie ich die NC fahren muss, damit mir die knapp 55 PS nicht als größeres Manko erscheinen. Und damit bin ich solche Strecken am Ende genauso schnell abgefahren wie heuer mit der CB.
Nach meiner Erfahrung hat die NC ein Defizit an Durchzug nur im oberen Geschwindigkeitsbereich auf Autobahnen und im schnellen Ansprechen bei kurzentschlossenen Überholvorgängen auf der Landstraße. Auf der Autobahn kann ich daran fahrerseitig nichts ändern, auf der Landstraße schon, wenn ich überlegt schalte und sie getriebemäßig dort halte, wo sie Drehmoment hat.
Wir sind alle keine Roboter, sondern Menschen. Also fahren wir auch im Normalfall nicht wie programmiert optimal. Es könnte also sein - so meine Vermutung -, dass sich manches Durchzugproblem mit der NC nicht mit Geldausgaben für technische Eingriffe in die Übersetzung des Antriebsstranges lösen lassen muss, sondern womöglich schon mit einer klugen Anpassung der Fahr- und Schaltweise an die Gegebenheiten der Maschine.
Noch ein anderes Beispiel aus meiner Erfahrung: Radfahren.
Ich fahre ein ordentliches Mittelklasse-Trekkingbike. Kettenschaltung mit 30 Gängen, also irgendwo Standard. Oft rolle ich hier in Frankfurt gemütlich hinter anderen Fahrern mit ähnlichen Rädern her und wundere mich, mit welcher Energie die unablässig in der Schaltkassette herumwühlen auf der Suche nach dem jeweils passenden Gang. Ich rolle "schaltlos" hinterher und genieße den Tag ohne jede Anstrengung. Was machen die da, denke ich dann jedes Mal. Na, sie versuchen, getriebetechnisch ein Problem zu lösen, das im Grunde nur im eigenen Kopf besteht: Sie kennen einfach nicht den richtigen - ihren richtigen - Gang für die jeweilige Fahrsituation. Ich brauche für normale Fahrsituationen in Frankfurt genau zwei Gänge für's mehr oder minder waagrechte Fahren, eventuell gelegentlich einen weiteren für etwas größere Steigungen und einen weiteren, wenn ich bei längeren Bergabpassagen schneller fahren und deswegen in die Pedale treten will. Also vier Gänge, mehr sind Überfluss. Würde ich ein Fahrrad selbst aus Komponenten zusammenstellen, dann hätte ich vorne ein Kettenblatt und hinten eine Vier-Ritzel-Kassette, fertig.
Der sympathische amerikanische Fahrtrainer "Fast Eddy" hat als Motto auf seinem Youtube-Kanal unter "Motojitsu" stehen:
"Shut Up and Practise!"
Ich würde hinzufügen: "Know Your Bike as You Drive!"
Gruß, Boris
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Der zweite Link bestätigt in seinem Wortlaut meine Vermutung (vorausgesetzt die Wortwahl ist richtig). Dort wird gesagt, dass eine Übersetzungsänderung die Betriebserlaubnis erlöschen lassen kann. Und zwar wenn sich Abgas-, Lautstärkeverhalten und Geschwindigkeitsangaben ändern. Solange ich an diesen Werten nichts ändere wäre auch eine Eintragung nicht nötig. Verlasse ich diese Werte würde eine Eintragung nötig. Das Problem wäre also nicht eine unmittelbar an die BE gekoppelte Übersetzung, sondern die aus der Übersetzung resultierenden Motorbetriebspunkte.
Jetzt hat wohl kaum einer zuhause die nötigen Testmöglichkeiten, um die Einhaltung der Grenzen zu kontrollieren. Also wird der Gang zum Prüfer nötig.
Da die Änderungswünsche wohl häufig genug kamen hat man mit den 8% eine Faustformel für die Prüfer gegeben, wonach sie einfach von unwesentlicher Änderung ausgehen dürfen. Werden die Übersetzungänderungen größer, muss eben doch komplett geprüft werden, ob noch alles in den für Zulassungen gültigen Grenzwerten bleibt.
Eine Eintragung bestätigt, dass die Werte der BE erhalten blieben, bzw welche Abweichenden Daten gelten.
Lasse ich eine Eintragung weg, dann muss die BE nicht zwingend erloschen sein. Aber es müsste im Zweifelsfall nachgewiesen werden, dass der nicht eingetragene Umbau kein Erlöschen hervorgerufen hat. Mit kaputtem Motorrad nach einem Unfall eventuell schwierig. Kann nachgewiesen werden, dass alles ok war, wird es wahrscheinlich für die Versicherung schwieriger sich rauszuziehen, aber der Aufwand und Zeitbedarf dafür wird sicher da sein.
Gleiches gilt wohl auch bei einer Kontrolle. Besteht Zweifel, dass die Werte noch eingehalten werden, so wird mit Pech geprüft, was zumindest nerviges Diskutieren zur Folge haben kann.
Lasse ich die Änderung eintragen ist direkt ersichtlich, dass ein berechtigter Prüfer befunden hat, dass ein erlöschen der BE nicht gegeben ist. Entsprechend gebe ich Polizei und Versicherungen wenig Anhalt zum Zweifel und kann mir Stress ersparen.
Wie jeder jetzt das Risiko für sich einschätzt und dann handelt ist selbst überlassen. Eine NC wird wohl in seltenen Fällen Anlass zum Zähnezählen geben und mit der 8%-Regel kann man für sich ja ähnlich eines Prüfers von "Unbedenklichkeit" ausgehen. Wobei Tacho und Endgeschwindigkeit sähe ich als sinnvoll zu kontrollieren.
Persönlich würde ich wohl einige Umbauten absprechen, sammeln und dann gemeinsam abnehmen lassen.
Grundsätzlich neige ich, gestärkt nach einem "Vorfall", dazu die Originalbezugsquellen zu suchen oder erfragen. Da gings um die Frage eines zulässigen Tagfahrlichts an einer S51. Die Antwort des TÜVs war unzufriedenstellend und in der Begründung nicht nachvollziehbar. Mittlerweile weiß ich warums nicht sinnvoll ist - 50er müssen mit Abblendlicht fahren, auch laut EU Zualssung. Und TFl mit Abblend ist nicht zulässig. Keine Ahnung, warum man meint, dass die kleinen Zweiräder im Gegensatz zu den großen kein TFL nutzen sollten, aber damit ist eindeutig im Gesetztestext zu lesen.
Die Suche war allerdings etwas tiefer und mit mal eben über ne Tabelle schauen eben nicht klar zu begründen.
Deswegen auch der Hinweis oben, dass es auf den Wortlaut ankommt.
Das Fahrradthema kenn ich auch. Im Grunde bleibts hinten auf einem Ritzel und vorne hab ich nur zum Anfahren auf mittlere Blatt geschaltet. Aktuell ist das lieblichsritzel nur entsprechend runter, sodass ich aktuell den Nachbarn noch auf Verschleis fahre und dann den gesamten Antrieb tausche. Liegt schon seit Jahren parat, aber bisher gehts :D
Grüße
Daniel
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Zitat von ralfr im Beitrag #57
[quote=VT_Michel|p58712]
oder
https://www.motorrad.net/was-muss-man-be...tzeln-beachten/
ergänzend: auch das Abgasverhalten wird verändert
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Zitat von wobo im Beitrag #67So ist es.
Ritzel, Kette und Kettenblatt sind einfach nur Teile aus Metall, von sich aus machen die garnichts,
ob die Karre bei einer Änderung säuft und die Luft verpestet, oder sehr sparsam ist und aus dem Auspuff lauter blaue Engel
entschweben, das bestimmt einzig und allein der Mensch, der zaghaft oder kräftig an der Kordel zieht.
-- Cheers Ray
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Guten Morgen,
wie ich sehe habe ich hier was gewaltiges Ausgelöst!😂😂😂
Habe gestern mit meinem Bekannten telefoniert,der arbeitet beim TÜV Süd und ist auch zuständig für Eintragungen(Ingenieur)
Solange die 8% eingehalten werden hat auch keiner was dagegen.
Eintragen SOLLTE MAN ES ABER DOCH.
Die Abgaswerte ändern sich weil beim Prüfzyklus immer die gleiche Drehzahl genommen wird.
Durch ein kürzes übersetztes Motorrad liegt bei der gleichen Drehzahl ein anderes Abgas und Geräuschverhalten.
Ich habe es so verstanden:
Wenn einer die 8% nicht überschreitet wird auch keine Probleme bekommen
Wer auf Nummer Sicher gehen will kann es eintragen.
Es wird auch kein Abgas und Geräusch Gutachten erstellt.
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Zitat von Hunter im Beitrag #69
Guten Morgen,
wie ich sehe habe ich hier was gewaltiges Ausgelöst!😂😂😂
Habe gestern mit meinem Bekannten telefoniert,der arbeitet beim TÜV Süd und ist auch zuständig für Eintragungen(Ingenieur)
Solange die 8% eingehalten werden hat auch keiner was dagegen.
Eintragen SOLLTE MAN ES ABER DOCH.
Die Abgaswerte ändern sich weil beim Prüfzyklus immer die gleiche Drehzahl genommen wird.
Durch ein kürzes übersetztes Motorrad liegt bei der gleichen Drehzahl ein anderes Abgas und Geräuschverhalten.
Ich habe es so verstanden:
Wenn einer die 8% nicht überschreitet wird auch keine Probleme bekommen
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Zitat von Hunter im Beitrag #69
Die Abgaswerte ändern sich weil beim Prüfzyklus immer die gleiche Drehzahl genommen wird.
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Gruß, Boris
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Zitat von Hunter im Beitrag #69
Eintragen SOLLTE MAN ES ABER DOCH.
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Oh das wird ein schwieriges Unterfangen.
Sag mal einem Mitarbeiter der Verkehrsbehörde, er solle was eintragen, wo es gar ein Ausfüllfeld gibt.
Grüße Kai
NC 750x RC 72
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Zitat von Ymir71 im Beitrag #70
Das ist doch GENAU das , was ich die ganze Zeit sage. . Bei der 17/43 Übersetzung der NC dürfte man 1 Zahn vorne ODER hinten ändern. So bleibt man unter den 8% .
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Zitat von wobo im Beitrag #72
........
Zu den Abgaswerten: Gibt es eine logische Erklärung, warum sich diese Werte bei Änderung der Übersetzung
ändern sollten, wenn die Motordrehzal gleich bleibt ?
Bei einer Verkürzung der Übersetzung können bei gleicher Drehzahl die Abgaswerte nur besser werden,
da 1. das Fahrzeug langsamer fährt und 2. der Motor sich weniger anstrengen muß ...
........
Gruß Wolf
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