War ja gestern beim Service und habe da gleich die hintere Reifenabdeckung, Sturzbügel und Navihalterung montieren lassen.
Für die Reifenabdeckung braucht man eine ABE, für die Sturzbügel, obwohl an tragenden Teilen befestigt, nicht... verstehe den Schmarrn wer will, ich nicht...
Das fiel mir erstmals auf bei anderen Komponenten:
- Altenativer Fußschalthebel: keine ABE oder Eintragung nötig - Alternativer Fußbremshebel: ABE oder Eintragung nötig
- Alternativer Vorderbremshebel: ABE oder Eintragung nötig - Alternativer Kupplungshebel: keine ABE oder Eintragung nötig
- Kofferträger, Topcaseträger: keine ABE oder Eintragung nötig - Cockpitscheiben: ABE oder Eintragung nötig
ABE oder Eintragung ist wohl nur bei Komponenten notwendig, die fahrwerksseitig montiert werden und/oder unmittelbar mit der Fahrsicherheit zu tun haben: Bremsanlage, Sicht (Cockpitscheiben), Reifen/Räder u.a.
Zitat von Tuxxi im Beitrag #1War ja gestern beim Service und habe da gleich die hintere Reifenabdeckung, Sturzbügel und Navihalterung montieren lassen.
Für die Reifenabdeckung braucht man eine ABE, für die Sturzbügel, obwohl an tragenden Teilen befestigt, nicht... verstehe den Schmarrn wer will, ich nicht...
Durchaus logisch. Die Abdeckung könnte umklappen und zwischen Reifen und sich mit etwas anderem verklemmen und du machst einen Abflug. Wenn du auf dem Sturzbügel liegst ist der Abflug bereits geschehen und läst sich nicht zurück drehen.
Und! Bremsen ist für die Sicherheit wichtig, kuppeln und schalten nicht. Die Scheibe kann dir um die Ohren fliegen. Gepäckträger unterliegen bei PKWs auch keiner ABE, warum das so ist weiß ich nicht. Haben unsere ständig auf unser Wohl bedachen Politiker wohl vergessen
[blau] Jede Zeit hat ihre Umgangsformen.“ Doch ein achtsames Miteinander ist zeitlos. [/blau]
nach meinem Informationsstand bestehen keine konkreten technischen Vorgaben + insofern bedarf es für Motorräder mit EG-Zulassung (alle NC-Modelle) keiner ABE o.ä.
Hinterradabdeckung / Vorderradabdeckung : Hier wird mit Zweierlei Maß gemessen. Zum einen gibt es die glücklichen Besitzer einer neueren Maschine ( ab ca. 1994 ) welche nach EG-Richtlinien zugelassen sind.
Für diese ist die konkrete Länge der Radabdeckung ( vorn und hinten ) nicht genannt. Die Radabdeckung muss an einer gedachten Linie ( von der Radachse im 30 Grad-Winkel nach hinten-oben ) enden…so munkelt man. Stichwort ist die „ausreichende“ Radabdeckung, wobei wir wieder beim Ermessensspielraum der Prüfer angelangt sind.
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Bei mir wurde nur ein Mal die Radabdeckung genau begutachtet. Das war, als ich den K73 von Heidenau vom a.a.S. abnehmen ließ. Abnahme der Reifen war 2012 notwendig, da nur Radialreifen zulässig waren. Danke, dass hier zur Hinterradabdeckung der Mythos einer notwendigen ABE klar gestellt wird.
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