Zitat von Ragnar1971 im Beitrag #73
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Wenn man aber dieses Unbedenklichkeitsbescheinigung hat , dann ist man rechtlich auf einer sichereren Seite als ohne.
Und genau diese Aussage wage ich ehrlich zu bezweifeln, denn ein guter Anwalt auf der Gegenseite würde bei einem Unfall der auf das Versagen des Reifens zurückgeführt werden könnte, das maximal als zusätzlichen Hilfsvortrag in einem Nebensatz mit erwähnen aber ansonsten den "Fahr"Fehler bei Dir, oder den "Bedien"fehler (z.B. falscher Luftdruck) Deinerseits, oder mangelnde Achtsamkeit (zu wenig Profil) als von Dir zu verantworten vortragen als sich auf absolut gesetzeskonformes Verhalten Deinerseits zu berufen...
Denn wir reden hier von einem Rechtsstreit vor Gericht wo nur tatsächliches Fehlverhalten und keine konjunktive Eventualität eine Rolle spielt.
Sicher ist es ein legitimer Anhaltspunkt für das eigene Vorgehen, und wenn man sich damit besser fühlt, kann es ganz sicher nicht schaden!
Aber rechtlich vorwerfbar es nicht zu tun ist es in keinem Fall.
Und wie gesagt.
Ich meine sogar, dass diese Reifenfreigaben absolut schädlich sind, weil, wie auch diese Diskussion hier verdeutlicht, manch einer nur wegen eines solchen, rechtlich völlig irrelevanten Wischs, auf die Idee kommen könnte, der Reifen und nicht der Fahrzeugführer ist für einen Unfall verantwortlich gewesen, weil es diesen Wisch nicht gab, oder umgekehrt, der andere muss ja am Unfall schuld gewesen sein, denn ich hatte ja einen freigegebenen Reifen drauf!
Und gegen das Risiko verklagt zu werden ist eine Rechtsschutzversicherung das deutlich effektivere Mittel zur Vorsorge als sich bei der Reifenwahl unnötig selbst einzuschränken.
(meine Meinung, sorry dafür falls die jemandem nicht schmeckt)